Aufgaben LZKS

Die Landeszahnärztekammer Sachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und die Berufsvertretung von rund 5.600 sächsischen Zahnärztinnen und Zahnärzten.

Zur Beratung des Vorstands oder zur Wahrnehmung bestehender Aufgaben werden Ausschüsse gebildet.
Die LZKS ­hat auf der Grundlage der Satzung und der Berufsordnung

  1. im Sinne des jeweiligen Berufsauftrags unter Beachtung des Wohls der Allgemeinheit die beruflichen Belange aller Mitglieder wahrzunehmen und zu vertreten sowie für ein hohes Ansehen des Berufsstandes zu sorgen
  2. die Erfüllung der berufsrechtlichen und berufsethischen Pflichten der Mitglieder zu überwachen
  3. die Qualität der Berufsausübung zu sichern
  4. geeignete Maßnahmen zur Gestaltung und Förderung der Fort- und Weiterbildung der Berufsangehörigen zu treffen
  5. auf ein gedeihliches Verhältnis der Mitglieder zueinander hinzuwirken
  6. bei berufsbezogenen Streitigkeiten unter den Mitgliedern und bei Streitigkeiten in Zusammenhang mit der Berufsausübung auf Grundlage der Vermittlungsordnung zwischen Mitgliedern und Dritten zu vermitteln
  7. die erforderlichen Aufgaben für die Berufsausbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten und für die qualifizierte Fortbildung des Praxisteams wahrzunehmen
  8. den öffentlichen Gesundheitsdienst bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen
  9. ein Versorgungswerk für Zahnärzte (ZVS) zu errichten

Die Landeszahnärztekammer Sachsen ist Mitglied