Hinweis des Tages

8. Februar 2012

Ein Genehmigungsdatum darf nur übermittelt werden, wenn es sich tatsächlich um einen genehmigten Heil- und Kostenplan handelt.

Bei Reparaturen ohne vorliegende Kassengenehmigung muss das Feld leer bleiben.

Sollte die Praxisverwaltungssoftware dieses Feld automatisch mit dem Ausstellungsdatum füllen oder wird ein Datum generell gefordert, müssen Sie sich umgehend mit Ihrem Softwarehersteller in Verbindung setzen. Fehlerhafte Angaben in diesem Feld können unter anderem dazu führen, dass unvollständige Datensätze an die Krankenkasse geliefert werden.



Fragen-Archiv

Stand: 16. April 2012