Präsidenten der Zahnärztekammern der neuen Bundesländer fordern: Nach Aufhebung des Abschlags Ost auch vertragszahnärztliche Vergütung angleichen

29. November 2006 - Berlin - Die Beseitigung der im Osten bislang noch geltenden Vergütungsabschläge für privatärztliche und -zahnärztliche Leistungen zum Jahr 2007 wird von den Präsidenten der Zahnärztekammern der neuen Bundesländer begrüßt. Das Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts (Vertragsarztrechtsänderungsgesetz - VÄndG), das am 27. Oktober 2006 vom Deutschen Bundestag in 2./3. Lesung beschlossen wurde, schafft dieses längst überholte Überbleibsel aus dem Einigungsvertrag endgültig ab. "Die Angleichung der privatzahnärztlichen Vergütungen muss aber konsequent auch auf die vertragszahnärztliche Vergütung erstreckt werden", fordern die Präsidenten.

Die Vergütung der vertragszahnärztlichen Leistungen in den neuen Bundesländern bleibt von dem Gesetz unberührt und daher weiter hinter der im Westen zurück. Da jedoch annähernd 90 Prozent der Bevölkerung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angehören, wird die weit überwiegende Zahl der Leistungen der Zahnärzte in der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht. Es sei weder plausibel noch hinnehmbar, dass für diese Leistungen fast 16 Jahre nach der Wiedervereinigung Ärzte und Zahnärzte aus den neuen Bundesländern geringere Vergütungen erhalten als ihre Kollegen im Westen. Die Präsidenten der neuen Bundesländer fordern die Bundesregierung auf, diese Schieflage schnell zu beenden.

  • Dr. Mathias Wunsch, Präsident der Landeszahnärztekammer Sachsen
  • Dr. Dietmar Oesterreich, Präsident der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
  • Dr. Wolfgang Schmiedel, Präsident der Zahnärztekammer Berlin
  • Jürgen Herbert, Präsident der Landeszahnärztekammer Brandenburg
  • Dr. Lothar Bergholz, Präsident der Landeszahnärztekammer Thüringen
  • Dr. Frank Dreihaupt, Präsident der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt

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Stand: 16. April 2012