Zugang
- Für die Aufgabe eines Gesuchs in der Praxis- und Stellenbörse der KZVS ist keine Registrierung erforderlich.
- Die Aufgabe von Angebotsinseraten ist nur für sächsische Praxen nach dem Login möglich.
Inserate aufgeben
Beim Erstellen eines Inserats werden folgende Angaben verpflichtend erhoben:
- Angaben zur Person: Anrede, Vorname und Nachname
- Anschrift
- Telefon-Nummer
- Mail-Adresse
Zusätzlich werden die weiteren Inhalte des Angebots oder Gesuchs aufgenommen und gespeichert. Dies dient ausschließlich der Veröffentlichung und Sichtbarkeit des Inserats.
Anonymisierte Inserate
- Es besteht die Möglichkeit, ein anonymisiertes Inserat zu veröffentlichen. In diesem Fall werden keine personenbezogenen Daten (Angaben zur Person, Anschrift, Telefon-Nummer) veröffentlicht.
- Die Angabe und Veröffentlichung einer E-Mail-Adresse ist dennoch erforderlich, um den direkten Kontakt zum Inserierenden herstellen zu können.
Unzulässige Inhalte
Die Verantwortung für Inhalte (Texte, Bilder, Logos) liegt beim Inserierenden. Diese Inhalte dürfen nicht:
- gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen
- falsche Angaben enthalten
- sittenwidrig oder diskriminierend sein
- Werbung für Dienstleistungen oder Produkte anderer Unternehmen darstellen
Hinweis: Werden gegen die KZVS Ansprüche aufgrund unzulässiger Inhalte geltend gemacht, so behalten wir uns vor, den Urheber dieser Inhalte entsprechend in Haftung zu nehmen.
Sichtbarkeit von Inseraten
Alle veröffentlichten Inserate sind während der Gültigkeitsdauer auf unserer Website öffentlich einsehbar. Sie können auch nach Löschung von Suchmaschinen gefunden werden.
Verwaltung von Inseraten
Nach der Aufgabe eines Inserats erfolgt zunächst eine inhaltliche Prüfung durch die KZVS. Nach der Freigabe wird das Inserat veröffentlicht und ist für die Dauer der festgelegten Gültigkeit öffentlich einsehbar.
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird das Inserat aus der öffentlichen Praxis- und Stellenbörse entfernt, jedoch für einen begrenzten Zeitraum intern gespeichert (Aufbewahrungsdauer). Innerhalb dieses Zeitraums kann das Inserat auf Wunsch des Inserierenden reaktiviert bzw. verlängert werden.
Erfolgt keine Verlängerung oder Reaktivierung, wird das Inserat nach Ablauf der Aufbewahrungsdauer vollständig und unwiderruflich gelöscht.
Laufzeiten
| Gültigkeitsdauer | Aufbewahrungsdauer | |
| Zahnarztpraxis | 6 Monate | 24 Monate |
| Kooperationen | 6 Monate | 3 Monate |
| Stellen für Zahnärzte | 6 Monate | 24 Monate |
| Stellen für Praxispersonal | 3 Monate | 3 Monate |