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Der elektronische Zahnarztausweis der Generation 2 wird ab 01.01.2021 Pflicht und ist jetzt für Sachsens Zahnärzte bestellbar. Die Landeszahnärztekammer hat mit vier Anbietern Verträge abgeschlossen. Alles, was Sie dazu wissen müssen, erfahren Sie in unseren FAQs.
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