Aufgaben
Die Aufgaben der KZV sind nach § 75 SGB V zu unterteilen in:
- Sicherstellungsauftrag - Verpflichtung zur Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung in dem in § 73 Abs. 2 SGB V bezeichneten Umfang
- Interessenvertretung . Wahrung der Rechte der Vertragszahnärzte
- Gewährleistungspflicht - Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Durchführung der vertragszahnärztlichen Tätigkeit gegenüber den Krankenkassen
- Vertragshoheit - Zuständigkeit zum Abschluss von Verträgen mit den Verbänden der Krankenkassen zur Gestaltung der vertragszahnärztlichen Versorgung
- Ausschussbesetzung - Recht zur Besetzung von Ausschüssen der gemeinsamen Selbstverwaltung von Zahnärzten und Krankenkassen