LZKS
Die Landeszahnärztekammer
- ist auf der Grundlage des Gesetzes über Berufsausübung, Berufsvertretungen und Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker sowie der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Freistaat Sachsen - Sächsischen Heilberufekammergesetz (SächsHKaG) die öffentliche Berufsvertretung aller Zahnärztinnen und Zahnärzte im Freistaat Sachsen
- hat auf der Grundlage der Satzung und der Berufsordnung Erfüllung der berufsrechtlichen und berufsethischen Pflichten der Mitglieder zu überwachen
- ist zuständig für die Sicherung der Qualität der Berufsausübung: Zahnärztliche Stelle Röntgen - Berufsausübung-BuS-Dienst
- hat geeignete Maßnahmen zur Gestaltung der Fort- und Weiterbildung der Berufsangehörigen zu treffen
- vermittelt bei berufsbezogenen Streitigkeiten unter den Mitgliedern und innerhalb der Patientenberatung bei Streitigkeiten in Zusammenhang mit der Berufsausübung auf der Grundlage der Schlichtungsordnung zwischen Mitgliedern und Dritten
- ist für die Berufsausbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten und die qualifizierte Fortbildung des Praxisteams zuständig
- unterstützt den öffentlichen Gesundheitsdienst bei der Erfüllung seiner Aufgaben
- unterhält ein Versorgungswerk für Zahnärzte (ZVS)
- hat auf Verlangen der zuständigen Behörden zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen Stellung zu nehmen
- bestellt Sachverständige zur Erstellung von Gutachten.
Die Landeszahnärztekammer ist in 6 Ressorts unterteilt
- Patientenberatung / GOZ-Fragen
- Ausbildung
- Öffentlichkeitsarbeit / IZZ
- Zahnärztliche Stelle Röntgen - Berufsausübung - BuS-Dienst
- Fortbildungsakademie
- Buchhaltung / Mitgliederverwaltung
Weiterführende Informationen