Berufsbild
Neben manuellem Geschick, Einfühlungsvermögen und Teamfähigkeit sollten Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) Interesse für Verwaltungsaufgaben und für Medizin haben, denn sie sind in der Assistenz bei Diagnostik und Therapie sowie in Praxisorganisation und –verwaltung tätig. Sie begleiten den Patienten durch die Behandlung, erstellen Röntgenaufnahmen und wirken selbstständig in der Praxishygiene mit. Mit unterschiedlichen Kommunikationsmethoden und vielseitigen Informationen zur Prophylaxe stehen sie den Patienten beratend zur Seite. Die Dokumentation von Behandlungsabläufen, die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen und das Qualitätsmanagement ergänzen das Aufgabenspektrum.
Grundlegende Voraussetzungen sind ein möglichst guter Haupt-, besser Realschulabschluss oder das Abitur, sowie die Bereitschaft, gern mit Menschen zusammenzuarbeiten.
Informationsfilme zum Berufsalltag einer Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA)
Aufstiegsfortbildungsmöglichkeiten
Im Freistaat Sachsen können Sie nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Berufsausbildung und nachgewiesener Berufspraxis von einem bzw. zwei Jahren an Aufstiegsfortbildungen teilnehmen zu:
Informationen zum Ausbildungsablauf
Suchen Sie einen Ausbildungsplatz als Zahnmedizinische Fachangestellte?
Bewerben Sie sich direkt bei einer Zahnarztpraxis (siehe dazu auch die Stellenangebote auf unserer Homepage).
Kommt es nach einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch zum Abschluss eines Ausbildungsvertrags, erhalten Sie die erforderlichen Unterlagen (Ausbildungsvertrag, Ausbildungsnachweisordner) von Ihrer Ausbildungspraxis.
Der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) ist während der gesamten Ausbildungszeit zu führen.
Wichtig ist auch die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung und bei Auszubildenden, die noch nicht volljährig sind, ein Gesundheitszeugnis entspr. § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz.
Die 3-jährige Ausbildung erfolgt im dualen System, d. h. sowohl in der Zahnarztpraxis als auch in der Berufsschule. Berufsschulstandorte in Sachsen sind Zwickau, Görlitz, Leipzig, Oelsnitz/Erzg. und Dresden sowie die Adolph-Kolping-Schule Dresden in Freier Trägerschaft.
Die Ausbildungsvergütung beträgt:
1. Ausbildungsjahr 750,- €
2. Ausbildungsjahr 800,- €
3. Ausbildungsjahr 900,- €
Weitere Informationen
Telefon: 0351 8066-250; -251; -252
ausbildung@lzk-sachsen.de
- Ausbildungsverordnung (vom 4. Juli 2001) sowie neue Ausbildungsverordnung vom 16. März 2022
- Jugendarbeitsschutzgesetz
Druckbare Blätter für den Ausbildungsnachweis nach der Ausbildungsverordnung vom 4. Juli 2001
- Deckblatt Ausbildungsnachweis
- Blattsammlung vor der Zwischenprüfung
- Blattsammlung nach der Zwischenprüfung
Anmeldungen für Prüfungen nach der Ausbildungsverordnung vom 4. Juli 2001
Ausbildungsverordnung für Auszubildende ab 2022
Druckbare Blätter für den Ausbildungsnachweis nach der Ausbildungsverordnung vom 16. März 2022
- Ausbildungsplan
- Ausbildungsnachweis
- Röntgentestatnachweis
- Anmeldung 1. Prüfungsteil
- Anmeldung 2. Prüfungsteil
Termine/Formulare
Der Prüfungsaufruf und die Prüfungstermine werden im Zahnärzteblatt Sachsen (ZBS) 1+2/23 veröffentlicht.
Weitere Informationen dazu entnehmen Sie der Zwischenprüfungsordnung bzw. Abschlussprüfungsordnung.
- Zwischenprüfungsordnung nach der Ausbildungsverordnung vom 4. Juli 2001
- Abschlussprüfungsordnung nach der Ausbildungsverordnung vom 4. Juli 2001
Anmeldungen für Prüfungen
Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
Prüfungsaufruf 2023
Die Abschlussprüfung für Auszubildende, die bis zum 30.09.2023 ihre Ausbildungszeiten zurückgelegt haben, findet
- am 04.04.2023 im schriftlichen Bereich und
- vom 30.05.-05.06.2023 im praktischen Bereich statt.
Die Prüfungsanmeldung ist bis zum 01.03.2023 bei der Landeszahnärztekammer Sachsen einzureichen und der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) einschließlich des erfüllten Röntgentestatnachweises bis zum 10.03.2023.
Prüfungsanmeldungen, die nach dem 01.03.2023 bei der Landeszahnärztekammer Sachsen eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
Prüfungsaufruf 2. Ausbildungsjahr
Die Zwischenprüfung für Auszubildende im 2. Ausbildungsjahr findet am 27.06.2023 in der Zeit von 9:00 Uhr – 11:00 Uhr statt.
Die Prüfungsanmeldung ist bis zum 01.03.2023 bei der Landeszahnärztekammer Sachsen einzureichen.
Prüfungsanmeldungen, die nach diesem Termin eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Die Prüfung beinhaltet nach der gültigen Ausbildungsverordnung für Zahnmedizinische Fachangestellte folgende Prüfungsbereiche:
- Durchführen von Hygienemaßnahmen
- Hilfeleistung bei Zwischenfällen und Unfällen
- Assistenz bei konservierend/chirurgischen Behandlungsmaßnahmen
- Anwenden von Gebührenordnungen und Vertragsbestimmungen
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.