Vereinbarkeit von Familie und Beruf

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Alle wollen ihn gut schaffen, den Spagat zwischen Beruf- und Privatleben. Doch wie ist er möglich? Wir geben dazu ein paar Anregungen.

Wahl der Praxisform

Je nach individueller Lebenssituation hat jede Form der Berufsausübung Vor- und auch Nachteile. 

Pro

  • Unternehmerische Entscheidungsfreiheit
  • Große Gestaltungsspielräume bei allen Abläufen
  • Eigenes Praxiskonzept 

Contra

  • alleiniges finanzielles Risiko
  • Urlaubs- und Krankheitsvertretung muss organisiert werden 

Entlastungsmöglichkeiten

Wenn ein Kind unterwegs ist, Angehörige gepflegt werden müssen oder man selbst für eine gewisse Zeit nicht arbeitsfähig ist, kann die Praxis nicht einfach geschlossen werden. Man sollte sich im Vorfeld Gedanken machen, um eine solche Pause gut vorzubereiten. Folgende Möglichkeiten können dabei mit in Betracht gezogen werden:

  1. Vertretung (interner Link)
  2. Entlastungsassistent (interner Link)
  3. Anstellung eines Zahnarztes oder einer Zahnärztin (interner Link)
  4. Teilzulassung

Absicherung bei Arbeitsverhinderung

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb man der Praxis fern bleiben muss, z. B. Krankheit, Urlaub, Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Mutterschutz, Elternzeit. Wie wird diese Zeit finanziell überbrückt? Ein kurzer Überblick:

Krankheitsfall

Angestelltenverhältnis

Zunächst Lohnfortzahlung, nach 6 Wochen Krankengeld (Grundlage: Entgeltfortzahlungsgesetz) 

Selbstständigkeit

  • Ersatz für Einkommen z. B. über private Krankentagegeldversicherung
  • Als freiwilliges Mitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung nur, wenn Krankengeld zusätzlich abgesichert ist 

Urlaub/Feiertage

Angestelltenverhältnis 

Lohnfortzahlung (Grundlage: Bundesurlaubsgesetz) 

Selbstständigkeit

Rücklagen 

Kinderbetreuung

Angestelltenverhältnis

Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (Grundlage: Entgeltfortzahlungsgesetz) 

Selbstständigkeit

Rücklagen

Pflege von Angehörigen

Angestelltenverhältnis

Lohnfortzahlung zur Wahrnehmung von Pflegeaufgaben (Grundlage: Pflegezeitgesetz) 

Selbstständigkeit

Rücklagen

 

Mutterschutz

Angestelltenverhältnis

Mutterschaftsgeld (Grundlage: Mutterschutzgesetz) 

Selbständigkeit

Anspruch auf Mutterschaftsgeld nur als freiwilliges Mitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung mit zusätzlicher Absicherung von Krankengeld möglich 

Elternzeit

Angestelltenverhältnis

Elterngeld (Grundlagen: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) 

Selbstständigkeit

Elterngeld (Grundlagen: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) 

Schwangerschaft und Geburt

Was für angestellte Zahnärztinnen gesetzlich geregelt und abgesichert ist, muss von Zahnärztinnen in eigener Niederlassung völlig anders geplant und geregelt werden, z. B. finanzielle Rücklagen, Praxisvertretung, Auszeiten vor und nach der Geburt, Elterngeld und Kindergeld und Kinderbetreuung. Die Planung von Rücklagen sowie die Sicherstellung eines reibungslosen Praxisbetriebs (siehe “Entlastungsmöglichkeiten”) sind entscheidend. Denken Sie dabei unbedingt an das Praxisteam.

Wir unterstützen Sie!

Die KZVS bietet einen finanzielle Unterstützung für Vertragszahnärztinnen in Sachsen nach der Geburt eines Kindes.

Zum Förderprogramm

Tätigkeitsverbot und Besonderheiten für schwangere Angestellte

Sobald die Schwangerschaft bekannt gemacht wurde, sind zwei wichtige Rechtsgrundlagen zu beachten:

  1. Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  2. Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV)