Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen (KZVS) ist seit Juni 1991 die Selbstverwaltung der an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte in Sachsen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt sie hoheitlich die Aufgaben entsprechend SGB V wahr. Die KZVS steht unter der Rechtsaufsicht des Sächsischen Ministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Die Aufgaben der KZVS sind nach § 75 SGB V zu unterteilen in:
- Sicherstellungsauftrag – Verpflichtung zur Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung in dem in § 73 Abs. 2 SGB V bezeichneten Umfang
- Interessenvertretung – Wahrung der Rechte der Vertragszahnärzte
- Gewährleistungspflicht – Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Durchführung der vertragszahnärztlichen Tätigkeit gegenüber den Krankenkassen
- Vertragshoheit – Zuständigkeit zum Abschluss von Verträgen mit den Verbänden der Krankenkassen zur Gestaltung der vertragszahnärztlichen Versorgung
- Ausschussbesetzung – Recht zur Besetzung von Ausschüssen der gemeinsamen Selbstverwaltung von Zahnärzten und Krankenkassen
Übersicht der Aufgaben und Zuständigkeiten
Rechnungsergebnis 2022 der KZVS (Veröffentlichung nach § 305b SGB V)