Famulaturförderung
Bereit, die zahnmedizinische Welt außerhalb der großen Städte zu erobern?
Um künftige Zahnärzte für diese Regionen zu begeistern, fördert die KZV Sachsen Famulaturen in sächsischen Regionen, die von Unterversorgung bedroht sind.
Fragen und Antworten
Unter welchen Voraussetzung kann eine Famulatur finanziell unterstützt werden?
Die Famulaturpraxis muss mindestens 20 km vom Wohnort und vom Standort der Hochschule entfernt sein.
Welche finanzielle Förderung gibt es während der Famulatur?
- Verpflegungspauschale von 150,00 EUR pro Woche
- Erstattung von Unterkunfts- bzw. Übernachtungskosten bis zu 350,00 EUR pro Woche
Wie läuft die Beantragung der finanziellen Förderung ab?
1. Schließe eine Vereinbarung mit einern Famulaturpraxis.
2. Stelle einen Antrag auf finanzielle Förderung einer Famulatur (PDF).
Schicke diesen mit den folgenden Unterlagen an: sicherstellung@kzv-sachsen.de
- Vereinbarung mit der Famulaturpraxis
- Immatrikulationsbescheinigung
- Zeugnis über den ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
3. Die KZVS prüft den Antrag und teilt dir eine Entscheidung mit:
- Positiver Bescheid: Du erhältst finanzielle Unterstützung nach Abschluss der Famulatur.
- Negativer Bescheid: Leider erhältst du keine finanzielle Förderung.
Mögliche Gründe für einen negativen Bescheid können sein:
Die Famulaturpraxis befindet sich weniger als 20 km von den Hochschulstandorten Dresden und Leipzig entfernt. ODER:
Die Famulaturpraxis befindet sich weniger als 20 km von Ihrem Wohnort entfernt.
4. Führe die Famulatur durch.
5. Wenn du einen positiven Förderbescheid erhalten hast, reiche das Famulaturzeugnis und alle Rechnungen für Unterkunft und Übernachtung bei der KZVS ein. Das Geld wird anschließend auf dein Konto überwiesen.
Weitere Informationen
Förderrichtlinie der KZV Sachsen (PDF)
Programm der KZV Sachsen zur finanziellen Förderung (PDF)