Die Verteterversammlung (VV) ist das oberste Organ der vertragszahnärztlichen Selbstverwaltung. Sie besteht aus 40 ehrenamtlichen Mitgliedern (VV-Mitglieder), die für eine Amtszeit von sechs Jahren von allen Mitgliedern der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen gewählt werden.
Die Grafik zeigt die Mitglieder der Vertreterversammlung und Obleute der KZVS der aktuellen Amtsperiode 2023-2028 (veröffentlicht als Beilage im ZBS 4/23).
Aufgaben der Vertreterversammlung
Aus der Gesetzgebung sowie der Satzung der KZVS ergeben sich die Aufgaben und Befugnisse der Vertreterversammlung.
Die VV-Mitglieder treffen sich zweimal jährlich zu ihrer Vertreterversammlung. Diese wird in der aktuellen Amtsperiode geleitet vom
- Vorsitzenden Dr. Thomas Breyer (Meißen)
- sowie seinen Stellvertretern: Dr. med. Dr. med. dent. Andreas Hentschel (Zwickau), Dr. med. dent. Dirk Lüttge (Leipzig), Cornelia Otto (Lommatzsch) sowie Dr. med. dent. Uwe Reich (Wurzen).
Die nächste Vertreterversammlung findet am Samstag, den 24. Mai 2025 statt.
Beschlüsse der Vertreterversammlung
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Beschlüsse der Vertreterversammlung am 23.10.2024
- Forderungskatalog der sächsischen Zahnärzteschaft „Zahnärztliche Versorgung gefährdet – Praxissterben verhindern!“
- Die Parodontitistherapie als Präventionsleistung anerkennen und außerhalb der Gesamtvergütung finanzieren
- Sonderkündigungsrecht der Telematikinfrastruktur(TI)-Komponenten bei Praxisaufgabe oder Besitzerwechsel
- Änderung der Satzung der KZV Sachsen*
- Änderung der Geschäftsordnung der Vertreterversammlung der KZV Sachsen*
- Forderung einer Landzahnarztquote im Freistaat Sachsen
- Förderung einer Fortbildungsmaßnahme für Zahnärzte zur Sicherstellung der kieferorthopädischen Versorgung im Freistaat Sachsen
- Mentorenprogramm für kieferorthopädisch tätige Allgemeinzahnärzte
- Bestellung der Vertragsgutachter für den Fachbereich Prothetik*
- Wiederbestellung der Obergutachter für den Fachbereich Prothetik*
- Wahl der zahnärztlichen Mitglieder der Prothetik-Einigungsausschüsse und Prothetik-Einigungsbeschwerdeausschüsse PE(B)A Dresden, Leipzig und Chemnitz*
- Wiederbestellung der Vertragsgutachter für den Fachbereich Parodontologie*
- Wiederbestellung der Vertragsgutachter für den Fachbereich Kiefergelenkserkrankungen*
- Wiederbestellung der Obergutachter für den Fachbereich Kiefergelenkserkrankungen*
- Bestellung der Vertragsgutachter für den Fachbereich Kieferorthopädie*
- Wahl der zahnärztlichen Mitglieder des Landesschiedsamtes für die vertragszahnärztliche Versorgung Sachsen für die Amtsperiode 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 nach § 89 Abs. 5 SGB V *
- Wahl der Vertreter der Zahnärzte als Mitglieder des Zulassungsausschusses nach §§ 96 SGB V, 34 Zahnärzte-ZV in der Amtsperiode 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028*
- Wahl der Vertreter der Zahnärzte als Mitglieder des Berufungsausschusses nach §§ 97 SGB V, 35 Zahnärzte-ZV in der Amtsperiode 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028*
- Wahl der Vertreter der Zahnärzte im Landesausschuss nach § 90 SGB V in der Amtsperiode 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028*
- Verwaltungskostensätze 2025*
- Verwaltungsgebühren 2025*
- Genehmigung des Haushaltes 2025*
Beschlüsse der Vertreterversammlung am 01.06.2024
- Inhabergeführte, freiberufliche Praxisstrukturen stärken
- Ausbildungsinitiative jetzt - Politik muss Ausbildung und Fachkräftesicherung in der zahnärztlichen Versorgung stärken
- Rücknahme der eingeführten Budgetierung im GKV- Finanzstabilisie-rungsgesetz und keine weiteren Kostendämpfungsgesetze für die Zahnärzteschaft
- Respekt und Wertschätzung für die Arbeit der KZVen
- Keine zusätzliche Prüfung durch Bundesrechnungshof
- Interoperabilität ja – aber nicht auf Kosten der Zahnärzteschaft
- Überprüfung notwendiger Satzungsänderungen aufgrund der Einführung einer papierlosen Verwaltung durch den Satzungsausschuss*
- Erarbeitung von Dynamisierungsregelungen für die in der Reisekosten- und Entschädigungsordnung geregelten Entschädigungen, Pauschbeträge und Fahrtkosten durch den Satzungsausschuss*
- Neubestellung von Vertragsgutachterinnen für den Fachbereich Prothetik*
- Neubestellung eines weiteren Mitglieds des Prothetik-Einigungsausschusses (PEA) und Prothetik-Einigungsbeschwerdeausschusses (PEBA) Dresden*
- Berufung zahnärztlicher Mitglieder des Beschwerdeausschusses nach § 106c SGB V in der Amtsperiode 1. September 2024 bis 31. August 2026*
- Nachwahl eines zahnärztlichen Mitglieds in den Landesausschuss nach § 90 SGB V für die laufende Amtsperiode bis 31. Dezember 2024*
- Genehmigung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022*
- Entlastung des Vorstandes der KZV Sachsen für das Haushaltsjahr 2022*
Beschlüsse der Vertreterversammlung am 18.10.2023
- Beendigung der Sanktionierungen bei der Telematikinfrastruktur (TI) und ihren Anwendungen
- Kein vorzeitiges Verbot von Dental-Amalgam zum 1. Januar 2025 in der EU
- Rücknahme der Budgetierung der Parodontitisbehandlung
- Rücknahme der Begrenzung der Punktwertsteigerung
- Finanzielle Förderung von Vorbereitungsassistenten zur Ableistung der Vorbereitungsassistenzzeit in den lokalen Versorgungsbereichen Mittweida, Oschatz und Crimmitschau*
- Änderung der Reisekosten- und Entschädigungsordnung (RKEO) der KZV Sachsen*
- Neubestellung einer Vertragsgutachterin für den Fachbereich Prothetik*
- Verwaltungskostensätze 2024*
- Verwaltungsgebühren 2024*
- Genehmigung des Haushaltes 2024*
Beschlüsse der Vertreterversammlung am 06.05.2023
- Kein GKV-FinStG.2.0!
- NEIN zu den Sparmaßnahmen des Gesetzgebers – Unterstützung der Öffentlichkeitskampagne „Zähne zeigen“*
- Rückschlag bei der TI-Refinanzierung abwenden
- Gefährdete flächendeckende zahnärztliche Versorgung in Sachsen
- Stärkung und Erhalt der Selbstverwaltung
- Förderrichtlinie zur Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung
- Programm zur finanziellen Förderung von Famulaturen im Freistaat Sachsen
- Selbstverwaltung wahren - Anpassung der Reisekosten- und Entschädigungsordnung (RKEO) einfordern*
- Nachwahl eines zahnärztlichen Mitglieds in den Landesausschuss nach § 90 SGB V für die laufende Amtsperiode bis 31. Dezember 2024*
- Nachwahl eines zahnärztlichen Stellvertreters in das Landesschiedsamt für die vertragszahnärztliche Versorgung in Sachsen gemäß § 89 Abs. 3 SGB V für die laufende Amtsperiode bis 31. Dezember 2024*
- Neubestellung von Vertragsgutachtern für den Fachbereich Prothetik*
- Neubestellung eines Prothetik-Obergutachters*