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Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung

Unverzichtbar für die Mundhygiene

Dieses Infoblatt zeigt die wichtigsten Pflegemittel, die Sie bitte für den Menschen, für dessen Pflege Sie (mit-)verantwortlich sind, parat haben sollten. zum Download (auch für Pflegeeinrichtungen)
Was gibt es dazu noch zu wissen und welche Pflegemittel sind außerdem wichtig?
Hier folgen weitere Tipps, wie Sie Ihre Angehörige/ Ihren Angehörigen bei der Zahn- und Mundpflege unterstützen können.

Elektrische Zahnbürsten führen die Putzbewegungen selbstständig durch und machen das Zähneputzen leichter und gründlicher. Jedoch werden Geräusche und Vibration manchmal als unangenehm empfunden. Einfach ausprobieren lassen.

Wir empfehlen Handzahnbürsten mit weichen und gleichlangen Borsten, gegebenenfalls mit Griffverstärker.
Zahnbürsten und Bürstenköpfe von elektrischen Zahnbürsten sollten alle 4 Wochen erneuert werden.

Ein Griffverstärker kann es trotz motorischer Einschränkung ermöglichen, die gewohnte Zahnbürste auch weiterhin zu verwenden und eigenständig die Zähne zu putzen. Es gibt viele verschiedene Arten von Griffverstärkern im Handel. Schauen Sie, welcher gut auf die Zahnbürste passt und von Ihrem Angehörigen gut und von Ihrem zu Pflegenden angenommen wird.

Als Zungenreiniger kann auch einfach ein Esslöffel dienen. Grundsätzlich sollte man die Beläge auf der Zunge ohne Gewalt von hinten nach vorne abstreifen. Gelingt dies nicht, informieren Sie bitte eine Zahnärztin/ einen Zahnarzt, da Verfärbungen und nicht-abwischbare Beläge auf eine Krankheit hindeuten könnten.

Zahnbürste, Zungenreiniger und ggf. Prothesenbürste sollten nach dem Gebrauch mit dem Griff nach unten im Zahnputzbecher trocknen.

Wegen der notwendigen Kariesprophylaxe bitte Zahnpasta mit Fluorid kaufen.
Bei freiliegenden Zahnhälsen (zurückgezogenem Zahnfleisch) ist Zahnpasta "für empfindliche Zähne" am besten.
Bei Menschen, die dazu neigen, sich zu verschlucken, bitte wenig schäumende Zahnpasta verwenden. Auch Geschmack und Schärfe der Zahnpasta könnten die Motivation zur Zahnpflege beeinflussen.

Bei trockenen und besonders bei rissigen Lippen sollte die Lippenpflege mit einem fetthaltigen Lippenbalsam vor der eigentlichen Mundpflege erfolgen. Dann reißen die Lippen nicht (weiter) ein und die Mundpflege wird insgesamt als angenehmer empfunden. Danach können die Lippen erneut mit einem Balsam behandelt werden.

Mit Zahnzwischenraumbürsten (Interdentalbürsten) lassen sich größere Zwischenräume und Implantate gut reinigen – vor allem auch dort, wo das Zahnfleisch schon zurückgegangen ist.
Und so geht’s: Am besten direkt nach dem Zähneputzen. Lassen Sie Ihren Angehörigen die Zahnpastareste ausspucken, dann aber nicht mit Wasser nachspülen, sondern gleich die Interdentalbürsten verwenden. Die Bürstchen danach abspülen und gut trocknen lassen. So können Sie mehrfach benutzt werden.
Für sehr enge Stellen kann auch Zahnseide benutzt werden.

Ist der Mensch, den Sie bei seiner Pflege unterstützen, es gewohnt, Mundspüllösungen zu verwenden? Dann kann er dies gern weiter tun. Mundspüllösungen können hilfreich sein unter anderem gegen die Entstehung von Karies, Zahnfleischentzündungen und Mundtrockenheit.
Sollte Ihr Angehöriger jedoch zum Verschlucken (Aspiration) neigen, oder schlecht kooperieren, verzichten Sie bitte auf Mundspüllösungen.

Prothesenreinigung und -lagerung

Zahnprothesen möchten wie die eigenen Zähne mind. 2 x täglich (morgens und abends), wenn möglich sogar nach jeder Mahlzeit, am besten mit einer Zahnprothesenbürste unter leicht laufendem Wasser gründlich geputzt werden. Dabei sollte die Prothese tief ins Waschbecken gehalten werden. Für den Pflegebedürftigen ist es manchmal schwierig, die Prothese tief ins Waschbecken zu halten. Hier hilft es, wenn Wasser ins Becken gefüllt wird, falls die Prothese doch mal aus der Hand rutscht.
Kontrollieren Sie die Prothese bitte regelmäßig auf Absplitterungen, Sprünge und scharfe Kanten. Hier muss sich dann der Zahnarzt/die Zahnärztin kümmern.
Zahnprothesen können auch mit Reinigungsschaum bzw. Reinigungscreme,  Ultraschallbädern oder Reinigungskonzentraten gereinigt werden.


Zahnprothesenbürsten haben härtere Borsten und häufig verschiedene Kopfformen, um die unterschiedlichen Prothesenbereiche gut reinigen zu können. Bitte diese Bürsten alle drei Monate durch neue auswechseln.

Reinigungsschaum bzw. Reinigungscreme wird nur außerhalb des Mundes angewendet! Folgen Sie dabei der Anleitung auf der Packungsbeilage. Das Sauberputzen der Prothese geht aber auch nur mit Wasser. Entscheidend ist die mechanische Reinigung.

Zum Beispiel in solch einer Prothesendose mit geöffnetem Deckel sollte die Zahnprothese trocken über Nacht gelagert werden. Für manche Menschen empfiehlt sich jedoch, die Prothese über Nacht im Mund zu belassen. Dies ist mit dem Zahnarzt zu besprechen. Bleibt die Prothese nachts im Mund, ist es besonders wichtig, dass sie zuvor sehr, sehr gründlich geputzt wurde.

Es gibt verschiedene Haftmittel: Haftpulver, Haftpolster oder Haftcreme. Letzteres wird am häufigsten genutzt.
Die Haftcreme wird auf die Unterseite der Prothese aufgetragen. Dabei verteilt man drei bis vier erbsengroße Punkte mit etwas Abstand zu den Rändern. Dann 10 Sekunden warten und in den Mund geben. Die Prothese weitere zehn Sekunden auf den Kiefer drücken. Hält die Prothese trotz richtiger Anwendung des Haftmittels schlecht, weiß die Zahnärztin/der Zahnarzt, wie das Problem zu beheben ist.

Oberste Maxime bei all dem: Lassen Sie Ihren Angehörigen im Sinne der aktivierenden Pflege noch so viel wie möglich allein tun, falls er/sie es möchte und fähig ist. Und dann putzen Sie nach!
Und bitte beachten Sie: Falls der Mensch, den Sie bei seiner Pflege unterstützen, eine implantatgetragene Versorgung hat, muss sie besonders intensiv gepflegt werden.

mund-pflege.net

Wie werden denn Zähne richtig geputzt – wie lange, wie oft, mit welchem Druck? Wie wird der Mund mit seinen Restzähnen, der Zunge und der Mundschleimhaut gereinigt, der tagsüber Zahnprothesen trägt? Diese und noch viele weitere hilfreiche Tipps gibt mund-pflege.net.
Die Website beantwortet alle relevanten Fragen rund um das Thema Mundgesundheit in der Pflege.

Coronavirus

Häufige Fragen von Patienten

Das Coronavirus und die damit einhergehenden Besonderheiten werfen viele Fragen auf – auch im Hinblick auf Zahnarztbesuche. Wir  beantworten die wichtigsten davon und versichern Ihnen: Die zahnärztliche Behandlung in Sachsen ist sichergestellt.

Ich hatte Kontakt zu einem Menschen, der an COVID-19 erkrankt ist. Kann ich trotzdem zum Zahnarzt gehen?

Bitte kontaktieren Sie Ihre Zahnarztpraxis telefonisch und besprechen das weitere Vorgehen. Behandlungen, die nicht akut sind, könnten verschoben werden. Benötigen Sie eine Akutbehandlung, wird Ihr Zahnarzt oder ihre Zahnärztin eine Lösung für Sie finden.

Ich bin an COVID-19 erkrankt und habe Zahnschmerzen. Was kann ich tun?

Rufen Sie in Ihrer Zahnarztpraxis an und besprechen Sie das weitere Vorgehen. Unter Einhaltung strenger hygienischer Vorgaben können Sie behandelt werden, auch wenn Sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben.

Was muss ich in der Zahnarztpraxis beachten?

Das ist eine wichtige Frage und die Praxen werden es Ihnen danken.

  • Tragen Sie eine FFP2-Maske, wenn Sie die Praxis betreten.
  • Bitte achten Sie auf Ihre Handhygiene und vermeiden Sie möglichst das Berühren von Gegenständen, wie Tresen, Handläufen und Zeitschriften.
  • Waschen und ggf. desinfizieren Sie Ihre Hände vor und nach dem Betreten der Zahnarztpraxis gründlich.
  • Halten Sie den Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zu den Mitarbeitern an der Rezeption und anderen Personen ein.
  • Niesen und husten Sie in die Armbeuge oder – noch besser – in ein Einwegtaschentuch. Waschen Sie sich danach gründlich Ihre Hände.
  • Bitten Sie Begleitpersonen, möglichst außerhalb der Praxis auf Sie zu warten.

Meine Zahnarztpraxis hat geschlossen. An wen kann ich mich wenden?

Jede Zahnarztpraxis muss bei Ihrer Schließung eine Vertretung angeben. Diese wird dann auf der Internetseite der Praxis, am Praxiseingang oder auf dem Anrufbeantworter bekanntgegeben. Bereitschaftszahnärzte für Behandlungen außerhalb der Sprechzeiten finden Sie auf unserer Homepage.

Ansprechpartner zum Thema Coronavirus:

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
Bürgertelefon Bundesgesundheitsministerium: 030 346 465 100

Diabetes

Kosten- und Versicherungsfragen

Krebs

ZahnRat

Der "ZahnRat" ist eine Patientenzeitschrift mit Informationen zu zahnmedizinischen Themen.

zur aktuellen Ausgabe

Alle Ausgaben finden Sie unter www.zahnrat.de. Der "ZahnRat" wird vierteljährlich gemeinsam von den Landeszahnärztekammern der Länder Brandenburg,  Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt herausgegeben.

Jeder "ZahnRat" enthält Tipps und Hinweise zu einem der vielen Themen rund um die Mundgesundheit, etwa:

  • Alterszahnheilkunde
  • Endodontie (Wurzelbehandlung)
  • Füllungstherapie
  • Implantologie
  • Kieferorthopädie
  • Kinder- und Jugendzahnheilkunde
  • Parodontologie
  • Prophylaxe (Vorsorge) und PZR (Professionelle Zahnreinigung)
  • Prothetik
  • Zahngesundheit von Schwangeren und Babys


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