Die Mitglieder der Vertreterversammlung haben für die jeweilige Amtsperiode die Ausschüsse wie folgt besetzt:
Berufungsausschuss
Der Berufungsausschuss besteht gemäß § 35 Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte aus einem Vorsitzenden mit der Befähigung zum Richteramt und aus je drei Vertretern der Zahnärzte und der Landesverbände der Krankenkassen. Die Amtsdauer der Mitglieder beträgt vier Jahre.
Der Berufungsausschuss für Zahnärzte befasst sich mit Widerspruchsverfahren des Zulassungsausschusses.
Die Geschäftsstelle des Berufungsausschusses befindet sich bei der KZV Sachsen.
Vorsitzender:
RA Fabian Teschler
zahnärztliche Mitglieder:
Dr. med. Matthias Plewinski
Dr. med. Thomas Schwartze
Dr. med. dent. Wigbert Linek
stellv. Vorsitzender:
RAin Christiane Pause-Windels
Stellvertreter:
Stephan Kiel
Dipl.-Stom. Helmtraud Schönrich
Dr. med. dent. Bernd Benedix
Beschwerdeausschuss
Der Beschwerdeausschuss hat einen unparteiischen Vorsitzenden und ist paritätisch mit je 3 Mitgliedern besetzt, die von den Landesverbänden der Krankenkassen und der KZV entsendet werden. Die Prüfungsstelle unterstützt den Beschwerdeausschuss organisatorisch. Der Beschwerdeausschuss trifft seine Entscheidung aufgrund einer mündlichen Verhandlung, zu der auch der beteiligte Vertragszahnarzt geladen wird.
Vorsitzender:
Dr. med. Ulrich Crasselt
zahnärztliche Mitglieder:
Cornelia Otto
Dr. med. Gerald Buchmann
Christian Semmler
stellv. Vorsitzender:
RA Dr. Matthias Fertig
Stellvertreter:
Dipl.-Stom. Edgar Schenk
Dr. med. dent. Tobias Gehre
Dr. med. dent. Falk Nagel
Dr. med. dent. Stefan Ulrici
Dipl.-Stom. Steffen Laubner
Kira Hönicke
Disziplinarausschuss
Die vertragszahnärztliche Versorgung ist durch Gesetze des SGB V geregelt. Deren Umsetzung wird in Form von Richtlinien und Verträgen zwischen den Selbstverwaltungsorganen vereinbart. Jeder Vertragszahnarzt hat sich bei der Erbringung seiner vertragszahnärztlichen Leistungen und deren Abrechnung an die sich daraus ergebenden Pflichten zu halten. Verstöße gegen diese Regelungen sind zu ahnden. Folge dieser Gesetze ist die Einrichtung eines Disziplinarausschusses in jedem KZV-Bereich.
Der Disziplinarausschuss besteht aus vier zahnärztlichen Mitgliedern und einem Juristen mit der Befähigung zum Richteramt als Vorsitzendem.
Vorsitzender:
RA Torsten Jahnel
Mitglieder:
Dr. med. dent. Margret Worm
Dipl.-Stom. Hagen Pradler
Dr. med. dent. Jan Richter
Dipl.-Stom. Helmtraud Schönrich
stellv. Vorsitzender:
RA Fabian Teschler
Stellvertreter:
Dr. med. Angela Grundmann
Dipl.-Stom. Jörg Graupner
Dipl.-Stom. Steffen Laubner
Dr. med. dent. Carsten Bieber
Finanzausschuss
Der Finanzausschuss hat folgende Aufgaben:
- die ordnungsgemäße Kassen- und Rechnungsführung der KZVS stichprobenweise zu überprüfen
- den Jahresbericht der Prüfstelle gemäß § 21 Abs. 2 der Satzung zu prüfen
- den Vorstand bei der Aufstellung des Hauhaltsplanes zu beraten.
Der Finanzausschuss besteht aus drei Mitgliedern der Vertreterversammlung der KZVS.
Mitglieder:
Dr. med. Wolfgang Seifert
Dr. med. dent. Hannes Brückner
Friederike Beger
Stellvertreter:
Dipl.-Stom. Uwe Strobel
Dr. med. Ulrike Trenkmann
Prof. Dr. mult. Matthias Schneider
Landesausschuss
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen und die Landesverbände der Krankenkassen bilden nach § 90 SGB V einen Landesausschuss. Der Landesausschuss berät und entscheidet unter anderem über den jährlichen Bedarfsplan zur Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung (§ 99 SGB V).
Vorsitzender:
RA Torsten Jahnel
zahnärztliche Mitglieder:
Dr. med. Matthias Plewinski
Dipl.-Stom. Cornelia Jähnel
Dr. med. Holger Weißig
Dr. med. dent. Julia Dabrowski
Dr. med. Angela Grundmann
Dr. med. dent. Wigbert Linek
Dr. med. Dr. med. dent. Andreas Hentschel
Dipl.-Stom. Lutz Zimmermann
Dr. med. dent. Uwe Reich
stellv. Vorsitzender:
Prof. Dr. Erik Hahn
Stellvertreter:
Dr. med. dent. Michael Dude
Dr. med. Thomas Breyer
Dr. med. Ulrike Trenkmann
Dr. med. dent. Thomas Käppler
Dipl.-Stom. Steffen Laubner
Ass. jur. Meike Gorski-Goebel
Cornelia Frömsdorf
Dr. Christin Titze
Dr. med. dent. Carsten Bieber
Satzungsausschuss
Die Satzung der KZVS ist ein von der Vertreterversammlung beschlossenes und von der Aufsichtsbehörde genehmigtes Regelwerk. Es legt die Organisationsstruktur, Rechte und Pflichten der Mitglieder, Zusammensetzung und Aufgaben von Vertreterversammlung und Vorstand oder auch die Einsetzung und Aufgaben von Ausschüssen grundlegend fest.
Der Satzungsausschuss, dessen drei Mitglieder von der Vertreterversammlung bestimmt werden, hat die Änderungen in diesem Regelwerk und den sonstigen Ordnungen der KZVS für die Vertreterversammlung vorzubereiten und dieser zur Abstimmung vorzulegen. Unterstützt wird er bei seiner Tätigkeit vom Justitiariat der KZVS.
Mitglieder:
Dr. med. Uwe Tischendorf
Dr. med. Susan Colbow
Dr. med. Angela Grundmann
Stellvertreter:
Dr. med. dent. Uwe Reich
Prof. Dr. mult. Matthias Schneider
Dr. med. dent. Tobias Gehre
Zulassungsausschuss
Der Zulassungsausschuss entscheidet auf Grundlage des Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) und der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV) über die Erteilung und Entziehung von Zulassungen zur vertragszahnärztlichen Versorgung. Der Ausschuss verhandelt darüber hinaus z.B. auch über folgende Anträge: Praxisverlegung, Beendigung der vertragszahnärztlichen Zulassung, Gründung und Auflösung von örtlichen und überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften, Ermächtigung, Reduzierung auf einen hälftigen Versorgungsauftrag, Ruhen der vertragszahnärztlichen Zulassung, Beschäftigung von angestellten Zahnärzten/Innen, Beendigung der Beschäftigung von angestellten Zahnärzten/Innen, Änderung der Arbeitszeiten der angestellten Zahnärzte/Innen, Ermächtigung für eine KZV-bezirksübergreifende Zweigpraxis gemäß § 24 Zahnärzte-ZV.
Anträge, die eine Entscheidung durch den Zulassungsausschuss erfordern, müssen vollständig – mit allen Unterlagen – spätestens vier Wochen vor der entsprechenden Sitzung des Zulassungsausschusses bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses, Schützenhöhe 11, 01099 Dresden, vorliegen. Anträge, die ein Medizinisches Versorgungszentrum betreffen, sind spätestens fünf Wochen vor dem Sitzungstermin einzureichen.
Die Geschäftsstelle prüft Anträge und Unterlagen auf Vollständigkeit und fristgerechten Eingang. Sind die Anträge verspätet, die Unterlagen unvollständig und/oder die Gebühren nicht überwiesen, werden diese Anträge dem Zulassungsausschuss nicht vorgelegt und können erst in der folgenden Sitzung entschieden werden.
Anträge:
zahnärztliche Mitglieder:
Dipl.-Stom. Uwe Strobel
Dr. med. dent. Tobias Gehre
Dipl.-Stom. Cornelia Jähnel
Stellvertreter:
Dr. med. dent. Carsten Bieber
Dr. med. Wolfgang Seifert
Dr. med. Dr. med. dent. Andreas Hentschel