Zahnärzteschaft begrüßt Bundesratsentscheidung zum Ost-West-Angleich
Leipzig, 09.04.2009
Die Vertreter der Ost KZVen und Berlin begrüßen auf ihrer Sitzung am
8. April 2009 den Beschluss des Bundesrates zur Angleichung der zahnärztlichen Honorare als ein positives Zeichen für die Praxen und ihre Mitarbeiter.
Der Beschluss würde es ermöglichen, zukünftig weitere Arbeitsplätze zu schaffen, qualifiziertes Praxispersonal besser zu binden, Abwanderung zu verhindern und qualitätsorientierte Investitionen zum Wohle der Patienten vorzunehmen.
Seit der Wiedervereinigung sind die Vergütungen der vertragszahnärztlichen Leistungen in den neuen Bundesländer und Berlin durch gesetzliche Regelung abgesenkt. Es entspricht nach 20 Jahren nicht mehr dem Gleichheitsgebot, diese Absenkung aufrecht zu erhalten.
Bundesregierung und Bundestag sind jetzt gefordert, diesen Beschluss aufzugreifen und die gesetzlichen Grundlagen hierfür im Bundestag zu schaffen.
Hintergrund: Am 3. April hat der Bundesrat als längst überfälligen Schritt die Ost-West-Angleichung in der vertragszahnärztlichen Versorgung beschlossen. Für die Angleichung hatten sich zuvor alle KZVen der alten und neuen Bundesländer einstimmig ausgesprochen.
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