EDV
Der Einsatz einer von der KZBV zugelassenen Abrechnungssoftware muss bei der KZV Sachsen gemeldet werden. Für die Abrechnung der KCH-Leistungen erhält Ihre Praxis eine Genehmigung.
Außerdem sollte bei Änderungen bezüglich
- des Abrechnungsprogramms
- der Praxis-Abrechnungsnummer (z.B. Einzelpraxis -> BAG, Auflösung einer BAG ...) oder
- der Angabe des BKV-Versandes
ein neu ausgefüllter EDV-Meldebogen an die KZV Sachsen gesendet / gefaxt werden. Achten Sie dabei bitte auf die Angabe Ihrer Abrechnungsnummer.
Eine Zusammenstellung über Anbieter, die Reparaturen und einen Austausch von KVK-Lesegeräten durchführen, finden Sie hier: