Fort- und Weiterbildung
Die Fortbildung wird dich dein ganzes Berufsleben begleiten. Im Zahnärztehaus gibt es eine Fortbildungsakademie der LZK (interner Link).
Alle Fortbildungsveranstaltungen werden, wenn du den Leitsätzen der BZÄK/ DGZMK/ KZBV (externer Link zur PDF) zur zahnärztlichen Fortbildung entsprechen, gemäß dieser mit Punkten bewertet.
Fachzahnarztweiterbildung
Solltest du dich für eine Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, Oralchirurgie oder Öffentliches Gesundheitswesen interessieren, findest du hier die entsprechenden Informationen Weitere Informationen - Weiterbildung zum Facharzt (interner Link).
Was ist wichtig?
- Vertragszahnärzte, ermächtigte Zahnärzte und angestellte Zahnärzte müssen alle fünf Jahre gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen (KZVS) den Nachweis erbringen, dass sie im zurückliegenden Fünfjahreszeitraum ihrer Fortbildungspflicht nachgekommen sind
- Dazu müssen 125 Fortbildungspunkte nachgewiesen werden.
- Der Zeitraum beginnt mit dem Tag der Aufnahme der vertragszahnärztlichen Tätigkeit (Tag der Niederlassung, bei Angestellten Tag der Anstellung). Zahnärztliche Assistenten müssen keinen Fortbildungsnachweis erbringen.
- Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen selbst einen Nachweis über die Anzahl, die Art der Fortbildung und deren Bewertung führen (Excel- oder PDF-Vorlage).
- Die KZVS wird spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Fünfjahreszeitraumes die betroffenen Zahnärzte zur Einreichung des Fortbildungsnachweises auffordern.
- Von den Zahnärzten, die den Fortbildungsnachweis eingereicht haben, werden zwei Prozent aufgefordert, die Fortbildungszertifikate/Nachweise einzureichen.
- Erbringt ein Vertragszahnarzt den erforderlichen Nachweis nicht oder nicht vollständig, kürzt die KZV den gesetzlichen Vorgaben entsprechend den Vergütungsanspruch.
Weitere Inofrmationen – fachliche Fortbildung (interner Link)