Für ausbildende Zahnärzte

Wichtige Information zum Berufsschulunterricht

Bitte informieren Sie sich zum Berufsschulunterricht auf der Homepage des jeweiligen Berufschulzentrums.

 

 

Allgemeine Informationen

Sie möchten Zahnmedizinische Fachangestellte ausbilden? Die Landeszahnä­rztekammer Sachsen ist dabei Ihr Partner!

Für die Werbung neuer Auszubildender können Sie ein Roll-up nur für Werbezwecke außerhalb der Praxis (externe Werbeveranstaltungen) ausleihen und Informationsflyer bestellen. Melden Sie sich bei uns und starten Sie Ihre eigene Azubi-Such-Kampagne!

0351 8066-251; -298
ausbildung@lzk-sachsen.de

Wenn Sie einen konkreten Bewerber gefunden haben, setzen­ Sie sich bitte mit der Landeszahnärztekammer Sachsen, Ressort Ausbildung, Tel: 0351/8066250 (Frau Heller) in Verbindung. Sie erhalten alle Ausbildungsunterlagen (3 Ausbildungsverträge, Antrag auf Eintragung in das Ausbildungsregister, Schulanmeldung, Ausbildungsrahmenplan) sowie die für Sie notwendigen Informationen (Schulstandorte, Urlaubsansprüche etc.) von der LZK Sachsen.

Beachten Sie bitte, dass bei minderjährigen Azubi ein Gesundheitszeugnis nach § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz vorgelegt werden muss und alle Sorgeberechtigten die Ausbildungsverträge unterschreiben.

Bei einer BAG bzw. ÜBAG sind alle zahnärztlichen Vertragspartner zur Unterzeichnung der Ausbildungsverträge verpflichtet.

Die vollständig ausgefüllten Unterlagen senden Sie bitte an die Landeszahnärztekammer zurück (Schulanmeldung bitte direkt an das jeweilige Berufsschulzentrum schicken). Sie erhalten dann den Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) von uns.
Die Auszubildenden sind zu einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung (G42) verpflichtet. Dem Auszubildenden dürfen dabei keine Kosten entstehen.

Die 3-jährige Ausbildung erfolgt im dualen System, d. h. sowohl in der Zahnarztpraxis als auch in der Berufsschule. Die theoretische Berufsausbildung findet in Sachsen in den Staatlichen Berufsschulzentren Dresden, Görlitz, Leipzig, Oelsnitz/Erzg. und Zwickau sowie der Adolph-Kolping-Schule Dresden in Freier Trägerschaft statt.

Der Ausbilder zahlt eine Ausbildungsvergütung. Diese beträgt im
1. Ausbildungsjahr 750,- €
2. Ausbildungsjahr 800,- €
3. Ausbildungsjahr 900,- €

Das Ausbildungsjahr beginnt in Sachsen am 01.08., der Berufsschulbeginn richtet sich nach den Ferienzeitenregelungen in Sachsen.

Für Ausbilder und Interessierte bietet die Landeszahnärztekammer Sachsen in Zusammenarbeit mit den Berufsschulzentren Informationsveranstaltungen an.