Praxis-EDV

Der Einsatz einer von der KZBV zugelassenen Abrechnungssoftware muss bei der KZV Sachsen gemeldet werden. Für die Abrechnung der KCH-Leistungen erhält Ihre Praxis eine Genehmigung.

Außerdem sollte bei Änderungen bezüglich

  • des Abrechnungsprogramms
  • der Praxis-Abrechnungsnummer (z.B. Einzelpraxis -> BAG, Auflösung einer BAG ...)
    oder
  • der Angabe des BKV-Versandes

ein neu ausgefüllter EDV-Meldebogen an die KZV Sachsen gesendet / gefaxt werden. Achten Sie dabei bitte auf die Angabe Ihrer Abrechnungsnummer.

Weitere Links zur Praxis-EDV:

Kontakt

KZV Sachsen, EDV
Tel.: 0351 - 805 35 08
Fax: 0351 - 805 35 09
Schreiben Sie eine E-Mail

Stand: 16. April 2012