Kammermitglied sein

Kammeranmeldung

Die Anmeldung in der Landeszahnärztekammer Sachsen erfolgt über den M­eldebogen­­ auf ­der Grundl­age unserer ­­­­Meldeo­r­dn­ung. ­ ­
Den Meldebogen bitte ausdrucken und ausgefüllt an die Landeszahnärztekammer Sachsen, Schützenhöhe 11 in 01099 Dresden, zurücksenden.­

Als Anlage dem ­Meldebogen bitte beilegen:

  • eine beglaubigte Kopie Ihrer Berufsabschlüsse, wie Approbations- und Promotionsurkunde oder Berufserlaubnis,
  • das ­­SEPA-Lastschri­ftmandat, für Ihre zukünftigen Kammerbeiträge, sowie
  • eine Kopie Ihrer "Fachkunde im Strahlenschutz" bzw. ein Dokument, welches Ihre Ausbildung für das zahnärztliche Röntgen ausweist.
    Sollten Sie keine entsprechende Bescheinigung besitzen, wenden Sie sich bitte an Herr Räßler unter 0351 - 8066261.

Zahnärztliches Leitbild

Die Mitglieder der Kammerversammlung haben am 6. März 2010 ein Leitbild für ihren Berufsstand im Freistaat verabschiedet.
Mit zehn Leitsätzen wurde eine moralisch-ethische Standortbestimmung durchgeführt.
Die sächsischen Zahnärzte bekennen sich als Angehörige eines Freien Berufs zu ihrer besonderen Berufsethik:

Mein Handeln als Zahnarzt orientiert sich am Wohl meiner Patienten. Ich übe meinen Beruf entsprechend der ethischen Grundlagen des zahnärztlichen Berufsstandes aus. Mein berufliches Tun ist geprägt von Vertrauen, Verantwortung und fachlicher Unabhängigkeit.

  1. Die Vorbeugung und Behandlung von Zahn- Mund- und Kieferkrankheiten zum Wohle der Patienten ist wichtigster Inhalt meiner Berufsausübung.
  2. Ich berate die Patienten über das medizinisch Notwendige und Mögliche, um ihnen die Entscheidung für eine sinnvolle Behandlung zu ermöglichen.
  3. Wenn es den Patienten dient, nutze ich kollegiale fachliche Unterstützung.
  4. Verschwiegenheit ist elementare Grundlage meines Handelns.
  5. Meine freiberufliche zahnärztliche Tätigkeit ist geprägt von Eigenverantwortung, Unabhängigkeit und Kompetenz sowie dem Gemeinwohl verpflichtet.
  6. Durch eine kontinuierliche Fortbildung werde ich meiner Verantwortung gegenüber den Patienten gerecht.
  7. Ich pflege einen vertrauensvollen Umgang mit meinen Mitarbeitern und fördere
    deren Aus- und Fortbildung.
  8. Ich beachte die Gebote der Fairness und Kollegialität im Berufsstand.
  9. Ich unterlasse anpreisende Darstellungen von Person, Praxis und zahnärztlicher
    Tätigkeit.
  10. Zum Wohl der Patienten setze ich mich aktiv für die Durchsetzung dieses Leitbildes in einer sich ständig ändernden Gesellschaft ein.

eHBA - Der elektronische Heilberufsausweis

Der elektronische Heilberufsausweis für Zahnärzte (eHBA) – Was ist das?

Der eZahnarztausweis ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) der Zahnärzteschaft mit qualifizierter Signatur nach Vertrauensdienstegesetz. Er ermöglicht u. a. eine rechtssichere Unterschrift digitaler Dokumente. Der eHBA ist im Scheckkartenformat und sieht aus wie der bisherige Zahnarztausweis. Als personenbezogener Sichtausweis weist er den Inhaber als Zahnarzt aus.

Wann wird der eHBA benötigt?

Sobald die medizinischen Anwendungen der Telematikinfrastruktur (Notfalldatenmanagement (NFDM), elektronischer Medikationsplan (eMP), elektronische Patientenakte (ePA) …) in den Praxen zur Verfügung stehen, muss je Praxis mindestens ein Vertragszahnarzt im Besitz eines eHBA sein. Eine Voraussetzung für die Nutzung ist das Upgrade des Konnektors zum ePA-Konnektor. Spätestens mit der Unterstützung des E-Rezeptes und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) benötigt jeder Zahnarzt der Praxis, der entsprechende Verschreibungen ausstellen kann, einen eHBA.

Wer kann einen eHBA bestellen?

Der eHBA kann von allen Zahnärzten beantragt werden, die Mitglied einer Landeszahnärztekammer sind.

Benötigt man als doppelt approbierter Zahnarzt/Arzt jeweils einen eZahnarztausweis und einen eArztausweis?

Grundsätzlich dürfen Sie zwei eHBAs besitzen. Wenn der Antragsteller nur einen eHBA beantragen möchte, empfehlen wir, den eArztausweis bei der zuständigen Ärztekammer zu bestellen. Mit diesem Ausweis haben Sie mehr Rechte, z.B. dürfen Sie auf Informationen zur Organspende oder Patientenverfügung zugreifen. Die Refinanzierung des eArztausweises erfolgt in diesem Fall über die jeweilige KZV.

Wer ist Ansprechpartner in der LZK Sachsen?

Ressort Mitgliederverwaltung
Frau Krause – Tel.: 0351/8066-271
Frau Läntzsch – Tel.: 0351/8066-272

Wo kann man den eHBA beantragen?

Sie haben die Wahl bei der Beantragung zwischen:

Was kostet der eHBA und wie lange ist er gültig?

Das ist abhängig vom Kartenanbieter. Die Preise und Konditionen für eine Karte der Generation 2 finden Sie hier aufgelistet:

Anbieter Kosten (inkl. Mwst.) Kosten auf 5 Jahre
gerechnet (inkl. Mwst.)
Gültigkeit Mindestvertragslaufzeit
D-Trust 500,00 € einmalig 500,00 € 5 Jahre 5 Jahre
medisign 34,00 € einmalig
100,00 € /Jahr
534,00 € 5 Jahre 2 Jahre
SHC 24,99 € /Quartal 499,80 € 5 Jahre 2 Jahre
T-Systems 24,99 € /Quartal 499,80 € 4 Jahre 2 Jahre

Quelle: BZÄK

Was ist bei der Beantragung zu beachten?

1. Wählen Sie einen der Anbieter aus und füllen Sie einen leeren Antrag, ohne Vorbefüllung, mit Ihren Daten aus. Sie erhalten keinen persönlichen Antragsschlüssel von uns.

Beachten Sie beim Beantragen:

  • persönliche Angaben sind entsprechend Ihres Ausweisdokumentes anzugeben
  • das Passfoto korrekt nach Anforderung der Anbieter einfügen
  • Zustimmung zur Veröffentlichung innerhalb der Telematikinfrastruktur

Um im geschützten Bereich des Verzeichnisdienstes der Fachanwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen) Benachrichtigungen zu erhalten und zu versenden, ist Ihre Zustimmung zur Veröffentlichung Ihrer Praxisdaten für diesen geschützten Bereich notwendig. Nur mit Ihrer Zustimmung zur Veröffentlichung können Sie hier gesucht und gefunden werden.

  • Zustimmung zur Datenweitergabe an die KZV Sachsen

Dies ermöglicht die Teilkostenerstattung des eHBA und dient als Nachweis für die Heilberufsausweispflicht.

  • Die Antragsunterlagen einseitig ausdrucken und so wie im Ausweisdokument unterschreiben

2. Gehen Sie mit dem Antrag und dem ausgedruckten Coupon zur Identifizierung – hier empfehlen wir Ihnen das POSTIDENT-Verfahren in einer Postfiliale an Ihrem Praxis- oder Wohnortsitz. Dort legen Sie den Coupon und Ihren Personalausweis oder Reisepass vor. Einige Anbieter benötigen zusätzlich eine Ausweiskopie und ggf. eine Meldebescheinigung (bei Ident mittels Reisepass).

3. Danach versenden Sie Ihren Antrag per Post an den Anbieter.

So können Sie Verzögerungen im Antragsprozess vermeiden.
Nähere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Seiten der Anbieter. Dort finden Sie auch Anleitungen zum Ausfüllen der Anträge.

Wie erfolgt die Produktion und der Versand des eHBA?

Die LZK Sachsen prüft Ihren Zahnarztstatus und Ihre Angaben auf dem Antrag. Bei Übereinstimmung wird dem Anbieter die Produktionsfreigabe erteilt. Der ausgestellte eHBA wird Ihnen zugesandt.

Wie lange dauert die Bearbeitung bis zur Auslieferung des eHBA?

Bitte planen Sie für den Bearbeitungsprozess bis zu 4 Wochen ein. Je nach Anbieter und Auftragsvolumen kann der eHBA auch schneller bei Ihnen ankommen. Voraussetzung ist die korrekte und vollständige Beantragung digital, die Identifizierung per Post und der Postversand der Unterlagen.

Was muss nach Erhalt des eHBA beachtet werden? Was ist die Freischaltung des eHBA?

Nachdem Sie den eHBA erhalten haben, müssen Sie dies gegenüber dem jeweiligen Anbieter unbedingt bestätigen. Dieser Vorgang wird als „Freischaltung“ bezeichnet, weil erst durch Ihre Empfangsbestätigung die elektronischen Zertifikate zur Nutzung freigeschaltet werden. Die Freischaltung erfolgt über die Onlineportale der Anbieter. Der genaue Ablauf kann sich bei den Anbietern unterscheiden. Bitte ignorieren Sie diesen Punkt nicht, da der eHBA ansonsten nicht genutzt werden kann. Ohne Freischaltung durch den Empfänger muss der Anbieter davon ausgehen, dass der eHBA auf dem Versandweg verloren gegangen ist.

Was bedeutet die „Aktivierung“ des eHBA?

Als letzten Schritt müssen Sie den eHBA „aktivieren“. Damit ist der Vorgang gemeint, bei dem Sie sich eigene PINs auswählen. Der Kartenanbieter wird Ihnen einige Tage nach dem Postversand des eHBA mit separater Post einen PIN-Brief zustellen. Darin finden Sie die sog. „Transport-PINs“. Es sind mehrere PINs, da die Funktionen „Verschlüsselung / Authentisierung“ und „qualifizierte elektronische Signatur“ mit separaten Zertifikaten realisiert werden, für die unterschiedliche PINs genutzt werden können (aber nicht müssen). Diese Transport-PINs werden also bei der Aktivierung durch die von Ihnen gewählten PINs ausgetauscht.

Mit welcher Software wird die Aktivierung durchgeführt?

Die Aktivierung bzw. die Änderung der Karten-PINs erfolgt über eine Funktion innerhalb Ihres Praxisverwaltungssystems (PVS). Alle Softwareanbieter müssen in ihren Programmen entsprechende Funktionen vorhalten. Bitte informieren Sie sich vorher bei Ihrem PVS-Anbieter, ob Sie die aktuelle Version des Programmes nutzen.
Sollte Ihnen der Kartenanbieter in seiner Anleitung den Hinweis geben, dass zur Aktivierung des eHBA eine Software des Kartenanbieters genutzt werden muss (z. B. mit dem Programm „CardAssist“), dann können Sie diesen Hinweis ignorieren. Die Programme der Kartenanbieter sind technisch nicht dazu in der Lage, die in den Praxen verwendeten eHealth-Kartenlesegeräte anzusteuern. Dies geht nur über ein separates Kartenlesegerät, welches per USB direkt mit dem Computer verbunden ist. Die meisten Praxen werden derartige Geräte nicht besitzen. Verwenden Sie also – wie bereits geschrieben – einfach ihr vertrautes Praxisverwaltungssystem (=Abrechnungsprogramm) für die Änderung der PINs.

Was ist bei einem Wechsel in eine andere Landeszahnärztekammer zu beachten?

Der eHBA gilt bundesweit und behält bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland seine Gültigkeit.

Für welche medizinischen Anwendungen benötige ich den eHBA?

  • Notfalldaten (NFDM) und eMedikationsplan (eMP) anlegen und bearbeiten
  • eArztbrief signieren und verschlüsseln
  • eÜberweisung ausstellen und versenden
  • ePa Zugriff und Bearbeitung
  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ausstellen und versenden
  • E-Rezept ausstellen und versenden

Jeder verordnende Zahnarzt sollte mit seiner eigenen persönlichen elektronischen Signatur unterschreiben.

Aktuelle Informationen erhalten Sie auch über unsere KammerNews. Hier können Sie sich dafür anmelden.

Weiterführende Informationen zur Telematikinfrastruktur

Zahnarztausweis - ohne elektronische Signatur

Jedes Kammermitglied kann einen Zahnarztausweis im Scheckkartenformat beantragen.
Dieser Berufsausweis besitzt das Layout des eHBA, enthält jedoch keinen Chip für eine elektronische Signatur.

Neue Kammermitglieder erhalten mit der Anmeldebestätigung als Kammermitglied das Formular für den Ausweis ohne elektronische Signatur. Zahnärzte, die bereits Mitglied sind, können sich das Formular ausdrucken oder unter 0351 - 80 66 271/270 anfordern.

Es wird zusätzlich ein Passbild (Größe 35 × 45 mm ohne Rand) benötigt.
Der Zahnarztausweis hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem amtlichen Personalausweis oder dem Pass.
Bei Erlöschen der Mitgliedschaft oder im Fall eines Fortzuges aus dem Kammerbereich ist der Ausweis unaufgefordert an die Landeszahnärztekammer Sachsen zurückzugeben.

Zahlen und Fakten

Landeszahnärztekammer Sachsen

  • 5.843 Mitglieder (inkl. Ruheständler)
  • alle sächsischen Zahnärzte wählen 72 Mitglieder in die Kammerversammlung, das Parlament der sächsischen Zahnärzte
  • die Kammerversammlung wählt aus ihrer Mitte einen Vorstand, der aus Präsident, zwei Vizepräsidenten und sechs weiteren Mitgliedern besteht

Berufstätige Zahnärzte

  • 3.717 Zahnärzte
  • davon sind 60 % weiblich
  • das Durchschnittsalter beträgt 49 Jahre
  • ca. ¾ befinden sich in eigener Niederlassung und ¼ sind angestellt
  • 2.369 vertragszahnärztlich geführte Praxen*

Fachzahnärzte

  • 172 Kieferorthopäden
  • 181 Oralchirurgen
  • 63 Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgen

Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)

  • 766 ZFA befinden sich in Ausbildung
  • 94 % weiblich
  • 483 Zahnärzte und Zahnärztinnen bilden aus*
  • sechs Berufsschulen: Dresden, Görlitz, Leipzig, Oelsnitz, Zwickau

Studierende der Zahnmedizin

  • je ca. 350 Studierende in Dresden und Leipzig
  • jeweils ca. 55 Studienanfänger pro Jahr

Weitere Informationen

  • Landeszahnärztekammer Sachsen auf Wikipedia
  • Daten und Fakten­ zur zahnärztlichen Versorgung in Deutschland

Alle Zahlen Stand 31.12.2023 / *Stand 11.08.2023

 

 


Pflichtmitglied in der Landeszahnärztekammer Sachsen sind alle aufgrund einer Berufserlaubnis oder Approbation zur Berufsausübung berechtigten Zahnärzte, die im Freistaat Sachsen ihren Beruf ausüben oder, falls sie ihn nicht ausüben, ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben.