Die Telematikinfrastruktur (TI) nutzt digitale Technologien, um die Komplexität jedes Patienten besser zu erfassen. Das Potenzial der Digitalisierung bietet die Chance, die medizinische Versorgung effizienter und auf eine maßgeschneiderte Basis zu stellen.
Aktuell
Konnektoren von secunet und RISE nicht ausschalten oder neustarten!
Die gematik weist derzeit auf eine Einschränkung bei der Verbindung zur Telematikinfrastruktur (TI) hin.
Aufgrund einer Anpassung an einer zentralen Internet-Komponente (DNSSEC), wird dringlich davon abgeraten, Konnektoren der Hersteller secunet und RISE auszuschalten oder neu zu starten. Dies könnte dazu führen, dass die Verbindung zur TI nicht ohne Weiteres wiederhergestellt werden kann.
Die Hersteller secunet und RISE konnten erfolgreich eine neue Firmware-Version testen. Das Update steht nun zur Verfügung und wird durch die Hersteller ausgerollt.
Bitte prüfen Sie, ob ein Konnektor-Update verfügbar ist und lassen Sie es umgehend installieren! Ein Neustart außerhalb eines geplanten Updatevorgangs des Konnektors sollte weiterhin vermieden werden!
Einrichtungen, die die "Auto-Update-Funktion" deaktiviert haben:
Kontaktieren Sie umgehend ihren DvO für das Einspielen des Updates.
Einrichtungen, die die "Auto-Update-Funktion" aktiviert haben:
Sie sollten ebenfalls tätig werden und das Update schnellstmöglich installieren. Wenn der selbst gewählte Installationstag für Updates nicht auf Mittwoch (14. Oktober 2026) fällt, sollten Sie sich daher am besten an Ihren DvO wenden.
Einrichtungen, deren Konnektoren bereits den beschriebenen, manuellen Workaround durchlaufen haben:
Sie müssen nicht zwingend aktiv werden. Die gematik empfiehlt jedoch, das Update durchzuführen, damit der Konnektor die aktuelle Firmware-Version hat.
Sie sind betroffen?
Bitte wenden Sie sich umgehend an Ihren Dienstleister vor Ort, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
Hilfestellungen zur Durchführung des Workarounds für secunet- und RISE-Konnektoren finden Sie auf der Website der gematik unter "Wartungen & sonstige Informationen“ | „DNSSEC Workarounds für secunet- und RISE-Konnektoren“.
Ergänzende Informationen erhalten Sie – sofern Sie den Kanal abonniert haben – auch über den WhatsApp-Kanal.
Wichtig! Aktualisierung Konnektorversion auf PTV6 – bis 30. September 2026!
Mit der Einführung der ersten ECC-only-Gesundheitskarten (eGK) ab dem 1. Oktober 2026 sowie der neu ausgegebenen Praxisausweise (SMC-B) aufgrund der Umstellung von RSA auf ECC, sollten Einbox-Konnektoren dringend auf PTV6 aktualisiert werden.
Für Zahnarztpraxen ohne PTV6 ist jetzt entscheidend: Bis zum 30. September 2026 muss das Update installiert sein, damit auch die neuen ECC-only-eGKs ab Oktober eingelesen werden können und es zu keinen TI-Verbindungsproblemen kommt.
Die Konnektorhersteller haben die neue Firmware (PTV6) bereits über den Konfigurationsdienst der TI (KSR) bereitgestellt.
Was Sie jetzt tun müssen:
- Praxen mit manuellen Updates: Bitte prüfen Sie Ihre Konnektorversion und spielen Sie das PTV6-Update so schnell wie möglich ein.
- Praxen mit Auto-Update: Die Aktualisierung erfolgt automatisch – Sie müssen nichts weiter veranlassen.
- Praxen mit TI-Gateway: Die Aktualisierung wird direkt vom jeweiligen Anbieter übernommen.
Bitte überprüfen Sie rechtzeitig den Status Ihres Konnektors, um das Einlesen der Versichertenkarten ab Oktober sicherzustellen.
TI-Verschlüsselung – Kartentausch bleibt wichtig
Zur Erinnerung:
Karten für eHealth-Kartenterminals (gSMC-KT) mit RSA-Verschlüsselung können maximal bis zum 31. Dezember 2026 genutzt werden.
Aktuelle Informationen zum Kartentausch:
Kartentausch bleibt wichtig: Was Gesundheitseinrichtungen wissen müssen | gematik
Beeinträchtigungen bei der Verbindung zur TI treten besonders bei TI-Komponenten mit sogenannten RSA-only-Verschlüsselungen auf.
Die Geräte-SIM-Karte des stationären Kartenterminals (gSMC-KT) → Austausch, Neubeantragung, spätestens bis 31.12.2026 kann von einem Austausch betroffen sein.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie dieser Checkliste.
ePA für alle
Die ePA ist seit Oktober 2025 Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Medizinische Informationen von Patienten werden dort zunehmend zentral gespeichert, um relevante Daten zu jeder Zeit digital nutzen zu können.
Seit dem 1. Oktober 2025 sollen medizinische Einrichtungen die ePA im Alltag integrieren. Welche medizinischen Informationen von der Zahnarztpraxis einzustellen sind und was dabei beachtet werden muss, zeigen die nachstehenden Seiten:
Übersicht zur ePA-Befüllung | KZBV (PDF)
Fragen und Antworten – FAQ | gematik (externer Link)
ePA – für Bundeswehr
Seit dem 1. April 2026 besteht die ePA-Nutzung auch für Bundespolizisten. Eine Befüllung der ePA findet nach beiderseitigem Einverständnis auf freiwilliger Basis statt. Die Befüllung soll sich auf medizinisch relevante Daten beschränken, welche im aktuellen Behandlungskontext entstehen. Eine wahllose Übernahme aller Behandlungsdaten in die ePA ist nicht intendiert.
Näheres zur Vereinbarung und der Nutzung der ePA:
Vereinbarung zur Nutzung der ePA bei Heilfürsorgeberechtigten (PDF)
Infopakete für Patienten zum Download:
Übersicht ePA-Infopaket | gematik (externer Link)
Informationen für die Praxis:
ePA auf einen Blick | KZBV (externer Link)
Themenseite ePA | KBV (externer Link)
ePA-Infomappe für die Zahnarztpraxis | gematik (PDF)
Aufregung in der Praxis: Cyberangriffe verhindern
Datenschutz und Sicherheit von Anfang an – die Telematikinfrastruktur (TI) besteht aus einer Vielzahl von Komponenten, Diensten und Anwendungen. Die mehrstufige Sicherheitsarchitektur der gematik GmbH schützt die in der TI verarbeiteten Daten.
Hier geht’s zum Sicherheitskonzept:
Datensicherheit – dreistufiges Sicherheitskonzept | gematik GmbH (externer Link)
Erfahren Sie mehr zum Datenschutz und zur Informationssicherheit der TI:
Checkliste TI – Datenschutz sicherstellen (PDF)
Datensicherheit | gematik (externer Link)
Auch am ganz normalen Büroarbeitsplatz setzen viele Cyberangriffe an.
Unsichere Browser-Einstellungen, Standard-Bürosoftware können schnell zu großen Sicherheitslücken und Einfallstoren werden.
Unterstützung für Ihre Praxis:
IT-Sicherheit | Zahnärzte-in-Sachsen (interner Link)
Hinweise zur Nutzung von Passwortmanagern in Zahnarztpraxen | BSI (externer Link)
Schützenswerte Komponenten im Büro | BSI (externer Link)
Wichtig
Beantragung von HSMC-B und eHBA
HSMC-B (Praxisausweis)
Die HSMC-B identifiziert Ihre Praxis als medizinische Einrichtung gegenüber der Telematikinfrastruktur. Die Beantragung dieser, ist erst möglich wenn ein eHBA innerhalb der Praxis vorhanden ist.
Antragstellung – HSMC-B:
Die Beantragung der HSMC-B erfolgt ausschließlich und nur mit dem persönlichen Vertragszahnarzt-Login im Online-Portal der KZV Sachsen.
Muss ein neuer Praxisausweis (HSMC-B) beantragt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich über das Online-Portal der KZV Sachsen.
Nutzungsregeln:
Die Antrags-, Nutzungs- und Sperrregelungen der KZV Sachsen informieren über den Umgang mit der SMC-B und gelten entsprechend. Diese werden regelmäßig an aktuelle sicherheitsrelevante Vorgaben angepasst.
Hinweise zum Ablauf bei der Beantragung:
Beachten Sie bei Ihrer Planung eine Bearbeitungszeit von 6 bis 8 Wochen.
Nach Erhalt der SMC-B ist diese innerhalb von vier Wochen beim Kartenhersteller freizuschalten.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Checkliste zur Neubeantragung von SMC-B und gSMC-KT.
eHBA (elektronischen Heilberufsausweis)
Der eHBA ist der zentrale Zugang zu den Anwendungen der Telematikinfrastruktur.
Beantragung – eHBA:
Der eHBA ist bei der Landeszahnärztekammer Sachsen zu beantragen.
Freischaltung und Aktivierung – eHBA:
Informationen zu Freischaltung und Aktivierung des eHBAs erhalten Sie kompakt und übersichtlich auf der Themenseite der gematik | gematik.
Eigenerklärung TI-Monatspauschale
Notwendige Voraussetzung für die Zahlung der TI-Monatspauschale, ist der Nachweis zur Ausstattung mit TI-Komponenten. Dieser Nachweis ist in Form einer Eigenerklärung für jeden Standort auszufüllen.
Es sind alle Anwendungen aufzuführen, die in der Praxis verfügbar sind, auch wenn diese bislang tatsächlich noch nicht genutzt worden sind.
Möchten Sie die TI- Monatspauschale beantragen oder aktualisieren, dann nutzen die Eigenerklärung(interner Link) dafür.
Positivliste für Primärsysteme
Die Konformitätsbewertung für Praxisverwaltungssysteme (PVS) ist ein Instrument, um festgelegte Standards in Primärsystemen zu prüfen. Das langfristige Ziel ist es, mit Hilfe des Zertifizierungsverfahrens Versorgungsprozesse digital und interoperabel zu gestalten.
Praxisverwaltungssysteme, die ein entsprechendes Zertifikat erhalten haben, werden in der Bestätigungsübersicht im gematik Fachportal aufgeführt.
- Positivliste KOB eML | INA - Interoperabilitäts-Navigator (externer Link)
Allgemeines
Wegweiser für Neugründer
Damit die praxisindividuelle Anbindung an die Telematikinfrastruktur gelingt, ist einiges an organisatorischem Aufwand zu beachten. Wir unterstützen Sie mit den nachfolgenden Informationen:
- Broschüre zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (PDF)
- Das Formular Mitteilung zum Nachweis des eHBA und zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) (PDF) ist vor Beginn der vertragszahnärztlichen Tätigkeit einzureichen.
- Der Nachweis eines elektronischen Heilberufeausweises (eHBA) ist die Grundlage zur Beantragung eines Praxisausweises (sog. SMC-B). Erst wenn der Nachweis zum eHBA vorliegt, darf die KZV Sachsen eine Identifikationsnummer zur Telematikinfrastruktur (T-ID) vergeben.
Kontaktieren Sie bei weiteren Fragen im Anbindungsprozess an die TI das Team Telematik: 0351 8053-515 (erreichbar von 10 bis 14 Uhr) oder über telematik@kzv-sachsen.de
TI-Pauschalen – Finanzierung
Beantragung der TI-Pauschale:
Je Praxisstandort ist eine Eigenerklärung zur TI-Monatspauschale online bei der KZV Sachsen einzureichen. Für die Online-Beantragung verwenden Sie das Formular zur Eigenerklärung (interner Link) der TI-Monatspauschale.
Wichtig: Die Zahlung der TI-Pauschale erfolgt erst auf den folgenden Monat nach welchem die Eigenerklärung bei der KZV Sachsen eingereicht wurde.
Die Höhe der Monatspauschale richtet sich nach der Praxisgröße, welche jeweils zum letzten Tag des Quartals ermittelt wird.
Es findet eine jährliche Anpassung der TI-Pauschalen statt. Die Anpassung richtet sich nach dem jährlich verhandelten Orientierungspunktwert der Ärzte.
Informationen zur Praxisschließung
Soll die Anbindung an die TI gekündigt werden, ist einiges an organisatorischem Aufwand zu beachten. Die nachstehenden Informationen sollen Sie bei der Organisation unterstützen.
- Checkliste – Kündigung der TI-Anbindung (PDF)
- Antrags-, Nutzungs- und Sperrregelungen der KZV Sachsen für den elektronische Praxisausweis (SMC-B) (PDF)
- TI-Komponenten richtig entsorgen (externer Link)
Kontaktieren Sie bei weiteren Fragen zum Kündigungsprozess das Team Telematik:
0351 8053-515 oder über telematik@kzv-sachsen.de
Digitale Gesundheit
FAQ der gematik zur Telematikinfrastruktur
Rund um die Telematikinfrastruktur (TI) ergeben sich im Praxisalltag häufig Fragen zu technischen Abläufen, Anwendungen und Komponenten. Das FAQ der gematik bietet Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie ihren Praxisteams eine hilfreiche Übersicht mit Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Ob Konnektor, TI-Gateway, digitale Anwendungen oder technische Probleme: Ein Blick in die FAQ kann helfen, offene Fragen schnell zu klären und sich über aktuelle Lösungen und Entwicklungen zu informieren.
TI-Score
Mit dem TI-Score der gematik erhalten Zahnärzte und Praxismitarbeiter einen schnellen Überblick, wie gut Softwareanbieter die Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit der Anwendungen in der Telematik erfüllen.
Im Praxisalltag ist eine benutzerfreundliche Software für einen reibungslosen Ablauf oft entscheidend.
Als Grundlage für den TI-Score dienen klar definierte Kriterien sowie aktuelle Nutzererfahrungen, wobei die Inhalte derzeit auf freiwilligen Selbstauskünften der Anbieter basieren.
Bewertet werden unter anderem:
- Elektronischer Arztbrief
- Elektronische Patientenakte (ePA)
- E-Rezept
- Elektronische Medikationsliste (eML)
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Der TI-Score steht Ihnen auf der Website der gematik zur Verfügung.
TI-Atlas 2026
Digitalisierung gewinnt im Versorgungsalltag weiter an Bedeutung
Wie weit ist die Digitalisierung im Gesundheitssystem fortgeschritten? Welche Anwendungen werden im Versorgungsalltag tatsächlich genutzt und wie wird ihr Nutzen bewertet? Diesen Fragen geht die gematik regelmäßig im Rahmen des TI-Atlas nach.
Der TI-Atlas 2026 der gematik gibt zum sechsten Mal einen Überblick über den Stand der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen. Grundlage ist eine bundesweite Befragung von rund 5.000 Einrichtungen und etwa 1.400 Versicherten. Unter den teilnehmenden Einrichtungen waren 501 Zahnarztpraxen und zahnmedizinische Versorgungszentren.
Digitalisierung im Versorgungsalltag
Digitale Anwendungen sind zunehmend fester Bestandteil der (zahn)medizinischen Versorgung. Mehr als zwei Drittel der befragten Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Krankenhäuser berichten von einem verbesserten Austausch von Gesundheitsdaten durch die Telematikinfrastruktur (TI). In 75 % der befragten Einrichtungen gehören TI-Anwendungen bereits zur Routine
Elektronische Patientenakte im Fokus
Die elektronische Patientenakte (ePA) hat sich innerhalb eines Jahres weiter in der Versorgung etabliert. Zur Orientierung: Knapp 70 % der Arztpraxen nutzen sie inzwischen intensiv. 54 % der regelmäßigen Nutzerinnen und Nutzer in Arztpraxen berichten von besseren Behandlungsmöglichkeiten. Auch bei den Versicherten ist die Akzeptanz hoch. Rund 90 % der Versicherten, die die ePA kennen, halten sie für sinnvoll.
Elektronischer Medikationsplan als nächster Schritt
Ein weiteres Schwerpunktthema ist der elektronische Medikationsplan (eMP). Mehr als die Hälfte der befragten Zahnarztpraxen sieht darin das wichtigste Digitalisierungsvorhaben. Hintergrund sind unter anderem Probleme mit fehlenden Medikationsplänen und der Übernahme vorhandener Daten. Zwei Drittel der befragten Einrichtungen erwarten durch den eMP vollständigere und aktuellere Medikationsinformationen.
Stabilität der Telematikinfrastruktur
Auch die technische Weiterentwicklung der TI zeigt Wirkung. Insbesondere bezüglich des TI-Gateway berichten Nutzer von Verbesserungen. Insgesamt bewerten 69 % der Nutzer die Stabilität der TI positiver als zuvor. Die zuverlässige Funktion der Anwendungen bleibt damit ein wichtiger Faktor für die weitere Digitalisierung.
Fazit
Der TI-Atlas 2026 zeigt Fortschritte bei der Nutzung digitaler Anwendungen und ihrem Nutzen für die Versorgung.
Die Ergebnisse machen zugleich deutlich, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens nicht mit der Bereitstellung der technischen Ausstattung abgeschlossen ist. Anwendungen und Dienste müssen kontinuierlich weiterentwickelt, aufeinander abgestimmt und stärker an den tatsächlichen Anforderungen des Praxisalltags ausgerichtet werden. Die Erfahrungen der Anwenderinnen und Anwender liefern hierfür wichtige Hinweise und zeigen, an welchen Stellen sich digitale Lösungen bereits bewähren und wo weiterer Verbesserungsbedarf besteht.
Die vollständigen Ergebnisse sowie das interaktive TI-Dashboard stellt die gematik auf ihrer Website unter Telematikinfrastruktur | Transparenz | TI-Atlas zur Verfügung.
elektronische Gesundheitskarte – eGK
Als einzig gültiger Versicherungsnachweis der gesetzlichen Krankenversicherung gilt die elektronische Gesundheitskarte (eGK).
Die eGK dient als Authentifizierungsmerkmal innerhalb der Telematikinfrastruktur. Sie ermöglicht die Nutzung von digitalen Anwendungen, wie dem Versichertenstammdatenabgleich (VSDM) oder dem Auslesen von Notfalldaten (NFDM). Sie identifiziert die Versicherten und räumt eine Rechtvergabe zur Nutzung der medizinischen Daten ein. So kann ein Versicherter die Zahnarztpraxis dazu berechtigen, auf dessen Notfalldaten zuzugreifen oder eine Apotheke dazu berechtigen das E-Rezept abzurufen.
Die eGKs der neusten Generation können bereits kontaktlos mit der sogenannten NFC-Funktion (Near-Field-Communication) genutzt werden.
Hilfen:
- Merkblatt zum Umgang mit Störungen (PDF)
- FAQ zur Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) (externer Link)
Gesetzliche Grundlagen:
- Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der eGK (Anlage 10 BMV-Z) (externer Link)
- Gesetzliche Rahmenbedingungen der Einführung der eGK und des Aufbaus der TI (externer Link)
- Begriffe und Regelungen zur eGK (externer Link)
Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI)
In der TI stehen eine Reihe digitaler Anwendungen zur Verfügung. Die darin enthaltenen medizinischen Informationen sollen als Unterstützung zum schnellen lückenlosen Austausch beitragen.
Die digitalen Anwendungen und Dienste sind in der Broschüre Digitale Anwendungen der TI auf einen Blick (PDF) umfassend abgebildet.
Anwendungen wie das EBZ und die eAU sind keine Anwendungen der Telematikinfrastruktur. Diese nutzen jedoch den sicheren Übertragungsweg von KIM. Ein Überblick dieser Anwendungen ist dem Kompendium zu entnehmen.
Hinweise zum e-Rezept:
- Handreichung zur Freitextverordnung (externer Link)
- Informationen zu Verordnungsinhalt, Rezeptstrukturen und Rezepttypen (PDF)
- E-Rezept für Zahnarztpraxen – Digitaler Wegbereiter | gematik (externer Link)
- Probleme mit dem E-Rezept PDF)
Hinweise zum Notfalldatensatz:
- Anlegen von Notfalldaten auf der eGK (externer Link)
- Auslesen der Notfalldaten der eGK (externer Link)
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der KZBV (externer Link) unter "Digitales" sowie auf den Informationsseiten der gematik (externer Link) "Alle Anwendungen".
TI-Anbindung und Konnektoren
Um digitale Anwendungen nutzen zu können muss die Praxis an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sein. Zentrale Voraussetzung ist der Konnektor, welcher den Zugang zur TI ermöglicht.
Die Anbindung an die Telematik kann für verschiedene Formen eines Konnektors erfolgen. Mit der Einführung der TI wurden flächendeckend Einbox-Konnektoren, ähnlich einem DSL-Router verbaut.
Für das Jahr 2024 wird mit der Zulassung von TI-Gateways gerechnet. Dann wird der Zugang zu Highspeed-Konnektoren auch für Praxen und Pflegeheime möglich.
Über das TI-Gateway kann eine Verbindung mehrerer medizinischer Einrichtungen gleichzeitigt zur Telematik erfolgen. Einen eigenen Konnektor braucht es dann nicht mehr.
Zertifikatslaufzeiten bei TI-Komponenten:
Um die Datensicherheit innerhalb der Telematikinfrastruktur zu gewährleisten, sind alle TI-Komponenten mit Sicherheits-Zertifikaten ausgestattet. Diese Zertifikate haben eine Gültigkeit von 5 Jahren, ab Produktion.
Sobald ein Zertifikat einer TI-Komponente abgelaufen ist, wird der Zugang zur Telematikinfrastruktur gesperrt. Um einen unterbrechungsfreien Betrieb der TI zu gewährleisten, ist es erforderlich rechtzeitig zu prüfen ob eine Komponente von einem Zertifikatsablauf betroffen ist.
Überprüfen Sie daher rechtzeitig:
- Ablauf der SMC-B (externer Link)
- Ablauf des Konnektor-Zertifikats (externer Link)
- Gültigkeitsdatum des eHealth Kartenterminals (externer Link)
Weitere Hinweise:
- TI-Gateway und Highspeed-Konnektor (externer Link)
- Infos zur Laufzeitverlängerung (externer Link)
TI 2.0
Das Sicherheitsmodell der TI wird aufgrund der zunehmenden Nutzung von cloudbasierten Diensten stufenweise umgebaut.
Weg von einem basierten Netzwerk, in dem alle Nutzer innerhalb der Nutzergruppe als vertrauenswürdig gelten, hin zu einem Gegenentwurf – Zero Trust (TI 2.0).
Das Zero-Trust Netzwerk misstraut allen Diensten, Personen und Geräten. Somit gilt für alle Nutzer eine Gleichbehandlung im Sinne der Vertrauenswürdigkeit.
Das Sicherheitsmodell Zero-Trust ist die Antwort auf die zunehmende Nutzung von cloudbasierten Diensten sowie den Erweiterungen innerhalb der Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Hinweise:
Mit der TI 2.0 wird der Konnektor optional, es wird keine Hardware zum Zugang zur TI benötigt.
Die TI-Gateway-Anbieter sind zukünftig für den Datenschutz und Betrieb verantwortlich.
zum Nachlesen:
- TI-Atlas (externer Link)
- GesundheitsID (externer Link)
Weitere Informationen zur TI 2.0 finden Sie auf der Website der gematik(externer Link).
Unterstützung für die Praxis
Infomaterial fürs Wartezimmer
Nachstehendes Informationsmaterial kann zur Auslage im Wartezimmer genutzt werden.
Die Flyer informieren über die relevantesten Digitalen Anwendungen.
- Broschüre – Meine elektronische Patientenakte (ePA) (PDF)
- Broschüre – Notfalldaten - Wenn es um Sekunden geht (externer Link)
- Patientenflyer – Das E-Rezept (externer Link)
- Vorteile der GesundheitsID (externer Link)
Fragen und Antworten (FAQ)
Diese Broschüren informieren umfangreich zum Themenbereich:
- TI-Gateway (PDF)
- Broschüre der KZVS (PDF)
- Umgang mit Störungen in der TI (PDF)
- Wichtige Informationen zum EBZ (externer Link)
- Videosprechstunden und Videofallkonferenzen (externer Link)