Besondere Praxissituation

In der nachfolgenden Aufstellung können Sie aus speziellen Checklisten für besondere Praxissituationen auswählen.

Einstellung eines/r Auszubildenden zum/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten

Sie möchten eine/n Zahnmedizinische/n Fachangestellte/n ausbilden?

  • Was ist zu tun, wenn Sie einen geeigneten Bewerber/ eine geeignete Bewerberin gefunden haben?
  • Setzen Sie sich mit dem Ressort Ausbildung der Landeszahnärztekammer Sachsen in Verbindung und fordern Sie die entsprechenden Unterlagen an.
    Ansprechpartnerin ist Frau Hummel
    Tel.: 0351/8066250
    E-Mail: hummel@lzk-sachsen.de
  • Von der zuständigen Mitarbeiterin bekommen Sie dann die Vorlagen für den Berufsausbildungsvertrag, den Antrag auf Eintragung in das Ausbildungsregister, den Vordruck zur Anmeldung zur Berufsschule sowie Unterlagen zur Ausbildungsvergütung in der jeweils aktuellen Version in Datei- oder Schriftform zugesendet.

Danach füllen Sie die erforderlichen Ausbildungsdokumente aus:

  • Berufsausbildungsvertrag in dreifacher Ausfertigung
  • Antrag auf Eintragung in das Ausbildungsregister
  • Schulanmeldung
  • Erstellung eines betrieblichen Ausbildungsplanes Musterdatei (Word-Datei im rtf-Format)

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung bzw. jugendärztliche Untersuchung:

  • Für Auszubildende unter 18 Jahren ist zusätzlich eine jugendärztliche Untersuchung erforderlich. Weitere Informationen dazu finden Sie auch im Kapitel Jugendarbeitsschutz des Praxishandbuches der LZKS.
  • Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist für alle AZUBIS notwendig. Die entsprechende Vorsorgekartei erhalten Sie nach der Eintragung des Ausbildungsverhältnisses mit der Rücksendung der Unterlagen.
  • Eine aktuelle Übersicht der zur arbeitsmedizinischen Untersuchung ermächtigten Ärzte finden Sie auf der Homepage der sächsischen Ärztekammer unter: http://www.slaek.de/de/01/03Empfehlungen/arbeitsmediziner.php.

Rücksendung der ausgefüllten Ausbildungsdokumente:

  • Senden Sie die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Ausbildungsdokumente sowie bei Minderjährigen eine Kopie der jugendärztlichen Untersuchung an das Ressort Ausbildung der Landeszahnärztekammer Sachsen.
  • Die Schulanmeldung schicken Sie bitte direkt an das zuständige Berufliche Schulzentrum.

Berufsschulzentrum Dresden: www.bsz-gesundheit.de

Berufsschulzentrum Leipzig: www.ruth-pfau-schule.de

Berufsschulzentrum Zwickau: www.bsz-wgt-werdau.de

Berufsschulzentrum Görlitz: www.bszgoerlitz.de

Berufsschulzentrum Oelsnitz: www.bsz-oelsnitz.de

Nach der Bearbeitung der Ausbildungsdokumente durch die Landeszahnärztekammer erfolgt die Rücksendung folgender Unterlagen an Ihre Zahnarztpraxis:

  • 2 Ausbildungsverträge
  • Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
  • Nachweiskarte für die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (alt G-42 Karte)

Weiterführende Informationen

Jugendarbeitsschutzgesetz

Schwangerschaft angestellte Zahnärztin / Praxismitarbeiterin

Werdende Mütter dürfen nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, Gasen oder Dämpfen ausgesetzt sind oder bei denen Berufskrankheiten entstehen können (§ 11 MuSchG). Da Gesundheitsgefährdungen durch Kontakt mit infizierten Körperflüssigkeiten bei Benutzung von Schutzkleidung (Handschuhe, Mundschutz und Brille) nach den Maßstäben praktischer Vernunft zwar äußerst unwahrscheinlich sind, aber dennoch immerhin möglich bleiben, sind sie nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nicht als vernachlässigbares Restrisiko einzustufen.

  • Detaillierte Informationen zu der Thematik finden Sie im Kapitel - Mutterschutz.
  • Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den Tag der mutmaßlichen Entbindung mitteilen.
  • Der Arbeitgeber hat die zuständige Aufsichtsbehörde (Landesdirektion Sachsen) unverzüglich daüber zu benachrichtigen: Link zum zugehörigen Formular auf der Homepage "Arbeitsschutz Sachsen").
  • Schwangere Praxismitarbeiterinnen dürfen nur mit Tätigkeiten beschäftigt werden, bei denen sie z. B. keiner Gefahr durch Verletzungen, Infektionskrankheiten, Gefahrstoffe, ionisierender Strahlung ausgesetzt werden.
  • Wenn es die Praxisgegebenheiten erlauben, ist für die Dauer der Schwangerschaft eine Umsetzung auf einen gefährdungsfreien Arbeitsplatz vorzunehmen.
  • Denken Sie bei der Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz (z. B. Rezeption) an die eventuell bleibende Infektionsgefährdung durch Kinderkrankheiten (z. B. Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Keuchhusten) und lassen Sie hierzu prüfen, ob die Schwangere über einen ausreichenden Immunschutz verfügt.
  • Dabei besteht auch die Möglichkeit, die schwangere Mitarbeiterin teilweise von der Arbeit freizustellen (z. B. 4 h täglich Bürotätigkeit). Für die restliche Arbeitszeit kann eine Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichgesetz in Anspruch genommen werden.
  • Falls die Mitarbeiterin auf Grund von Beschäftigungsverboten in keiner Weise mehr in der Praxis eingesetzt werden kann, sollte sie nach Absprache mit der zuständigen Aufsichtbehörde von der Arbeit freigestellt werden.
  • Der Antrag auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz für Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft U2 kann ab dem 01.01.2011 nur noch maschinell per gesicherter und verschlüsselter online-Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder systemunterstützten Ausfüllhilfen (z. B. sv.net) an die zuständige Krankenkasse abgegeben werden. Setzen Sie sich für die erforderliche Datenübermittlung mit Ihrem Lohnbüro/Steuerberater in Verbindung.

Weiterführende Informationen

Mutterschutzgesetz

Informationen zum Mutterschutz auf der Homepage "Arbeitsschutz - Sachsen"

Informationsblatt zum Mutterschutz der Betriebsärztin des BuS-Dienstes

Information der Bundeszahnärztekammer zur Beratung von schwangeren Angestellten und selbstständigen Zahnärztinnen

Praxisgründung

Meldungen im Zusammenhang mit einer Praxisgründung:

Anzeigen im Zusammenhang mit einer Praxisgründung:

Weitere Aktivitäten sind bei einer Praxisgründung zu beachten:

Praxisschließung

Meldungen im Zusammenhang mit einer Praxisschließung:

Anzeigen im Zusammenhang mit einer Praxisschließung:

Weitere Aktivitäten sind bei einer Praxisschließung zu beachten:

  • Aufbewahrung der Patientenkartei, der Röntgenaufzeichnungen (Filme und zugehörige Dokumentation) unter Beachtung des Datenschutzes und der Aufbewahrungsfristen Informationen zu Aufbewahrungsfristen
  • Aufbewahrung der Entsorgungsnachweise, der entsprechenden Bestandsverzeichnisse/ Prüfberichte der technischen Geräte, der Unterweisungsnachweise sowie der Nachweise über die arbeitsmedizinische Vorsorge der Mitarbeiterinnen unter Beachtung der Aufbewahrungsfristen Informationen zu Aufbewahrungsfristen
  • Aushändigung der Vorsorgekartei der arbeitsmedizinischen Untersuchungen an die betreffenden Mitarbeiterinnen beim Verlassen der Praxis Informationen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Praxisumzug

Meldungen im Zusammenhang mit einem Praxisumzug:

Anzeigen im Zusammenhang mit einem Praxisumzug:

Praxisübergabe

Meldungen im Zusammenhang mit einer Praxisübergabe:

Anzeigen im Zusammenhang mit einer Praxisübergabe:

Weitere Aktivitäten sind bei einer Praxisübergabe/ -übernahme zu beachten:

  • Übergabe der Patientenkartei unter Beachtung des Datenschutzes und der Aufbewahrungsfristen Informationen zu Aufbewahrungsfristen
  • Übergabe der Nachweise der arbeitsmedizinischen Vorsorge des Praxispersonals Informationen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • Übergabe der Aufzeichnungen über durchgeführte Unterweisungen des Praxispersonals Informationen zu Unterweisungen
  • Übergabe der Aufzeichnungen über die erfolgte Aufbereitung von Medizinprodukten sowie des Hygieneplans der Praxis Vorlagen zur Praxishygiene
  • Übergabe des Gefahrstoffverzeichnisses, der entsprechenden Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe sowie der erfolgten Gefährdungsermittlung nach Gefahrstoffverordnung Vorlagen zur Gefahrstoffverordnung
  • Übergabe der Unterlagen zur Entsorgung von Praxisabfällen Informationen zur Entsorgung
  • Übergabe der Wartungsunterlagen/Prüfbescheide der Druckgeräte (Kompressoren) Informationen zu Druckgeräten, der Wartungsunterlagen/Prüfbescheide der RDG / Sterilisatoren Informationen zu RDG und Sterilisatoren, der  Wartungsunterlagen/Prüfbescheide/Bestandsverzeichnisse der eingesetzten Medizinprodukte sowie der elektrischen Betriebsmittel Informationen zur Medizinprodukte-Betreiberverordnung Informationen zu Elektrischen Betriebsmitteln
  • Übergabe der Unterlagen der Röntgeneinrichtung einschließlich der erfolgten Konstanzprüfung sowie die Bescheinigungen der Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz des Praxispersonals Informationen zum Betrieb von Röntgeneinrichtungen

Weitere Informationen

Leitfaden Ausfall des Praxisinhabers

Schülerpraktikum in der Zahnarztpraxis

A1 Formular für Dienstreisen ins EU-Ausland

Wer vorübergehende Tätigkeiten im EU-Ausland ausübt oder sich dort für Dienstreisen aufhält, muss eine A1-Bescheinigung mit sich führen.

Informationen zur A1-Bescheinigung (Auszug aus dem ZBS 10/2019)

A1 Formular für selbstständige Zahnärzte

A1 Formular für angestellte ZÄ / zahnmedizinische Mitarbeiter

Information zur zahnärztlichen Dokumentation bei interpersoneller Gewalt für den behandelnden Zahnarzt

Information bei interpersoneller Gewalt