An den Stempel im Bonusheft denken

Bereits Kinder wissen es: Jeder sollte seine Zähne regelmäßig beim Zahnarzt kontrollieren lassen - vom Kleinkind bis zum Senioren. Solche Kontrolltermine sind planbar, schmerzfrei und verursachen kaum Aufwand.
Als Nachweis sowie Erinnerungshilfe für regelmäßige Zahnarztbesuche gelten die Stempel im Bonusheft. Bei Jugendlichen von 12 bis 17 Jahren sind zwei Stempel pro Jahr erforderlich, bei Erwachsenen ein Stempel pro Jahr.
Übrigens: Für Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt fällt keine Praxisgebühr an. Kinder und Jugendliche unter 18 sind ganz davon befreit. Erwachsene können sich einmal im Halbjahr zuzahlungsfrei untersuchen lassen. Medizinisch notwendig können jedoch bis zu vier Kontrollen im Jahr sein.

Sind kleinere Defekte vorhanden, kann der Zahnarzt diese frühzeitig erkennen und behandeln. Auch das Zahnfleisch wird untersucht. Dieses kann die Zähne langfristig nur halten, wenn es entzündungsfrei und gesund ist. Nach einer aktuellen Studie* gibt es bei Erwachsenen inzwischen mehr Erkrankungen des Zahnfleisches (Parodontitis) als durch Karies (Zahnfäule) erkrankte Zähne. Beides kann zum Zahnverlust führen. Den Zahnarzt erst bei Schmerzen oder größeren Entzündungen aufzusuchen, sollte daher die Ausnahme sein, denn: je größer der Schaden, umso aufwendiger und teurer die Reparatur.

Jeder kann und sollte dafür sorgen, die eigenen Zähne gesund zu erhalten. Dazu gehören die tägliche, gewissenhafte Mundhygiene sowie die regelmäßige Kontrolle durch den Zahnarzt.
Ist dennoch einmal Zahnersatz nötig, dann verhilft das lückenlos geführte Bonusheft zu einem höheren Zuschuss: nach 5 Jahren um 20 %, nach 10 Jahren um 30 %. Bei einer teleskopgetragenen Prothese kann dies z. B. bis zu 225 Euro mehr Zuschuss bedeuten.

Schauen Sie in Ihrem Bonusheft nach. Bis Dezember ist noch Zeit, einen Termin beim Zahnarzt zu vereinbaren. Nach der zahnärztlichen Untersuchung können Sie sich den Stempel für dieses Jahr eintragen lassen.

Informationen zu dieser Pressemitteilung:
Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen
Tel.: 0351 – 805 36 26

* Die Studie „Parodontitisrelevantes Wissen in der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland“ finden Sie unter www.kzbv.de.

Stand: 16. April 2012