Zugang ohne Registrierung
Für die Nutzung der Praxis- und Stellenbörse der KZVS ist keine Registrierung erforderlich.
Inserate aufgeben
Beim Erstellen eines Inserats werden folgende Angaben verpflichtend erhoben:
- Anrede
- Vorname, Nachname
- Postleitzahl und Ort der Praxis
- E-Mail-Adresse zur Korrespondenz (notwendig, damit Interessierte mit dem Inserierenden in Kontakt treten können)
Zusätzlich werden die weiteren Inhalte des Angebots oder Gesuchs aufgenommen und gespeichert. Dies dient ausschließlich der Veröffentlichung und Sichtbarkeit des Inserats.
Anonymisierte Inserate
Es besteht die Möglichkeit, ein anonymisiertes Inserat zu veröffentlichen. In diesem Fall werden keine personenbezogenen Daten veröffentlicht. Die Angabe und Veröffentlichung einer E-Mail-Adresse ist dennoch erforderlich, um den direkten Kontakt zum Inserierenden herstellen zu können.
Unzulässige Inhalte
Die Verantwortung für Inhalte (Texte, Bilder, Logos) liegt beim Inserierenden. Diese Inhalte dürfen nicht:
- gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen
- falsche Angaben enthalten
- sittenwidrig oder diskriminierend sein
- Werbung für Dienstleistungen oder Produkte anderer Unternehmen darstellen
Hinweis: Werden gegen die KZVS Ansprüche aufgrund unzulässiger Inhalte geltend gemacht, so behalten wir uns vor, den Urheber dieser Inhalte entsprechend in Haftung zu nehmen.
Sichtbarkeit von Inseraten
Alle veröffentlichten Inserate sind während der Gültigkeitsdauer auf unserer Website öffentlich einsehbar. Sie können auch von Suchmaschinen gefunden werden.
Verwaltung von Inseraten
Nach Eingang eines Inserats erfolgt eine inhaltliche Prüfung durch die KZVS. Wird das Inserat freigegeben, wird es veröffentlicht.
Inserate sind für die Dauer ihrer festgelegten Gültigkeit öffentlich einsehbar.
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird das Inserat aus der öffentlichen Praxis- und Stellenbörse entfernt, jedoch für einen begrenzten Zeitraum intern gespeichert (Aufbewahrungsfrist). Innerhalb dieses Zeitraums kann das Inserat auf Wunsch des Inserenten reaktiviert bzw. verlängert werden.
Erfolgt keine Verlängerung oder Reaktivierung, wird das Inserat nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vollständig und unwiderruflich gelöscht.
Laufzeiten
| Gültigkeitsdauer | Aufbewahrungsdauer | |
| Zahnarztpraxis | 6 Monate | 24 Monate |
| Kooperationen | 6 Monate | 3 Monate |
| Stellen für Zahnärzte | 6 Monate | 24 Monate |
| Stellen für Praxispersonal | 3 Monate | 3 Monate |