Rechtsgrundlagen

Hier finden Sie die berufsrechtlichen sowie vertragszahnärztlichen Rechtsgrundlagen für die zahnärztliche Tätigkeit in Sachsen.

Berufsrechtliche Rechtsgrundlagen

Bundesrecht/Landesrecht

Sächsisches Heilberufekammergesetz (SächsHKaG)
die Rechtsgrundlage für die Arbeit der Landeszahnärztekammer Sachsen (LZKS)

Strahlenschutzgesetzgebung
gesetzliche Grundlage für zahnärztliches Röntgen
Strahlenschutzverordnung
Strahlenschutzgesetz

Berufsrecht/Berufsordnung

Zahnheilkundegesetz (ZHG)
Regelungen zur zahnärztlichen Approbation und Begriffsdefinitionen der zahnärztlichen Berufsausübung

Die Aufgaben der Kammer sind im Sächsischen Heilberufekammergesetz definiert. Die Kammerversammlung der LZKS hat auf dieser rechtlichen Grundlage die Berufsordnung für Zahnärzte im Freistaat Sachsen beschlossen.

Gesetzliche Aufgaben sind unter anderem die Überwachung der Erfüllung der b­erufsrechtlichen und berufsethischen Pflichten der Mitglieder. Die Kammer hat auf ein gedeihliches Verhältnis der Mitglieder untereinander hinzuwirken, sowie bei berufsbezogenen Streitigkeiten unter den Mitgliedern zu vermitteln.

Die Berufsordnung regelt die einzelnen Berufspflichten, insbesondere das Verhalten gegenüber Patienten, Kollegen, Mitarbeitern und anderen Partnern im Gesundheitswesen.
Einige dieser Berufspflichten und ihre Besonderheiten sollen näher vorgestellt werden.

Gesetze, Satzungen, Richtlinien

 

 

Vertragszahnärztliche Rechtsgrundlagen

Die vertragszahnärztliche Tätigkeit ist gebunden an bundesweit geltende Gesetze/Verordnungen, Verträge/Abkommen, Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses sowie landesweit gültige Vereinbarungen, die Satzung sowie Ordnungen der KZVS.

Gesetze/Verordnungen

Sonstige Kostenträger

Vertragliche und abrechnungstechnische Grundlagen finden Sie auf der Seite der BEMA-Abrechnung.