Bundeseinheitliches Kassenverzeichnis
Die Abrechnung mit Hilfe eines zugelassenen Programms macht es erforderlich, jedes Quartal den Kassenabgleich mit dem aktuellen Kassenverzeichnis durchzuführen.
Entsprechend Ihrer Angabe bei der KZV Sachsen erhalten Sie das Kassenverzeichnis regelmäßig kostenpflichtig per Postversand oder kostenfrei als Download zur Verfügung gestellt.
Speichern Sie die Datei in ein dafür vorgesehenes Verzeichnis auf Ihrem PC oder auf ein beliebiges Speichermedium (Diskette, CD, USB-Stick ...) und laden Sie die Datei anschließend wie bisher in Ihr Abrechnungsprogramm.
Bitte beachten Sie, dass die Datei nicht umbenannt werden darf und sich nicht öffnen lässt.
Wichtiger Hinweis:
Das BKV für das III. Quartal 2010 (BKZ_1007.KPR) sollte erst nach erfolgreicher Erstellung der Quartalsabrechnung für das II. Quartal 2010 eingelesen werden.
Das Format für den Dateinamen der KPR-Datei hat sich geändert.
Dies kann beim Einlesen in Ihre Software zu Problemen führen, da dies noch nicht von allen Softwarehäusern umgestellt wurde.
Aus diesem Grund finden Sie nachfolgend das BKV für das III. Quartal 2010 mit der neuen Bezeichnung BKZ_1007.KPR und mit der bisherigen Bezeichnung BKZ_0710.KPR.
Beide Dateien sind inhaltlich gleich.
Sollte die erste Installation des BKV eine Fehlermeldung bringen, verwenden Sie bitte die zweite zur Verfügung gestellte Datei.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bundeseinheitliches Kassenverzeichnis des III. Quartals 2010
| Dateiname: | BKZ_1007.KPR |
| Dateigröße: | 987 KB |
| Dateiname: | BKZ_0710.KPR |
| Dateigröße: | 987 KB |
Bundeseinheitliches Kassenverzeichnis des II. Quartals 2010
| Dateiname: | BKZ_0410.KPR |
| Dateigröße: | 997 KB |