Berufsbild, Ausbildungsablauf, Termine, Formulare

Berufsbild

Neben manuellem Geschick, Einfühlungsvermögen und Teamfähigkeit sollten Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) Interesse für Verwaltungsaufgaben und für Medizin haben, denn sie sind in der Assistenz bei Diagnostik und Therapie sowie in Praxisorganisation und –verwaltung tätig. Sie begleiten den Patienten durch die Behandlung, erstellen Röntgenaufnahmen und wirken selbstständig in der Praxishygiene mit. Mit unterschiedlichen Kommunikationsmethoden und vielseitigen Informationen zur Prophylaxe stehen sie den Patienten beratend zur Seite. Die Dokumentation von Behandlungsabläufen, die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen und das Qualitätsmanagement ergänzen das Aufgabenspektrum.

Grundlegende Voraussetzungen sind ein möglichst guter Haupt-, besser Realschulabschluss oder das Abitur, sowie die Bereitschaft, gern mit Menschen zusammenzuarbeiten. ­

Informationsfilme zum Berufsalltag einer Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA)

Informationsfilm zum abwechslungsreichen Berufsalltag einer Zahnmedizinischen Fachangestellten. Ein Beruf mit Perspektive.

Aufstiegsfortbildungsmöglichkeiten

Im Freistaat Sachsen können Sie nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Berufsausbildung und nachgewiesener Berufspraxis von einem bzw. zwei Jahren  an Aufstiegsfortbildungen teilnehmen zu:

Informationen zum Ausbildungsablauf

Suchen Sie einen Ausbildungsplatz als Zahnmedizinische Fachangestellte?

Bewerben Sie sich direkt bei einer Zahnarztpraxis (siehe dazu auch die Stellenangebote auf unserer Homepage).

Kommt es nach einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch zum Abschluss eines Ausbildungsvertrags, erhalten Sie die erforderlichen Unterlagen (Ausbildungsvertrag, Ausbildungsnachweisordner) von Ihrer Ausbildungspraxis.

Der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) ist während der gesamten Ausbildungszeit zu führen.

Wichtig ist auch die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung und bei Auszubildenden, die noch nicht volljährig sind, ein Gesundheitszeugnis entspr. § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz.

Die 3-jährige Ausbildung erfolgt im dualen System, d. h. sowohl in der Zahnarztpraxis als auch in der Berufsschule. Berufsschulstandorte in Sachsen sind Zwickau, Görlitz, Leipzig, Oelsnitz/Erzg. und Dresden sowie die Adolph-Kolping-Schule Dresden in Freier Trägerschaft.


Die Ausbildungsvergütung für neu abgeschlossene Ausbildungsverträge beträgt ab 01.08.2024:

1. Ausbildungsjahr 875,- €
2. Ausbildungsjahr 1.000,- €
3. Ausbildungsjahr 1.075,- €

Weitere Informationen

Telefon: 0351 8066-250; -251; -252
ausbildung@lzk-sachsen.de

Ausbildungsverordnung für Auszubildende ab 2022

 

Termine/Formulare

Der Prüfungsaufruf und die Prüfungstermine werden im Zahnärzteblatt Sachsen (ZBS) 9/24 veröffentlicht.

Weitere Informationen dazu entnehmen Sie der Prüfungsordnung.

Anmeldungen für Prüfungen

Infoveranstaltungen für ausbildende Zahnärzte  
BSZ Zwickau 04.09.2024, 14:00 Uhr
BSZ Oelsnitz 04.09.2024, 16:30 Uhr
BSZ Dresden 11.09.2024, 14:00 Uhr
Adolph-Kolbing-Schule Dresden 13.09.2024, 14:00 Uhr
BSZ Görlitz 25.09.2024, 14:00 Uhr
BSZ Leipzig 27.09.2024, 14:00 Uhr
Abschlussprüfung Winter 2025  
Schriftliche Abschlussprüfung: 07.01.2025  
Praktische Abschlussprüfung: 27.01. - 04.02.2025  

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
Prüfungsaufruf Winter 2025

Die Abschlussprüfung für Auszubildende, die bis zum 31.01.2025 ihre Ausbildungszeiten zurückgelegt haben, findet 

  • am 07.01.2025 im schriftlichen Bereich und
  • vom 27.01.-04.02.2025 im praktischen Bereich statt.

Die Prüfungsanmeldung ist bis zum 01.10.2024 bei der Landeszahnärztekammer Sachsen einzureichen und der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) einschließlich des erfüllten Röntgentestatnachweises bis zum 10.12.2024.

Prüfungsanmeldungen, die nach dem 01.10.2024 bei der Landeszahnärztekammer Sachsen eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Der Nachholtermin für Auszubildende, die 2024 nicht an der GAP 1 teilnahmen, ist der 07.01.2025. Anmeldeschluss dafür ist ebenfalls der 01.10.2024.

Druckbare Blätter für den Ausbildungsnachweis nach der Ausbildungsverordnung vom 16. März 2022