Studieninteressierte und Studierende

Du studierst Zahnmedizin oder interessierst dich dafür? Dann findest du hier wichtige und hilfreiche Informationen der Landeszahnärztekammer Sachsen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen.

Studieninteressierte

Schülerpraktikum

Wie wäre es mit einer beruflichen Zukunft im Bereich der Zahnmedizin? Viele sächsische Zahnarztpraxen bieten die Möglichkeit, bei einem Praktikum in den Beruf hinein zu schnuppern.

Alle Infos dazu gibt es auf der Seite Schülerpraktikum.

Test für Medizinische Studiengänge (TMS)

Der Test für Medizinische Studiengänge (TMS) ist ein fachspezifischer Studierfähigkeitstest. Dessen Ergebnisse können bei der Studienplatzvergabe im Fach Zahnmedizin ausschlaggebend sein.

Was wird geprüft?

  • Erfassung und Interpretation komplexer Informationen in Form von Texten, Tabellen oder Grafiken
  • Umgang mit Größen, Formeln und Einheiten
  • Merkfähigkeit
  • Genauigkeit der visuellen Wahrnehmung
  • räumliches Vorstellungsvermögen
  • Fähigkeit zu konzentriertem und sorgfältigem Arbeiten

Fachspezifische Kenntnisse, die im Rahmen der Hochschulreife vermittelt werden, werden nicht geprüft.

Infos zur Durchführung

Die Teilnahme am TMS ist freiwillig, kann jedoch die Chance auf einen Studienplatz in den Quoten „Zusätzliche Eignungsquote“ (ZEQ) und „Auswahlverfahren der Hochschulen“ (AdH) deutlich erhöhen. So ist es möglich, dass bei sehr guten Testergebnissen die Chance auf einen Studienplatz höher ist als bei einem Bewerber mit besserer Abiturnote, der nicht am TMS teilgenommen hat.

28 Hochschulen in ganz Deutschland berücksichtigen die Ergebnisse des TMS bei ihrer Bewerberauswahl im Studiengang Zahnmedizin. Darunter auch die beiden sächsischen Hochschulen in Leipzig und Dresden.

Der TMS wird zweimal pro Jahr durchgeführt (Frühjahrs-TMS und Herbst-TMS) und kann einmalig innerhalb eines Jahres wiederholt werden.

Es gibt private Unternehmen, die eine intensive Vorbereitung auf den TMS anbieten.

Weitere Informationen zum TMS finden Sie unter https://www.tms-info.org/

Studienplatzvergabe

Der Studiengang Zahnmedizin ist ein zulassungsbeschränkter Studiengang, bei dem die bundesweiten Studienplätze durch ein Zentrales Vergabeverfahren (ZI) der Stiftung Hochschulstart vergeben werden.

Weitere Informationen über das Bewerbungs- und Auswahlverfahren für den Studiengang Zahnmedizin ist unter https://hochschulstart.de/startseite/ zu finden.

Hochschulen in Sachsen

In Sachsen wird der Studiengang Zahnmedizin an zwei Standorten angeboten. Weitere Informationen sind auf den Internetseiten der Universitäten zu finden.


Studierende

Famulatur/Kooperationspraxen

Famulatur

Am 30. September 2020 trat eine Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen in Kraft. Für Studierende, die seit dem 1. Oktober 2021 ihr Studium begonnen haben, ist die Durchführung einer Famulatur seitdem fester Bestandteil des Studiums.

Muster-Aufgabenkatalog für Zahnarztpraxen oder andere Einrichtungen der zahnärztlichen Patientenversorgung im Rahmen der Famulatur

Was ist wichtig?

  • Die Famulatur dauert vier Wochen und soll nach Abschluss der ersten zahnärztlichen Prüfung (Physikum) in den semesterfreien Zeiten angetreten werden (nach Ende des fünften und vor Beginn des neunten Semesters).
  • Sie kann im Block in einer Praxis durchgeführt oder auf zwei Praxen bzw. eine entsprechend anerkannte Einrichtung - à zwei Wochen - aufgeteilt werden.
  • Sie ist Bestandteil des Zahnmedizinstudiums und muss von den Landesuniversitäten anerkannt werden. Dazu bedarf es einer Vereinbarung zur Durchführung einer Famulatur mit einer der zwei Landesuniversitäten.

In wenigen Schritten zur Famulatur (aus Sicht der Studierenden)

  1. Wenn eine geeignete Praxis gefunden wurde, ist eine entsprechende Vereinbarung mit der Famulaturpraxis abzuschließen.
  2. Studierende legen dem Studierendensekretariat die gemeinsam unterschriebene Vereinbarung vor.
  3. Nach Bestätigung durch die Universität nehmen die Studierenden die Vereinbarung wieder mit in die Famulaturpraxis.

In wenigen Schritten zur Famulatur (aus Sicht der Praxen)

  1. vor der Einigung mit einer Studentin/einem Studenten als Famulaturpraxis bei einer der beiden Universitäten bewerben (Kontaktdaten der beiden Universitäten siehe unten)
  2. Genehmigung als Famulaturpraxis abwarten
  3. Kontaktdaten der Zahnarztpraxis auf den Seiten der LZKS/KZVS veröffentlichen

Kontaktdaten Dresden

Kati Eisele - Poliklinik für Parodontologie
0351 458 2712
kati.eisele@ukdd.de

Kontaktdaten Leipzig

Dr. Claudia Schneider, Referat Lehre
0341 971 5952
praktikumsbuero@medizin.uni-leipzig.de

Und danach?

  • Nach Abschluss der Famulatur müssen Praxisinhaber den Studierenden ein Zeugnis ausstellen.
  • Das Zeugnis ist vom Studierenden der Universität zur Anmeldung zum dritten zahnärztlichen Abschnitt vorzulegen.

Alle Informationen finden sie bei der Landesdirektion Sachsen.

Kooperationspraxen für Studierende in Dresden

Hinter dem Titel „Kooperationspraxen der zahnmedizinischen Ausbildung“ verbirgt sich ein innovatives Konzept, das Dresdner Zahnmedizinstudierenden eine freiwillige, einwöchige Hospitation in einer Zahnarztpraxis im Rahmen des 10. Semesters ermöglicht.
Dabei schauen sie dem Zahnarzt nicht nur über die Schulter, sondern werden auch selbst aktiv. Gemäß ihren Fertigkeiten ist es ihnen erlaubt, unter Supervision des niedergelassenen Zahnarztes selbst Diagnostik, Prävention und sogar Therapien durchführen. Es liegt aber in der Verantwortung des Praxisinhabers, zunächst das Können des Studierenden einzuschätzen, bevor Aufgaben delegiert werden.

Finanzielle Förderung von Famulaturen

Bereit, die zahnmedizinische Welt außerhalb der großen Städte zu erobern?

Um künftige Zahnärzte für diese Regionen zu begeistern, fördert die KZV Sachsen Famulaturen in sächsischen Regionen, die von Unterversorgung bedroht sind.

Unter welchen Voraussetzung kann eine Famulatur finanziell unterstützt werden?

  • Die Famulaturpraxis muss mindestens 20 km vom Wohnort und vom Hochschulstandort entfernt sein.

Welche finanzielle Förderung gibt es während der Famulatur?

  • Verpflegungspauschale von 150,00 EUR pro Woche
  • Erstattung von Unterkunfts- bzw. Übernachtungskosten bis zu 350,00 EUR pro Woche

Wie läuft die Beantragung der finanziellen Förderung ab?

  1. Schließe eine Vereinbarung mit einer Famulaturpraxis.

  2. Stelle einen Antrag auf finanzielle Förderung einer Famulatur.
    Schicke diesen mit den folgenden Unterlagen an versorgungsssicherheit@kzv-sachsen.de

    •    Vereinbarung mit der Famulaturpraxis
    •    Immatrikulationsbescheinigung
    •    Zeugnis über den ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung

  3. Die KZV Sachsen prüft den Antrag und teilt dir eine Entscheidung mit:

    •    Positiver Bescheid: Du erhältst finanzielle Unterstützung nach Abschluss der Famulatur.
    •    Negativer Bescheid: Leider erhältst du keine finanzielle Förderung.

    Mögliche Gründe für einen negativen Bescheid können sein:
    Die Famulaturpraxis befindet sich weniger als 20 km von den Hochschulstandorten Dresden und Leipzig entfernt. ODER:
    Die Famulaturpraxis befindet sich weniger als 20 km von Ihrem Wohnort entfernt.

  4. Führe die Famulatur durch.

  5. Wenn du einen positiven Förderbescheid erhalten hast, reiche das Famulaturzeugnis und alle Rechnungen für Unterkunft und Übernachtung bei der KZVS ein. Das Geld wird anschließend auf dein Konto überwiesen.

Weitere Informationen bieten die Förderrichtlinie der KZV Sachsen sowie das Programm der KZV Sachsen zur finanziellen Förderung.

 

Kontakt: versorgungssicherheit@kzv-sachsen.de

Examen bestanden

Nach Abschluss des Studiums geht es nun an die Beantragung der Approbation. Informationen erhalten Sie unter www.lds.sachsen.de. Mit der Approbation erlangen Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland ihre Arbeitserlaubnis. Sie dürfen somit die Zahnmedizin nach deutscher Gesetzgebung praktizieren.