Versorgungswerk
Kurzinformation zur Zahnärzteversorgung
Die Zahnärzteversorgung Sachsen ist eine Pflichtversorgung für alle berufstätigen Zahnärzte in Sachsen. Sie ist eine Sondereinrichtung der Landeszahnärztekammer mit berufsständischer Selbstverwaltung unter Aufsicht des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales (Rechtsaufsicht) und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit (Versicherungsaufsicht).
Satzung
Nachstehend finden Sie als Download-Datei die Satzung des zahnärztlichen Versorgungswerkes.