Betriebliche Altersvorsorge
für die Mitarbeiter in den Zahnarztpraxen
Mit der Rentenreform 2001 hat der Gesetzgeber die Eigenverantwortung für die künftige Rentenversorgung unterstrichen und beschlossen, eine zusätzliche Altersvorsorge stärker als bisher zu fördern.
Arbeitnehmer entscheidet selbst
Bisher entschied der Arbeitgeber darüber, ob die Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge erhalten. Nunmehr kann der Arbeitnehmer verlangen, dass ein Teil seines Entgeltes für eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge genutzt wird.
Bei der Gehaltsumwandlung verzichtet die Praxismitarbeiterin auf einen Teil ihrer Vergütung. Der Praxisinhaber legt dann das Geld für deren spätere Altersversorgung an.
Arbeitgeber sollte gut informiert sein
Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG) - auch Betriebsrentengesetz genannt - ein umfangreiches Regelungswerk geschaffen, das mit staatlichen Förderungen einen Anreiz zur Vorsorge treffen soll.
Vielzahl von Versorgungsleistungen
Arbeitgeber und Mitarbeiter haben mit der betrieblichen Altersvorsorge die Wahl zwischen einer Vielzahl von Vorsorgesystemen mit sehr unterschiedlichen Leistungsbedingungen und Vorsorgeniveaus. Die Möglichkeiten für lebenslange Leibrenten, Zeitrenten oder einmalige Kapitalauszahlungen bei Erreichen des Rentenalters, der Invalidität oder als Hinterbliebenenrente mit verschiedenen Zusagen über die Leistungshöhen erfordern genaue Überlegungen.
In aller Regel gehören die Mitarbeiter in den Praxen auch zum begünstigten Personenkreis für eine staatliche Förderung - Zulagenförderung - da sie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Die Zulagengewährung ist an einen eigenen Sparbetrag gebunden. Förderfähige Formen der betrieblichen Altersversorgung sind die Direktversicherung, die Pensionskasse und der Pensionsfonds, für die es wiederum verschiedene Anbieter gibt.
Kontakt für Fragen
Haben Sie in Ihrer Praxis bisher keine betriebliche Altersversorgung so prüfen Sie unbedingt vorher die verschiedenen Möglichkeiten.
Viele Informationen dazu und die Ansprechpartner in Ihrer Nähe finden Sie zum Beispiel unter
Auch der Gruppenvertragspartner INTER und die Kundenberater der Deutschen Apotheker- und Ärztebank stehen als Anlaufstelle zur Verfügung.