LZKS

Grafik Zahnärztehaus

Die Landeszahnärztekammer

  • ist auf der Grundlage des Gesetzes über Berufsausübung, Berufsvertretungen und Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker sowie der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Freistaat Sachsen - Sächsischen Heilberufekammergesetz (SächsHKaG) die öffentliche Berufsvertretung aller Zahnärztinnen und Zahnärzte im Freistaat Sachsen
  • hat auf der Grundlage der Satzung und der Berufsordnung Erfüllung der berufsrechtlichen und berufsethischen Pflichten der Mitglieder zu überwachen
  • ist zuständig für die Sicherung der Qualität der Berufsausübung: Zahnärztliche Stelle Röntgen - Berufsausübung-BuS-Dienst
  • hat geeignete Maßnahmen zur Gestaltung der Fort- und Weiterbildung der Berufsangehörigen zu treffen
  • vermittelt bei berufsbezogenen Streitigkeiten unter den Mitgliedern und innerhalb der Patientenberatung bei Streitigkeiten in Zusammenhang mit der Berufsausübung auf der Grundlage der Schlichtungsordnung zwischen Mitgliedern und Dritten
  • ist für die Berufsausbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten und die qualifizierte Fortbildung des Praxisteams zuständig
  • unterstützt den öffentlichen Gesundheitsdienst bei der Erfüllung seiner Aufgaben
  • unterhält ein Versorgungswerk für Zahnärzte (ZVS)
  • hat auf Verlangen der zuständigen Behörden zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen Stellung zu nehmen
  • bestellt Sachverständige zur Erstellung von Gutachten.­
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Die Landeszahnärztekammer ist in 6 Ressorts unterteilt

Weiterführende Informationen

Kontakt

LZK Sachsen
Schützenhöhe 11
01099 Dresden

Tel.: 0351 - 806 60
Fax: 0351 - 806 62 41
Schreiben Sie eine E-Mail

Stand: Fri Jun 25 10:53:03 2010