Zulassungsausschuss für Zahnärzte im Freistaat Sachsen
| Veranstaltungstitel: | Zulassungsausschuss für Zahnärzte im Freistaat Sachsen |
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| Datum: | Mittwoch, 12. Dezember 2012 |
| Zeit: | 15:00 Uhr |
| Ort: | Zahnärztehaus Dresden
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| Veranstalter: | KZV Sachsen, Abteilung Mitglieder |
| Inhalt: | lt. Tagesordnung Bitte beachten Sie: Anträge an den Zulassungsausschuss Sachsen sind rechtzeitig, d.h. mindestens drei Wochen vor Sitzung des Zulassungsauschusses, bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Sachsen, Schützenhöhe 11,
Die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses prüft Anträge und Unterlagen auf Vollständigkeit und fristgerechten Eingang. Anträge mit unvollständigen Unterlagen, fehlender Gebühr oder verspätet eingereichte Anträge werden dem Zulassungsausschuss nicht vorgelegt und demnach auch nicht entschieden. Der Verzicht auf die Zulassung als Vertragszahnarzt sollte möglichst mit dem Ende des auf den Zugang der Verzichtserklärung folgenden Kalendervierteljahres erfolgen. Anträge sind im Internet unter www.zahnaerzte-in-sachsen.de abzurufen oder direkt in der KZV Sachsen, Geschäftsbereich Mitglieder unter: 0351 - 805 34 16.
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