Wirtschaftlichkeitsprüfung

Die Wirtschaftlichkeitsprüfung im Gesundheitswesen ist eine gemeinsame Aufgabe der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen und dient der Überwachung der Einhaltung des im § 12 SGB V verankerten Wirtschaftlichkeitsgebotes.

Prüfungsstelle

Konkret geregelt wird die Wirtschaftlichkeitsprüfung in den §§ 106ff des SGB V sowie der Prüfvereinbarung
(bis 31.12.2020), der neuen Prüfvereinbarung (ab 01.01.2021) mit den Anlagen 1 und 2 der KZV Sachsen und der Landesverbände der Krankenkassen.

Zum Zweck der Wirtschaftlichkeitsprüfung bilden Kassenzahnärztliche Vereinigung und Krankenkassen eine gemeinsame Prüfungsstelle und einen gemeinsamen Beschwerdeausschuss. In Sachsen hat die Prüfungsstelle ihren Sitz im Zahnärztehaus. Die Prüfungsstelle ist eine unabhängige Behörde.

Die Prüfungsstelle prüft in verschiedenen Prüfarten die Wirtschaftlichkeit der zahnärztlichen Leistungen bzw. der zahnärztlich verordneten Leistungen. Gegen einen Bescheid der Prüfungsstelle und die damit ausgesprochene Maßnahme kann sowohl der betroffene Zahnarzt, aber auch eine Krankenkasse oder die KZV in Widerspruch gehen. Der Fall ist dann vor dem Beschwerdeausschuss zu verhandeln, welcher einen Widerspruchsbescheid erlässt. Gegen diesen kann vor dem Sozialgericht Klage erhoben werden.

Beratung zur Wirtschaftlichkeitsprüfung

Die Beratung zur Wirtschaftlichkeitsprüfung ist ein Serviceangebot der KZV Sachsen. Sie können sich an die Beratungsstelle wenden, wenn Sie Fragen zur Statistik oder der Wirtschaftlichkeitsprüfung haben. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung. In der Beratungsstelle stehen die Mitarbeiter der Verwaltung der KZV Sachsen als Ansprechpartner zur Verfügung und vermitteln bei Bedarf ein kollegiales Gespräch mit Zahnärzten.

Ihre Praxisstatistiken finden Sie jederzeit in Ihrem persönlichen Dokumentencenter.