Berufsrecht / Berufsordnung LZKS
Die Aufgaben der Sächsischen Zahnärztekammer sind im Sächsischen Heilberufekammergesetz definiert. Die Kammerversammlung der Landeszahnärztekammer Sachsen hat auf dieser rechtlichen Grundlage die Berufsordnung für Zahnärzte im Freistaat Sachsen beschlossen.
Gesetzliche Aufgaben sind unter anderem die Überwachung der Erfüllung der berufsrechtlichen und berufsethischen Pflichten der Mitglieder. Die Kammer hat auf ein gedeihliches Verhältnis der Mitglieder untereinander hinzuwirken, sowie bei berufsbezogenen Streitigkeiten unter den Mitgliedern zu vermitteln.
Die Berufsordnung regelt die einzelnen Berufspflichten, insbesondere das Verhalten gegenüber Patienten, Kollegen, Mitarbeitern und anderen Partnern im Gesundheitswesen.
Einige dieser Berufspflichten und ihre Besonderheiten sollen näher vorgestellt werden