Ausschreibungen Gutachtermandate

Seit Jahrzehnten bewährt, schafft das vertraglich vereinbarte Gutachterverfahren im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung sachverständige Entscheidungsgrundlagen für die Krankenkassen sowie – in Fällen der Mängelgutachten zum Zahnersatz – für die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) und deren Prothetik-Einigungsausschüsse.

Damit ist das Gutachterverfahren ein wichtiges Instrument zum Schutz der Rechte der Patienten.

Die KZVen, die Landesverbände der Krankenkassen bzw. die Ersatzkassen können Vertragszahnärzte als Gutachter für die Durchführung von vertraglich vereinbarten Gutachten vorschlagen.

Aktuelle Ausschreibungen für den Fachbereich Prothetik

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