Zulassungsausschuss für Zahnärzte im Freistaat Sachsen

Veranstaltungstitel: Zulassungsausschuss für Zahnärzte im Freistaat Sachsen
Datum: Mittwoch, 12. Dezember 2012
Zeit: 15:00 Uhr
Ort:

Zahnärztehaus Dresden
Schützenhöhe 11
Raum 307 

 

Veranstalter: KZV Sachsen, Abteilung Mitglieder
Inhalt:

lt. Tagesordnung

Bitte beachten Sie:

Anträge an den Zulassungsausschuss Sachsen sind rechtzeitig, d.h. mindestens drei Wochen vor Sitzung des Zulassungsauschusses, bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Sachsen, Schützenhöhe 11,
01099 Dresden einzureichen.

Die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses prüft Anträge und Unterlagen auf Vollständigkeit und fristgerechten Eingang. Anträge mit unvollständigen Unterlagen, fehlender Gebühr oder verspätet eingereichte Anträge werden dem Zulassungsausschuss nicht vorgelegt und demnach auch nicht entschieden.

Der Verzicht auf die Zulassung als Vertragszahnarzt sollte möglichst mit dem Ende des auf den Zugang der Verzichtserklärung folgenden Kalendervierteljahres erfolgen.

Anträge sind im Internet unter www.zahnaerzte-in-sachsen.de abzurufen oder direkt in der KZV Sachsen, Geschäftsbereich Mitglieder unter: 0351 - 805 34 16.


 

Stand: 16. April 2012