Hier finden Sie Informationen zu den gesetzlichen Krankenkassen, zu "Sonstigen Kostenträgern", der Behandlung und Verständigung von Asylbewerbern sowie zu eGK und Ersatzverfahren.
Krankenkassen
Sonstige Kostenträger
- Hinweise zur Abrechnung
- Kostenträgernummern
- Begleitzettel
- Richtlinien Bundeswehr
- Richtlinien Bundeswehr - Erläuterungen
- Richtlinien Bundeswehr - HR-Füllungen Stand 2012
- Richtlinien Bundeswehr - Klarstellung Anwendungsbereich HR
- Vereinbarung zur zahnärztlichen Versorgung von Heilfürsorgeberechtigten des Bundes
- Bundespolizei Heilfürsorgeverordnung
- Erklärung zur Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge in der Bundespolizei
- Sächsische Heilfürsorgeverordnung
Asylbewerber
Behandlung und Verständigung
- Informationen der KZBV
- Anamnesebögen in verschiedenen Sprachen
- Kommunikation ohne Worte
- Medizinsche Informationen in verschiedenen Sprachen
- Informationen des RKI
Geflüchtete einstellen
Gesetzliche Grundlagen
eGK und Ersatzverfahren
Es gilt die Vereinbarung zum Inhalt und Anwendung der eGK - gültig vom 1. Juli 2020.
Bei einem Patienten ohne gültige Gesundheitskarte der zweiten Generation, darf der Vertragszahnarzt kein herkömmliches Ersatzverfahren anwenden und die Behandlung findet auf privater Basis nach Vereinbarung statt. Legt der Versicherte innerhalb von 10 Tagen einen gültigen Anspruchsnachweis vor, muss die entrichtete Vergütung zurückgezahlt werden (vgl. § 18 Abs. 2 BMV-Z).
Bei fehlender eGK steht Ihnen dieses Formular zur Verfügung.