Vertreterversammlung
Alle Mitglieder der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen wählen für die Dauer von sechs Jahren die ehrenamtlichen Mitglieder der Vertreterversammlung. Zu den Aufgaben der Vertreterversammlung gehört es, Entscheidungen zu treffen, die von grundsätzlicher Bedeutung sind. Unter anderem sind das:
- Beschluss und Änderung der Satzung
- Wahl des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Vertreterversammlung
- Feststellung des Haushaltsplanes
- Entlastung des Vorstandes
- Festsetzung der Verwaltungsbeiträge
- Wahl der Delegierten zur Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung KZBV