Famulaturförderung
Bereit, die zahnmedizinische Welt außerhalb der großen Städte zu erobern?
Wir unterstützen dich bei deiner Famulatur außerhalb von Dresden und Leipzig – hier erfährst du alles Wichtige auf einen Blick!
Fragen und Antworten
Unter welcher Voraussetzung kann eine Famulatur finanziell unterstützt werden?
Gefördert werden Famulaturen, die außerhalb der Städte Dresden und Leipzig sowie des Hauptwohnsitzes des Famulanten absolviert werden.
Welche finanzielle Förderung gibt es während der Famulatur?
- Verpflegungspauschale von 150,00 EUR pro Woche
- Erstattung von Unterkunfts- bzw. Übernachtungskosten bis zu 350,00 EUR pro Woche
- Alternativ: Für Fahrten zwischen dem Hauptwohnsitz und dem Ort der Famulatur wird ein Reisekostenzuschuss von bis zu 350,00 EUR pro Woche gewährt. Wird der eigene PKW genutzt, richtet sich die Erstattung nach den jeweils gültigen Reisekostensätzen.
Wie läuft die Beantragung der finanziellen Förderung ab?
1. Schließe eine Vereinbarung mit einer Famulaturpraxis.
2. Stelle einen Antrag auf finanzielle Förderung einer Famulatur (PDF).
Schicke diesen mit den folgenden Unterlagen an: sicherstellung@kzv-sachsen.de
- Vereinbarung mit der Famulaturpraxis
- Immatrikulationsbescheinigung
- Zeugnis über den ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung
3. Die KZVS prüft den Antrag und teilt dir eine Entscheidung mit:
- Positiver Bescheid: Du erhältst finanzielle Unterstützung nach Abschluss der Famulatur.
- Negativer Bescheid: Leider erhältst du keine finanzielle Förderung.
4. Führe die Famulatur durch.
5. Wenn du einen positiven Förderbescheid erhalten hast, reiche das Famulaturzeugnis und alle Rechnungen für Unterkunft und Übernachtung bei der KZVS ein. Das Geld wird anschließend auf dein Konto überwiesen.
Weitere Informationen
Förderrichtlinie zur Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung (PDF)
Programm zur Förderung von Famulaturen im Freistaat Sachsen (PDF)