Zulassungsausschuss für Zahnärzte im Freistaat Sachsen
| Veranstaltungstitel: | Zulassungsausschuss für Zahnärzte im Freistaat Sachsen |
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| Datum: | Mittwoch, 27. Juni 2012 |
| Zeit: | 15:00 Uhr |
| Ort: | Zahnärztehaus Dresden
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| Veranstalter: | KZVS, Abteilung Mitglieder |
| Inhalt: | lt. Tagesordnung
Anträge an den Zulassungsausschuss Sachsen sind rechtzeitig, d.h. mindestens drei Wochen vor Sitzung des Zulassungsauschusses, bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Sachsen, Schützenhöhe 11,
Die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses prüft Anträge und Unterlagen auf Vollständigkeit und fristgerechten Eingang. Anträge mit unvollständigen Unterlagen, fehlender Gebühr oder verspätet eingereichte Anträge werden dem Zulassungsausschuss nicht vorgelegt und demnach auch nicht entschieden. Der Verzicht auf die Zulassung als Vertragszahnarzt sollte möglichst mit dem Ende des auf den Zugang der Verzichtserklärung folgenden Kalendervierteljahres erfolgen.
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