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Kieferorthopädische Behandlung sächsischer Kinder akut gefährdet

Das Bundesministerium für Gesundheit hat Ende der vergangenen Woche den Referentenentwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgelegt. Es sieht unter anderem vor, dass kieferorthopädische Behandlun-gen künftig nur noch von Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzten erfolgen sollen.

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen warnt vor massiven Folgen dieses geplanten Fachzahnarztvorbe-halts in der vertragszahnärztlichen Versorgung. Aus Sicht der KZV Sachsen würde dies die Versorgung von Kin-dern und Jugendlichen im Freistaat, insbesondere im ländlichen Raum, erheblich verschlechtern. „Von jetzt auf gleich einen Teil der approbierten Zahnärzte von der vertragszahnärztlichen Versorgung auszuschließen, kommt einem Berufsverbot gleich. Viele der kieferorthopädisch tätigen Zahnärzte versorgen seit Jahrzehnten ausschließ-lich kieferorthopädische Patienten auf hohem Niveau“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der KZV Sachsen, Dr. med. Holger Weißig.

Schon heute stoßen viele Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte an Kapazitätsgrenzen. Gleichzeitig verschärft sich die Situation durch altersbedingte Praxisaufgaben ohne Nachfolge. Um die Versorgung dennoch aufrechtzu-erhalten, unterstützt die KZV Sachsen bereits Fortbildungsmaßnahmen für Zahnärztinnen und Zahnärzte, die sich verpflichten, eine kieferorthopädische Versorgung mit zu übernehmen. Die fachliche Begleitung erfolgt durch Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte für Kieferorthopädie.

Nicht nur in Regionen wie Görlitz, Chemnitz und Zwickau suchen Eltern bereits jetzt händeringend nach Behand-lern für ihre Kinder. „Die Versorgung in jetzt schon von Unterversorgung bedrohten Regionen würde mit Einfüh-rung dieses Gesetzes zerschlagen werden. So würde beispielsweise im Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge die Hälfte der Versorgung nicht mehr stattfinden können, im Kreis Bautzen würden 40 Prozent der Behandlungs-kapazitäten wegfallen“, so Weißig weiter.

Dr. med. Thomas Breyer, Präsident der Landeszahnärztekammer Sachsen, warnt vor existenziellen Folgen und davor, approbationsrechtlich erlaubte Tätigkeiten politisch einzuschränken.

„Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) stellt sich an die Seite von KZV und Kammer. Die geplanten Änderungen bedeuteten für betroffene Zahnärzte ohne Fachzahnarzt-Weiterbildung einen gravierenden, aus Sicht des Verbands nicht gerechtfertigten Eingriff in die Berufsfreiheit und die Freiberuflichkeit“, so Cornelia Otto, stellvertretende Vorsitzende des Landesverbands Sachsen.

Auch der Verein Sächsischer Kieferorthopäden e. V. sieht die geplante Regelung kritisch. Kieferorthopädisch tätige Zahnärztinnen und Zahnärzte ohne Fachzahnarzttitel leisten in Sachsen einen wichtigen Beitrag zur Ver-sorgung von Kindern und Jugendlichen. Ein pauschaler Ausschluss würde die bestehenden Versorgungsstruktu-ren schwächen und insbesondere Familien im ländlichen Raum zusätzlich belasten.

Die KZV Sachsen fordert daher, auf pauschale Ausschlüsse zu verzichten und stattdessen differenzierte Lösun-gen zu schaffen, die bestehende Versorgungsstrukturen erhalten und die kieferorthopädische Betreuung von Kindern und Jugendlichen auch künftig flächendeckend sichern.

Ansprechpartner für diese Pressemitteilung
Beate Riehme
tel:0351 – 8053-537
oeffentlichkeitsarbeit@kzv-sachsen.de
 

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