Glossar
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Regelversorgung
Das seit 2005 bestehende Festzuschusssystem zum Zahnersatz in der gesetzlichen Krankenversicherung bindet die Zahnarztpraxis in zweierlei Hinsicht ein: Zum einen ist die Praxis verpflichtet, vor jeder anstehenden Zahnersatzbehandlung die jeweiligen Festzuschussbefunde zu ermitteln und im Heil- und Kostenplan einzutragen. Zum anderen muss die Praxis die systembedingten Besonderheiten bei der Abrechnung beachten. Beides erfordert profunde Kenntnisse des Festzuschusssystems, das von einem komplexen Regelwerk geprägt ist und ständig weiterentwickelt wird.
Festzuschuss
Rote Liste
Arzneimittelverzeichnis sämtlicher zugelassener Arzneimittel für Deutschland
Rote Liste
Rundschreiben
Ist ein amtliches Mitgliederrundschreiben gem. § 23 der Satzung der KZV und beinhaltet Informationen zu Punktwerten, Zulassung, Abrechnung, Verwaltungshinweise, Gutachter und Service.
Rundschreiben