Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA-Z) ist die Grundlage für die Abrechnung von Behandlungen in Zahnarztpraxen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sowie die Basis für das vertragszahnärztliche Honorar. Festgelegt wird das Regelwerk durch den Bewertungsausschuss, der von der KZBV und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) gebildet wird.