Die Verteterversammlung (VV) ist das oberste Organ der vertragszahnärztlichen Selbstverwaltung. Sie besteht aus 40 ehrenamtlichen Mitgliedern (VV-Mitglieder), die für eine Amtszeit von sechs Jahren von allen Mitgliedern der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen gewählt werden.
Die Grafik zeigt die Mitglieder der Vertreterversammlung und Obleute der KZVS der aktuellen Amtsperiode 2023-2028 (veröffentlicht als Beilage im ZBS 4/23).
Aufgaben der Vertreterversammlung
Aus der Gesetzgebung sowie der Satzung der KZVS ergeben sich die Aufgaben und Befugnisse der Vertreterversammlung.
Die VV-Mitglieder treffen sich zweimal jährlich zu ihrer Vertreterversammlung. Diese wird in der aktuellen Amtsperiode geleitet vom
- Vorsitzenden Dr. Thomas Breyer (Meißen)
- sowie seinen Stellvertretern: Dr. med. Dr. med. dent. Andreas Hentschel (Zwickau), Dr. med. dent. Dirk Lüttge (Leipzig), Cornelia Otto (Lommatzsch) sowie Dr. med. dent. Uwe Reich (Wurzen).
Die nächste Vertreterversammlung findet am Samstag, den 1. Juni 2024 statt.
Beschlüsse der Vertreterversammlung
Die mit * gekennzeichneten Beschlüsse sind nur für eingeloggte Nutzer zu sehen.
Beschlüsse der Vertreterversammlung am 18.10.2023
- Beendigung der Sanktionierungen bei der Telematikinfrastruktur (TI) und ihren Anwendungen
- Kein vorzeitiges Verbot von Dental-Amalgam zum 1. Januar 2025 in der EU
- Rücknahme der Budgetierung der Parodontitisbehandlung
- Rücknahme der Begrenzung der Punktwertsteigerung
- Finanzielle Förderung von Vorbereitungsassistenten zur Ableistung der Vorbereitungsassistenzzeit in den lokalen Versorgungsbereichen Mittweida, Oschatz und Crimmitschau*
- Änderung der Reisekosten- und Entschädigungsordnung (RKEO) der KZV Sachsen*
- Neubestellung einer Vertragsgutachterin für den Fachbereich Prothetik*
- Verwaltungskostensätze 2024*
- Verwaltungsgebühren 2024*
- Genehmigung des Haushaltes 2024*
Beschlüsse der Vertreterversammlung am 06.05.2023
- Kein GKV-FinStG.2.0!
- NEIN zu den Sparmaßnahmen des Gesetzgebers – Unterstützung der Öffentlichkeitskampagne „Zähne zeigen“*
- Rückschlag bei der TI-Refinanzierung abwenden
- Gefährdete flächendeckende zahnärztliche Versorgung in Sachsen
- Stärkung und Erhalt der Selbstverwaltung
- Förderrichtlinie zur Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung
- Programm zur finanziellen Förderung von Famulaturen im Freistaat Sachsen
- Selbstverwaltung wahren - Anpassung der Reisekosten- und Entschädigungsordnung (RKEO) einfordern*
- Nachwahl eines zahnärztlichen Mitglieds in den Landesausschuss nach § 90 SGB V für die laufende Amtsperiode bis 31. Dezember 2024*
- Nachwahl eines zahnärztlichen Stellvertreters in das Landesschiedsamt für die vertragszahnärztliche Versorgung in Sachsen gemäß § 89 Abs. 3 SGB V für die laufende Amtsperiode bis 31. Dezember 2024*
- Neubestellung von Vertragsgutachtern für den Fachbereich Prothetik*
- Neubestellung eines Prothetik-Obergutachters*
Beschlüsse der konstuierenden Vertreterversammlung am 30.11.2022
Beschlüsse der Vertreterversammlung am 30.11.2022
- Das Maß ist voll!
- ePA-Sanktionen aufheben
- Konnektortausch – lückenlose Aufklärung
- Ergänzung/Änderung des HVM der KZV Sachsen*
- Genehmigung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021*
- Entlastung des Vorstandes der KZV Sachsen für das Haushaltsjahr*
- Verwaltungskostensätze 2023*
- Verwaltungsgebühren 2023*
- Genehmigung des Haushaltes 2023*
Beschlüsse der Vertreterversammlung am 02.07.2022
- Bildung eines Strukturfonds nach § 105 SGB V
- TI: sicher, stabil und praktikabel
- keine finanzielle Sanktionierung der Zahnarztpraxen
- Vollumfängliche Refinanzierung des TI-Hardwaretausches
- Vergütungsobergrenzen in der vertragszahnärztlichen Versorgung über das Jahr 2022 hinaus abschaffen
- Verbesserung der zahnärztlichen Versorgung von Menschen mit Behinderung
- Refinanzierung EBZ
- Sicherstellung zahnmedizinischer Versorgung
- Änderung der Satzung der KZV Sachsen*
- Neubestellung einer Vertragsgutachterin für den Fachbereich Parodontologie*
- Neubestellung von Vertragsgutachtern für den Fachbereich Prothetik*
- Neubestellung eines Vertragsgutachters für den Fachbereich Kieferorthopädie*
- Zahnärztliche Mitglieder des Beschwerdeausschusses nach § 106c SGB V in der Amtsperiode vom 1. September 2022 bis 31. August 2024*
- Berufung eines Vorsitzenden des Disziplinarausschusses Zahnärzte gemäß § 17 der Satzung der KZV Sachsen für die laufende Amtsperiode bis 31. Dezember 2022*
- Berufung eines zahnärztlichen Mitglieds in den Landesausschuss nach § 90 SGB V für die laufende Amtsperiode bis 31. Dezember 2024*
- Berufung eines zahnärztlichen Mitglieds in den Berufungsausschuss nach § 97 SGB V für die laufende Amtsperiode bis 31. Dezember 2024*