Berufsbild, Ausbildungsablauf, Termine, Formulare

Berufsbild

Neben manuellem Geschick, Einfühlungsvermögen und Teamfähigkeit sollten Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) Interesse für Verwaltungsaufgaben und für Medizin haben, denn sie sind in der Assistenz bei Diagnostik und Therapie sowie in Praxisorganisation und –verwaltung tätig. Sie begleiten den Patienten durch die Behandlung, erstellen Röntgenaufnahmen und wirken selbstständig in der Praxishygiene mit. Mit unterschiedlichen Kommunikationsmethoden und vielseitigen Informationen zur Prophylaxe stehen sie den Patienten beratend zur Seite. Die Dokumentation von Behandlungsabläufen, die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen und das Qualitätsmanagement ergänzen das Aufgabenspektrum.

Grundlegende Voraussetzungen sind ein möglichst guter Haupt-, besser Realschulabschluss oder das Abitur, sowie die Bereitschaft, gern mit Menschen zusammenzuarbeiten. ­

Informationsfilme zum Berufsalltag einer Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA)

Informationsfilm zum abwechslungsreichen Berufsalltag einer Zahnmedizinischen Fachangestellten. Ein Beruf mit Perspektive.

Aufstiegsfortbildungsmöglichkeiten

Im Freistaat Sachsen können Sie nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Berufsausbildung und nachgewiesener Berufspraxis von einem bzw. zwei Jahren  an Aufstiegsfortbildungen teilnehmen zu:

Informationen zum Ausbildungsablauf

Suchen Sie einen Ausbildungsplatz als Zahnmedizinische Fachangestellte?

Bewerben Sie sich direkt bei einer Zahnarztpraxis (siehe dazu auch die Stellenangebote auf unserer Homepage).

Kommt es nach einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch zum Abschluss eines Ausbildungsvertrags, erhalten Sie die erforderlichen Unterlagen (Ausbildungsvertrag, Ausbildungsnachweisordner) von Ihrer Ausbildungspraxis.

Der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) ist während der gesamten Ausbildungszeit zu führen.

Wichtig ist auch die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung und bei Auszubildenden, die noch nicht volljährig sind, ein Gesundheitszeugnis entspr. § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz.

Die 3-jährige Ausbildung erfolgt im dualen System, d. h. sowohl in der Zahnarztpraxis als auch in der Berufsschule. Berufsschulstandorte in Sachsen sind Zwickau, Görlitz, Leipzig, Oelsnitz/Erzg. und Dresden sowie die Adolph-Kolping-Schule Dresden in Freier Trägerschaft.


Die Ausbildungsvergütung für neu abgeschlossene Ausbildungsverträge beträgt ab 01.08.2024:

1. Ausbildungsjahr 875,- €
2. Ausbildungsjahr 1.000,- €
3. Ausbildungsjahr 1.075,- €

Weitere Informationen

Telefon: 0351 8066-250; -251; -252
ausbildung@lzk-sachsen.de

 

Druckbare Blätter für den Ausbildungsnachweis nach der Ausbildungsverordnung vom 4. Juli 2001

Anmeldungen für Prüfungen nach der Ausbildungsverordnung vom 4. Juli 2001

Ausbildungsverordnung für Auszubildende ab 2022

Druckbare Blätter für den Ausbildungsnachweis nach der Ausbildungsverordnung vom 16. März 2022

 

 

Termine/Formulare

1.Teil der Gestreckten Abschlussprüfung (GAP)  
26.03.2024 (9:00-11:15 Uhr)  

1. Teil Gestreckte Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
Prüfungsaufruf 2. Ausbildungsjahr

Der 1. Teil der Gestreckten Abschlussprüfung für Auszubildende im 2. Ausbildungsjahr findet am 26.03.2024 in der Zeit von 9:00 Uhr – 11:15 Uhr statt.

Die Prüfungsanmeldung ist bis zum 01.02.2024 bei der Landeszahnärztekammer Sachsen einzureichen.
Prüfungsanmeldungen, die nach diesem Termin eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Die Prüfung beinhaltet nach der gültigen Ausbildungsverordnung für Zahnmedizinische Fachangestellte folgende Prüfungsbereiche:

  1. Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten
  2. Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten

Die Teilnahme am Teil 1 der Gestreckten Abschlussprüfung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Teil 2 der Gestreckten Abschlussprüfung.


Abschlussprüfung Sommer 2024  
Schriftliche Abschlussprüfung: 11.04.2024  
Praktische Abschlussprüfung: 23.05. - 31.05.2024  

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
Prüfungsaufruf 2024

Die Abschlussprüfung für Auszubildende, die bis zum 30.09.2024 ihre Ausbildungszeiten zurückgelegt haben, findet am 11.04.2024 im schriftlichen Bereich und vom 23.05.-31.05.2024 im praktischen Bereich statt.

Die Prüfungsanmeldung ist bis zum 01.02.2024 bei der Landeszahnärztekammer Sachsen einzureichen und der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) einschließlich des erfüllten Röntgentestatnachweises bis zum 11.03.2024

Prüfungsanmeldungen, die nach dem 01.02.2024 bei der Landeszahnärztekammer Sachsen eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Druckbare Blätter für den Ausbildungsnachweis nach der Ausbildungsverordnung vom 16. März 2022