Am 30. September 2020 trat eine Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (externer Link) in Kraft. Für Studierende, die seit dem 1. Oktober 2021 ihr Studium begonnen haben, ist die Durchführung einer Famulatur seitdem fester Bestandteil des Studiums.

Muster-Aufgabenkatalog für Zahnarztpraxen oder andere Einrichtungen der zahnärztlichen Patientenversorgung im Rahmen der Famulatur (PDF)

Was ist wichtig?

  • Die Famulatur dauert vier Wochen und soll nach Abschluss der ersten zahnärztlichen Prüfung (Physikum) in den semesterfreien Zeiten angetreten werden (nach Ende des fünften und vor Beginn des neunten Semesters).
  • Sie kann im Block in einer Praxis durchgeführt oder auf zwei Praxen bzw. eine entsprechend anerkannte Einrichtung - à zwei Wochen - aufgeteilt werden.
  • Sie ist Bestandteil des Zahnmedizinstudiums und muss von den Landesuniversitäten anerkannt werden. Dazu bedarf es einer Vereinbarung zur Durchführung einer Famulatur mit einer der zwei Landesuniversitäten.

Für Praxen: In drei Schritten zur Famulatur

  1. Rechtzeitig vor der Aufnahme mit einer Famulantin/eines Famulanten als Hospitationspraxis bei einer der beiden Universitäten bewerben (Kontaktdaten der beiden Universitäten siehe unten)
  2. Genehmigung als Hospitationspraxis abwarten (Genehmigungsprozess dauert ca. 3 bis 4 Monate)
  3. Kontaktdaten der Zahnarztpraxis auf den Seiten der LZKS/KZVS veröffentlichen

Kontaktdaten Dresden
Kati Eisele, Poliklinik für Parodontologie
0351 458 2712
Kati.eisele@ukdd.de

Kontaktdaten Leipzig
Dr. Claudia Schneider, Referat Lehre
0341 971 5952
praktikumsbuero@medizin.uni-leipzig.de

Und danach?

Nach Abschluss der Famulatur müssen Praxisinhaber den Studierenden ein Zeugnis gemäß den Vorgaben des Landesprüfungsamtes ausstellen

Famulaturbörse

Haben auch Sie Interesse eine Famulaturpraxis zu werden, dann finden Sie alle wichtigen Informationen zum Ablauf, zum Hospitationsvertrag mit den Hochschulen sowie zur Förderrichtlinie der KZV Sachsen unter weitere Informationen – Famulatur (interner Link).

Es ist darauf zu achten, dass die Zahnarztpraxis mit der Hochschule des Famulanten einen Hospitationsvertrag abgeschlossen hat. Andernfalls wird die Famulatur nicht anerkannt.