Landzahnarztgesetz
Mit dem sächsischen Landzahnarztgesetz wurde ein ergänzendes Aus-wahlverfahren geschaffen, das gezielt die zahnärztliche Versorgung in strukturschwächeren Regionen Sachsens stärken soll.
Ab dem Wintersemester 2026/27 werden jährlich 8,1 % der Studienplätze für Zahnmedizin an den beiden Universitätsstandorten Dresden und Leipzig über die Landzahnarztquote vergeben. Bewerber, die sich für diese Plätze qualifizieren, verpflichten sich, nach ihrem Abschluss für zehn Jahre in unterversorgten Regionen und in Gebieten mit besonderem lokalem Versorgungsbedarf vertragszahnärztlich tätig zu werden.