Pflichtmitglied in der Landeszahnärztekammer Sachsen sind alle aufgrund einer Berufserlaubnis oder Approbation zur Berufsausübung berechtigten Zahnärzte, die im Freistaat Sachsen ihren Beruf ausüben oder, falls sie ihn nicht ausüben, ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben.
Kammeranmeldung
Die Anmeldung in der Landeszahnärztekammer Sachsen erfolgt über den Meldebogen auf der Grundlage unserer Meldeordnung.
Den Meldebogen bitte ausdrucken und ausgefüllt an die Landeszahnärztekammer Sachsen, Schützenhöhe 11 in 01099 Dresden, zurücksenden.
Als Anlage dem Meldebogen bitte beilegen:
- eine beglaubigte Kopie Ihrer Berufsabschlüsse, wie Approbations- und Promotionsurkunde oder Berufserlaubnis,
- das SEPA-Lastschriftmandat, für Ihre zukünftigen Kammerbeiträge, sowie
- eine Kopie Ihrer "Fachkunde im Strahlenschutz" bzw. ein Dokument, welches Ihre Ausbildung für das zahnärztliche Röntgen ausweist.
Sollten Sie keine entsprechende Bescheinigung besitzen, wenden Sie sich bitte an Herr Lamprecht unter 0351 - 8066261.
eHBA - Der elektronische Heilberufsausweis
Der elektronische Heilberufsausweis für Zahnärzte (eHBA) – Was ist das?
Der eZahnarztausweis ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) der Zahnärzteschaft mit qualifizierter Signatur nach Vertrauensdienstgesetz. Er ermöglicht u. a. eine rechtssichere Unterschrift digitaler Dokumente. Er ist im Scheckkartenformat und sieht aus wie der bisherige Zahnarztausweis. Als personenbezogener Sichtausweis weist er den Inhaber als Zahnarzt aus.
Wann wird der eZahnarztausweis benötigt?
Sobald die medizinischen Anwendungen der Telematikinfrastruktur (Notfalldatenmanagement, elektronischer Medikationsplan, elektronische Patientenakte …) in den Praxen zur Verfügung stehen, muss je Praxis mindestens ein Vertragszahnarzt im Besitz eines eZahnarztausweis sein. Eine Voraussetzung für die Nutzung ist das Upgrate des Konnektors zum eHealth-Konnektor.
Wer kann einen eZahnarztausweis bestellen?
Der eZahnarztausweis wird auf Antrag an Zahnärzte ausgegeben, die Mitglied einer Landeszahnärztekammer sind. Auch Privatzahnärzte und Zahnärzte mit zeitlich befristeter Berufserlaubnis können einen eZahnarztausweis beantragen. Zum Zeitpunkt des Erlöschens der Berufserlaubnis wird der eZahnarztausweis gesperrt.
Benötigt man als doppelt approbierter Arzt/Zahnarzt jeweils einen eZahnarztausweis und einen eArztausweis?
Grundsätzlich dürfen Sie zwei eHBAs besitzen. Wenn der Antragsteller nur einen eHBA beantragen möchte, empfehlen wir, den eArztausweis bei der zuständigen Ärztekammer zu bestellen. Mit diesem Ausweis haben Sie mehr Rechte, z.B. dürfen sie auf Informationen zur Organspende oder Patientenverfügung zugreifen. Die Refinanzierung des eArztausweises erfolgt in diesem Fall über die jeweilige KV.
Wer ist Ansprechpartner in der LZKS?
Ressort Mitgliederverwaltung
Frau Krause – Tel.: 0351/8066-271
Frau Läntzsch – Tel.: 0351/8066-272
Wo kann man den eZahnarztausweis beantragen?
Sie haben die Wahl bei der Beantragung zwischen:
- D-Trust GmbH (ein Unternehmen der Bundesdruckerei)
- T-Systems International GmbH (ein Unternehmen der Telekom)
- Medisign GmbH
- SHC Stolle & Heinze Consultants GmbH & Co. KG
Was kostet der eZahnarztausweis und wie lange ist er gültig?
Das ist abhängig vom Kartenanbieter. Die Preise und Konditionen für eine Karte der Generation 2 finden Sie hier aufgelistet:
Anbieter | Kosten (inkl. Mwst.) | Kosten auf 5 Jahre gerechnet (inkl. Mwst.) | Gültigkeit | Mindestvertragslaufzeit |
---|---|---|---|---|
D-Trust | 500,00 € einmalig | 500,00 € | 5 Jahre | 5 Jahre |
medisign | 34,00 € einmalig 100,00 € /Jahr | 534,00 € | 5 Jahre | 2 Jahre |
SHC | 24,99 € /Quartal | 499,80 € | 5 Jahre | 2 Jahre |
T-Systems | 24,99 € /Quartal | 499,80 € | 4 Jahre | 2 Jahre |
Quelle: BZÄK, Stand 02.11.2020
Was ist bei der Beantragung zu beachten?
Wählen Sie einen der Anbieter aus und füllen Sie einen leeren Antrag, ohne Vorbefüllung, mit Ihren Daten aus. Sie erhalten keinen persönlichen Antragsschlüssel von uns.
Um Verzögerungen im Antragsprozess zu vermeiden, beachten Sie beim Beantragen:
- persönliche Angaben sind entsprechend Ihres Ausweisdokuments anzugeben
- das Passfoto korrekt nach Anforderung der Anbieter einfügen
- Zustimmung zur Veröffentlichung innerhalb der Telematikinfrastruktur
Um im geschützten Bereich des Verzeichnisdienstes der Fachanwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen) Benachrichtigungen zu erhalten, ist Ihre Zustimmung zur Veröffentlichung Ihrer Praxisdaten für diesen geschlossenen Bereich notwendig. Nur mit Ihrer Zustimmung zur Veröffentlichung können Sie hier gesucht und gefunden werden.
- Zustimmung zur Datenweitergabe an die KZV
Dies ermöglicht die Teilkostenerstattung des eHBA und dient als Nachweis für die Heilberufeausweispflicht.
- Die Antragsunterlagen ausdrucken und so wie im Ausweisdokument unterschreiben
Gehen Sie mit dem Antrag zur Identifizierung – hier empfehlen wir Ihnen das POSTIDENT-Verfahren in einer Postfiliale an Ihrem Praxis- oder Wohnortsitz. Dort legen Sie den Antrag und Ihren Personalausweis oder Reisepass vor. Einige Anbieter benötigen zusätzlich eine Ausweiskopie und ggf. eine Meldebescheinigung (bei Ident mittels Reisepass).
Danach versenden Sie Ihren Antrag per Post an den Anbieter.
Wie erfolgt die Produktion und der Versand des eZahnarztausweis?
Die LZKS prüft Ihren Zahnarztstatus und Ihre Angaben auf dem Antrag. Bei Übereinstimmung wird dem Anbieter die Produktionsfreigabe erteilt. Der ausgestellte eZahnarztausweis wird Ihnen zugesandt. In einem zweiten Brief erhalten Sie ein Passwort zur Freischaltung.
Wann und wie erfolgt eine Kostenerstattung?
Eine Teilkostenerstattung von einmalig 233,00 € erfolgt über die KZV Sachsen. Bei weiteren Fragen können Sie sich an die Ansprechpartner der Telematik der KZV Sachsen wenden:
E-Mail: it@kzv-sachsen.de
Tel.: 0351/8053-515
Was ist bei einem Wechsel in eine andere Landeszahnärztekammer zu beachten?
Der eZahnarztausweis gilt bundesweit und behält bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland seine Gültigkeit.
Erfolgen Honorarkürzungen bei Praxen ohne eZahnarztausweis?
Können Vertrags-Zahnarztpraxen bis zum 30.06.2021 nicht nachweisen, dass sie die erforderlichen Komponenten und Dienste zum Zugriff auf die elektronische Patientenakte vorhanden sind, wird die Vergütung vertragszahnärztlicher Leistungen pauschal um 1 % gekürzt. Zu den Komponenten zählt auch der eZahnarztausweis.
Für welche Anwendungen benötige ich den eZahnarztausweis?
- Notfalldaten (NFDM) anlegen und bearbeiten
- eArztbrief signieren und verschlüsseln
- eRezept (ab 01.01.2022 verpflichtend)
- eÜberweisung (ab 01.07.2021 verpflichtend)
- elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) (ab 10/2021)
- ePa Zugriff und Bearbeitung (ab 01.07.2021)
Aktuelle Informationen erhalten Sie auch über unseren KammerNews. Hier können Sie sich dafür anmelden.
Zahnarztausweis
Jedes Kammermitglied kann einen Zahnarztausweis im Scheckkartenformat beantragen.
Dieser Berufsausweis besitzt das Layout des eHBA, enthält jedoch keinen Chip für eine elektronische Signatur. Er ersetzt den bisherigen Ausweis in Papierform, dieser behält als Sichtausweis weiterhin seine Gültigkeit.
Kammermitglieder, die einen Ausweis benötigen, drucken sich bitte folgendes Formular aus und schicken dieses in Druckbuchstaben ausgefüllte Dokument an die Landeszahnärztekammer zurück.
Es wird zusätzlich ein Passbild (Größe 35 × 45 mm ohne Rand) benötigt.
Der Zahnarztausweis hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem amtlichen Personalausweis oder dem Pass.
Bei Erlöschen der Mitgliedschaft oder im Fall eines Fortzuges aus dem Kammerbereich ist der Ausweis unaufgefordert an die Landeszahnärztekammer Sachsen zurückzugeben.
Zahlen und Fakten
Landeszahnärztekammer Sachsen
- 5.586 Mitglieder (inkl. Ruheständler)
- alle sächsischen Zahnärzte wählen 72 Mitglieder in die Kammerversammlung, das Parlament der sächsischen Zahnärzte
- die Kammerversammlung wählt aus ihrer Mitte einen Vorstand, der aus Präsident, zwei Vizepräsidenten und sechs weiteren Mitgliedern besteht
Berufstätige Zahnärzte
- 3.819 Zahnärzte
- davon sind 58 % weiblich
- das Durchschnittsalter beträgt 50 Jahre
- ca. ¾ befinden sich in eigener Niederlassung und ¼ sind angestellt
- 2.367 vertragszahnärztlich geführte Praxen*
Fachzahnärzte
- 184 Kieferorthopäden
- 142 Oralchirurgen
- 64 Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgen
Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)
- 781 ZFA befinden sich in Ausbildung
- 97 % weiblich
- 621 Zahnärzte und Zahnärztinnen bilden aus*
- fünf Berufsschulen: Dresden, Görlitz, Leipzig, Oelsnitz, Zwickau
Studierende der Zahnmedizin
- je ca. 350 Studierende in Dresden und Leipzig
- jeweils ca. 55 Studienanfänger pro Jahr
Weitere Informationen
- Landeszahnärztekammer Sachsen auf Wikipedia
- Daten und Fakten zur zahnärztlichen Versorgung in Deutschland
Alle Zahlen Stand 31.12.2019 / *Stand 11.08.2020
Zahnärztliches Leitbild
Die Mitglieder der Kammerversammlung haben am 6. März 2010 ein Leitbild für ihren Berufsstand im Freistaat verabschiedet.
Mit zehn Leitsätzen wurde eine moralisch-ethische Standortbestimmung durchgeführt.
Die sächsischen Zahnärzte bekennen sich als Angehörige eines Freien Berufs zu ihrer besonderen Berufsethik:
Mein Handeln als Zahnarzt orientiert sich am Wohl meiner Patienten. Ich übe meinen Beruf entsprechend der ethischen Grundlagen des zahnärztlichen Berufsstandes aus. Mein berufliches Tun ist geprägt von Vertrauen, Verantwortung und fachlicher Unabhängigkeit.
- Die Vorbeugung und Behandlung von Zahn- Mund- und Kieferkrankheiten zum Wohle der Patienten ist wichtigster Inhalt meiner Berufsausübung.
- Ich berate die Patienten über das medizinisch Notwendige und Mögliche, um ihnen die Entscheidung für eine sinnvolle Behandlung zu ermöglichen.
- Wenn es den Patienten dient, nutze ich kollegiale fachliche Unterstützung.
- Verschwiegenheit ist elementare Grundlage meines Handelns.
- Meine freiberufliche zahnärztliche Tätigkeit ist geprägt von Eigenverantwortung, Unabhängigkeit und Kompetenz sowie dem Gemeinwohl verpflichtet.
- Durch eine kontinuierliche Fortbildung werde ich meiner Verantwortung gegenüber den Patienten gerecht.
- Ich pflege einen vertrauensvollen Umgang mit meinen Mitarbeitern und fördere
deren Aus- und Fortbildung. - Ich beachte die Gebote der Fairness und Kollegialität im Berufsstand.
- Ich unterlasse anpreisende Darstellungen von Person, Praxis und zahnärztlicher
Tätigkeit. - Zum Wohl der Patienten setze ich mich aktiv für die Durchsetzung dieses Leitbildes in einer sich ständig ändernden Gesellschaft ein.