Krankenkassen und Sonstige Kostenträger

Hier können Sie das aktuelle BKV downloaden. Außerdem finden Sie Informationen zu den gesetzlichen Krankenkassen und "Sonstigen Kostenträgern" sowie die aktuellen Punktwertübersichten.

Bundeseinheitliches Kassenverzeichnis (BKV)

Die Abrechnung mit Hilfe eines zugelassenen Programms macht es erforderlich, jedes Quartal den Kassenabgleich mit dem aktuellen Kassenverzeichnis durchzuführen. Speichern Sie die Datei in ein dafür vorgesehenes Verzeichnis auf Ihrem PC oder auf ein beliebiges Speichermedium (CD, USB-Stick ...) und laden Sie die Datei anschließend wie bisher in Ihr Abrechnungsprogramm.

Bitte beachten Sie, dass die Datei nicht umbenannt werden darf und sich nicht öffnen lässt.

Wichtiger Hinweis:
Das BKV für das II. Quartal 2024 (BKZ_2404.kpr) darf erst nach erfolgreicher Erstellung der Quartalsabrechnung für das I. Quartal 2024 eingelesen werden.

Kostenträger

Hier finden Sie Informationen zu den gesetzlichen Krankenkassen, zu „Sonstigen Kostenträgern“, der Behandlung und Verständigung von Asylbewerbern sowie zu eGK und Ersatzverfahren.

Krankenkassen

eGK und Ersatzverfahren

Es gilt die Vereinbarung zum Inhalt und Anwendung der eGK (Anlage 10 BMV-Z, gültig seit 1. Juli 2020).

Bei einem Patienten ohne gültige Gesundheitskarte darf der Vertragszahnarzt kein herkömmliches Ersatzverfahren anwenden und die Behandlung findet auf privater Basis nach Vereinbarung statt.
Legt der Versicherte innerhalb von 10 Tagen einen gültigen Anspruchsnachweis vor, muss die entrichtete Vergütung zurückgezahlt werden (vgl. § 18 Abs. 2 BMV-Z).

Bei fehlender eGK steht Ihnen dieses Formular zur Verfügung.

Für die Abrechnung erbrachter Leistungen von Patienten ohne eGK, aber mit „Vorlage eines anderen Anspruchsnachweises“, ist das Ersatzverfahren zu nutzen. Dafür sind die Daten vom Berechtigungsschein manuell in Ihr PVS-System zu übernehmen.

Zum Umgang mit verschiedenen Versicherungsnachweisen (deutsche eGK, EHIC/GIHC/PEB, Nationaler Anspruchsnachweis, KVK) finden Sie hier eine Übersicht.

Sonstige Kostenträger

Asylbewerber

Behandlung und Verständigung

Geflüchtete einstellen

Gesetzliche Grundlagen

Punktwerte

Sie finden hier aktuelle und archivierte Punktwertübersichten für den KZV-Bereich Sachsen und für die Fremdkassen.

KZV Sachsen 2024

  • I. Quartal 2024
  • II. Quartal 2024
  • Aktuelle Punktwerte als XML-Datei - Punktwerte elektronisch im PVS aktualisieren
    Die Aktualisierung der Punktwerte erfolgt automatisch, die manuelle Pflege entfällt.
    Bitte beachten Sie, dass zurzeit die technischen Voraussetzungen für eine Übernahme der Daten noch nicht in allen PVS-Systemen geschaffen sind. Sprechen Sie deshalb Ihren PVS-Hersteller an, ob dieser die Schnittstelle integrieren kann. PVS-Hersteller können sich bei Fragen an folgende Mail-Adresse der KZV Sachsen wenden: it@kzv-sachsen.de

Fremdkassen 2024

Archiv - Punktwerte

Weitere Informationen