Berufshaftpflichtversicherung
Der Zahnarzt ist verpflichtet, sich ausreichend gegen Haftpflichtansprüche aus seiner beruflichen Tätigkeit zu versichern. Das gilt auch für angestellte Zahnärzte.
Wird der Zahnarzt mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen von Patienten wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Behandlungsfehler konfrontiert, muss er seine Haftpflichtversicherung darüber informieren.
Die Berufshaftpflichtversicherung gewährt dem Zahnarzt Schutz gegen die ihn erhobenen Ersatzansprüche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts und prüft, ob die Ansprüche berechtigt sind.
Voraussetzung eines Schadensersatzanspruches ist, dass ein Schaden tatsächlich nachweisbar entstanden ist. Dieser kann aus einer Gesundheitsschädigung oder Körperverletzung aber auch aus Sachbeschädigungen oder Vermögensschädigungen entstehen. Zu denken sind dabei an Behandlungskosten, Arzneimittelkosten oder auch an entgangenen Gewinn, wenn die Erwerbsfähigkeit des Patienten aufgrund der Schädigung beeinträchtigt ist.