Aufstiegsfortbildung ZMP
Die Fortbildung zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin (ZMP) wird berufsbegleitend in Bausteinkursen durchgeführt. Die Teilnehmerin verbleibt während der Fortbildung in der Heimatpraxis und erwirbt dort unter Anleitung ihres Zahnarztes praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten. Ein- oder zweimal wöchentlich findet der theoretische Unterricht an der Fortbildungsakademie der Landeszahnärztekammer Sachsen statt.
Der als Zugangsvoraussetzung erforderliche Teilnahmenachweis an einem Notfallkurs wird von der Fortbildungsakademie gezielt vor Beginn der Fortbildung angeboten. Die Kursgebühr beträgt 150 EUR.
Zugangsvoraussetzungen
- Eine mit Erfolg vor einer (Landes-) Zahnärztekammer abgelegte Abschlussprüfung als ZFA oder ein fachlich gleichwertiger Abschluss in diesem Beruf
- Nachweis einer mindestens zweijährigen beruflichen Tätigkeit innerhalb der letzten vier Jahre
- Teilnahmenachweis an einem Kurs „Not- und Zwischenfälle in der Zahnarztpraxis“ (Herz-Lungen-Wiederbelebung mit mindestens 16 Unterrichtsstunden), der zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als zwei Jahre sein darf. Der Kurs muss an einer Zahnärztekammer absolviert worden sein.
- Kenntnisnachweis gemäß gültiger Röntgenverordnung
- Die erfolgreiche Absolvierung eines Aufnahmetestes
Aufnahmetest
Der Aufnahmetest dient der Eignungsfeststellung über die sich aus der beruflichen Tätigkeit als Zahnmedizinische Fachangestellte ergebenden Kenntnisse. Die Zulassung zur Teilnahme an der Aufstiegsfortbildung wird den Bewerberinnen mit den besten Leistungen im Ausnahmetest ausgesprochen. Der Aufnahmetest ist gebührenpflichtig (40 EUR).
Bewerbungsunterlagen, die Sie einreichen müssen:
- Bewerbungsschreiben
- Angaben zur Person und zum beruflichen Werdegang/Foto
- beglaubigte Fotokopie des Prüfungszeugnisses der Zahnärztekammer nach § 34 BBiG als Zahnmedizinische Fachangestellte oder eines fachlich gleichwertigen Abschlusses
- Kenntnisnachweis gemäß gültiger Röntgenverordnung
- Befürwortungsschreiben des Arbeitsgebers
- Nachweis über die geforderte Dauer der Berufstätigkeit
Voraussetzungen, die Ihr Zahnarzt in der Praxis schaffen muss:
- Teilnahme an einer Informationsveranstaltung
- Bereitstellung eines Arbeitsplatzes mit entsprechend technischer und instrumenteller Ausstattung (zweiter Behandlungsplatz)
- Freistellung der Teilnehmerin für den theoretischen Unterricht
- Verpflichtung, die Zahnmedizinische Fachangestellte in den praktischen Tätigkeiten entsprechend den jeweiligen Anforderungen auszubilden
Organisation / Ablauf
Die Fortbildung umfasst 2 Kurse. Jeder Kurs wird mit einer Prüfung abgeschlossen und einem Zeugnis belegt. Die Gebühr wird zu Beginn des jeweiligen Kurses fällig.
Dauer der Fortbildung: ca. 10 Monate
| Kurs | Umfang | Kursgebühr | Prüfungsgebühr |
|---|---|---|---|
|
Kurs 1
Karies- und Parodontalprophylaxe |
Theorie: 108 Unt.-std.
Praxis: 3 Monate mind. 16 Unt.-std./Woche in ZAP |
1.280 Euro | 180 EUR |
|
Kurs 2
Füllungspolituren / Provisorien |
Theorie: 40 Unt.-std.
Praxis: 3 Monate mind. 13 Unst.-std./Woche in ZAP |
510 Euro | 90 Euro |
Kontakt
Fortbildungsakademie der LZKS
Frau Schmidt
Schützenhöhe 11
01099 Dresden
Tel.: 0351 - 806 61 09
Fax: 0351 - 806 61 06
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