Kompendium

Begriffe für den Buchstaben Kompendium (E)

E-Fortbildung

Im Zahnärzteblatt Sachsen (ZBS) werden regelmäßig vertragszahnärztliche Themen, wie z. B. Abrechnungshinweise und Richtlinien, erläutert. Hierzu gibt es die Möglichkeit, Fortbildungspunkte zu erhalten. Informationen zum Ablauf, zu den Fragebögen sowie zum Fortbildungsnachweis finden Sie auf der Seite e-Fortbildung.

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Einlagefüllung

Einlagefüllungen werden, je nach Lage und Ausdehnung als Inlay, Onlay oder Overlay, über Abformverfahren im zahntechnischen Labor oder unter den technischen Voraussetzungen direkt in der Zahnarztpraxis (chairside) angefertigt. Einlagefüllungen sind in der Regel aus Gold oder Keramik. Einlagefüllungen sind keine Vertragsleistungen der gesetzlichen Kassen, die Mehrkosten  trägt der Patient.

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Einreichungstermine

Die Abrechnung für konservierend-chirurgische sowie kieferorthopädische Leistungen erfolgt immer zum Quartalsende. Die genauen Termine werden über die Vorstands-Information der KZV Sachsen bekanntgegeben.

Die Einreichung Ihrer Abrechnungen für Zahnersatz, Kieferbruch- und Kiefergelenkserkrankungen sowie der parodontologischen Leistungen ist jederzeit möglich.

Hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang auf die Stichtagsregelung gemäß § 7 des Honorarverteilungsmaßstabs der KZV Sachsen.

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Einzelfallprüfung

elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Weitere Informationen zur eAU sind auf der Seite der TI unter Praxis - Praxisführung - Telematikinfrastruktur bei den "Digitalen Anwendungen" zu finden.

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elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ)

Weitere Informationen zum EBZ sind auf der Seite der TI unter Praxis - Praxisführung - Telematikinfrastruktur bei den "Digitalen Anwendungen" zu finden.

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elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist eine Krankenversichertenkarte mit erweiterten technischen Möglichkeiten. Sie ersetzt die bisherige Versichertenkarte und ist seit 2015 der reguläre Versicherungsnachweis für gesetzlich Krankenversicherte. Die Karte enthält einen Chip und kann damit als persönlicher Schlüssel des Versicherten zum digitalen Gesundheitsnetz des deutschen Gesundheitswesens (Telematikinfrastruktur, TI) genutzt werden.

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elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Weitere Informationen zum eHBA sind unter Organisationen - Landeszahnärztekammer Sachsen (LZKS) - Kammermitglied sein bei "eHBA - Der elektronische Heilberufsausweis" zu finden.

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elektronischer Medikationsplan (eMP)

Weitere Informationen zum eMP sind auf der Seite der TI unter Praxis - Praxisführung - Telematikinfrastruktur bei den "Digitalen Anwendungen" zu finden.

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elektronische Patientenakte (ePA)

Weitere Informationen zur ePA sind auf der Seite der TI unter Praxis - Praxisführung - Telematikinfrastruktur bei den "Digitalen Anwendungen" zu finden

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elektronisches Rezept (E-Rezept)

Weitere Informationen zum E-Rezept sind auf der Seite der TI unter Praxis - Praxisführung - Telematikinfrastruktur bei den "Digitalen Anwendungen" zu finden.

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elektronisches Zahnbonusheft (eZahnbonusheft)

Weitere Informationen zum eZahnbonusheft  sind auf der Seite der TI unter Praxis - Praxisführung - Telematikinfrastruktur bei den "Digitalen Anwendungen" zu finden.

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Entlastungsassistent

Ein Vertragszahnarzt kann einen Entlastungsassistenten beschäftigen, um die vertragszahnärztliche Versorgung sicherzustellen. Voraussetzung ist, dass der Vertragszahnarzt selbst nur noch eingeschränkt tätig sein kann, z.B. aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft, Eltern- oder Pflegezeit (vgl. § 32 Absatz 2 Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte).

Die Beantragung eines Entlastungsassistenten ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und wird von der KZV Sachsen/Leitung Geschäftsbereich Zulassung geprüft und genehmigt. Ein Entlastungsassistent muss die Vorbereitungszeit nach § 3 Abs. 2 und 3 Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte abgeleistet haben.

Der Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Assistenten/Vertreters ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Tätigkeitsbeginn bei der KZV Sachsen einzureichen. Über Anträge entscheidet die Leitung des Geschäftsbereichs Zulassung durch Bescheid. Eine rückwirkende Genehmigung ist nicht möglich.

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Erfassungsmasken

Die Erfassungsmasken dienen der Online-Erfassung und Online-Sendung der Abrechnung an die KZVS. Sie sind den Originalbelegen so weit wie möglich nachempfunden. Tatsächlich müssen die Scheine nur Stück für Stück übertragen werden.

Die Daten-Eingabe erfolgt in der Praxis direkt in den Online-Masken. Die Installation einer Software auf dem Praxis-PC ist nicht erforderlich.

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Ermächtigung

Die Zulassungsausschüsse können über den Kreis der zugelassenen Zahnärzte hinaus weitere Zahnärzte oder in besonderen Fällen zahnärztlich geleitete Einrichtungen zur Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung ermächtigen, sofern dies notwendig ist, um
eine bestehende oder unmittelbar drohende Unterversorgung abzuwenden oder einen festgestellten zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf zu decken oder einen begrenzten Personenkreis zu versorgen, beispielsweise Rehabilitanden in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation oder Beschäftigte eines abgelegenen oder vorübergehenden Betriebes (§ 31 Abs. 1 Zahnärzte-ZV). Zudem ist für den Betrieb einer Zweigpraxis eine Ermächtigung durch den Zulassungsausschuss erforderlich, in dessen Bereich die Zweigpraxis liegt, soweit die Zweigpraxis außerhalb des KZV-Bereiches errichtet werden soll, in dem der Vertragszahnarzt Mitglied ist.

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Ersatzkassen

Die Ersatzkassen sind eine von sechs Kassenarten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zu den Ersatzkassen gehören die Techniker Krankenkasse (TK), die BARMER, DAK-Gesundheit, die KKH Kaufmännische Krankenkasse, die hkk - Handelskrankenkasse und die HEK - Hanseatische Krankenkasse.

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Ersatzverfahren

Expressabrechnung

Die KZV Sachsen bietet ihren Mitgliedern eine Expressabrechnung für die Festzuschüsse (ZE), für die Abrechnung von  parodontologischen Leistungen (PAR) sowie für die Abrechnung von Leistungen der Behandlung von Kiefergelenkserkrankungen und der Behandlung von Verletzungen des Gesichtsschädels (KBR) an.

Die Teilnahme an der Expressabrechnung muss bei der KZV Sachsen beantragt werden. Dabei sind die Teilnahmebedingungen zu beachten.

Die Übermittlung dieser Abrechnungsfälle muss online erfolgen. Eine Expressabrechnung über die Online-Erfassungsmaske ist ausgeschlossen. 

Bis auf die Abrechnungen der Bundespolizei und der Heilfürsorge Sachsen (Landespolizei) sind Abrechnungen der Sonstigen Kostenträger von der Expressabrechnung ausgeschlossen.

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Expressauszahlung

Die Vergütung für express eingereichte Abrechnungen erfolgt, bei fristgerechter Einreichung, in der Regel nach einer Woche, zu den festgelegten Auszahlungsterminen, vermindert um die Verwaltungskosten von 0,5 % für die Expressabrechnung.

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Externe Prüfung

Laut Berufsbildungsgesetz ist die externe Prüfung eine Ausnahmeregelung, um auch ohne vorangegangene Berufsausbildung zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Zugangsvoraussetzung für diese Prüfung ist eine praktische Tätigkeit (mindestens das eineinhalbfache der festgelegten Ausbildungszeit) in dem Beruf, in dem die Prüfung abgelegt wird.

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