LZKS - Landeszahnärztekammer Sachsen (LZKS)
- Patientenberatung / GOZ-Fragen
- Ausbildung ZFA
- Öffentlichkeitsarbeit / IZZ
- Zahnärztliche Stelle Röntgen - Praxisführung - BuS-Dienst
- Fortbildungsakademie
- Mitgliederverwaltung/Finanzen
Die LZKS ist auf der Grundlage des Gesetzes über Berufsausübung, Berufsvertretungen und Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker sowie der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Freistaat Sachsen - Sächsischen Heilberufekammergesetz (SächsHKaG) die öffentliche Berufsvertretung aller Zahnärztinnen und Zahnärzte im Freistaat Sachsen. Die Kammer unterstützt die beruflichen Belange ihrer Mitglieder durch vielfältigen Service.
Organe sind Kammerversammlung und Vorstand
Zur Beratung des Vorstandes oder zur Wahrnehmung bestehender Aufgaben werden Ausschüsse gebildet.
Die LZKS hat auf der Grundlage der Satzung und der Berufsordnung Erfüllung der berufsrechtlichen und berufsethischen Pflichten der Mitglieder zu überwachen.
Sie ist zuständig für die Sicherung der Qualität der Berufsausübung:
Zahnärztliche Stelle Röntgen - Praxisführung - BuS-Dienst.
Durch sie sind geeignete Maßnahmen zur Gestaltung der Fort- und Weiterbildung der Berufsangehörigen zu treffen.
Die LZKS vermittelt bei berufsbezogenen Streitigkeiten unter den Mitgliedern und innerhalb der Patientenberatung bei Streitigkeiten in Zusammenhang mit der Berufsausübung auf der Grundlage der Schlichtungsordnung zwischen Mitgliedern und Dritten.
Sie ist für die Berufsausbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten und die qualifizierte Fortbildung des Praxisteams zuständig und unterstützt den öffentlichen Gesundheitsdienst bei der Erfüllung seiner Aufgaben.
Die LZKS unterhält ein Versorgungswerk für Zahnärzte (ZVS).