Prävention in der Zahnheilkunde bedeutet:
1. Zähne, Mundhöhle und Kiefer vor Erkrankungen zu schützen
2. Krankheiten frühzeitig zu erkennen, um bessere Heilungschancen zu erreichen
3. Maßnahmen der Wiedereingliederung und Rehabilitation im Verlauf einer Krankheit zu ergreifen.
In den letzten Jahren ist der Bereich der Prävention in den Zahnarztpraxen immer wichtiger geworden. Die GKV übernimmt auf gesetzlicher Grundlage die Kosten für die Verhütung von Zahnerkrankungen in Form der Gruppen- und Individualprophylaxe, für Früherkennungsuntersuchungen bis zum 6. Lebensjahr, für zahnärztliches Präventionsmanagement bei Pflegebedürftigen oder Menschen mit Behinderungen und für zusätzliche Leistungen im Rahmen der aufsuchenden Versorgung. Gleichzeitig sind Vertragszahnärzte und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) zum Abschluss von Kooperationsverträgen mit den stationären Pflegeeinrichtungen verpflichtet.
Vom Kleinkind- bis ins Jugendalter
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt vielfältige Früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen. Bereits für Kleinkinder sind Zahnarztbesuche vorgesehen. Um die Besonderheiten der jeweiligen Entwicklungsstufen der Kinder zu berücksichtigen, gibt es in der neuen FU-Richtlinie eigene Kapitel für Kinder vom 6.–33. (FU 1) und für Kinder vom 34.–72. Lebensmonat (FU 2). Die praktische Anleitung der Betreuungspersonen zur Mundhygiene beim Kind ist ebenfalls abrechnungsfähig. Außerdem haben alle Kinder vom 6. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat Anspruch auf Anwendung von Fluoridlack. Hierzu stellt die KZBV den „Ratgeber für die zahnärztliche Praxis – Frühkindliche Karies vermeiden“ zur Verfügung.
Gesetzlich krankenversicherte Kinder haben im Alter zwischen sechs und siebzehn Jahren Anspruch auf Leistungen der zahnmedizinischen Individualprophylaxe, die sogenannten IP-Leistungen. Diese unterstützen die häuslichen Bemühungen der Eltern um die Mundhygiene ihres Kindes, indem sie auf dessen individuelle Besonderheiten eingehen. Zur Prävention in der Zahnheilkunde gehört auch die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe, ein Maßnahmenpaket zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen, das flächendeckend in Tagespflegestellen, Kindertageseinrichtungen und Schulen durchgeführt und von der Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege Sachsen e. V. (LAGZ) koordiniert und organisiert wird. Die Maßnahmen setzen bereits sehr früh an. Für Eltern neugeborener Kinder hat die LAGZ den zahnärztlichen Vorsorgepass entwickelt, der hier bestellt werden kann.
Die LZK Sachsen ist in der LAGZ durch ein ständiges Mitglied im Vorstand vertreten und engagiert sich darüber hinaus seit Jahren für mundgesunde Ernährung und die Etablierung des täglichen Zähneputzens in Kindergärten und Schulen.
Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung
Im Bereich der Alters- und Behindertenzahnheilkunde bzw. Seniorenzahnmedizin wurden in den letzten Jahren verschiedene neue Leistungen und Abrechnungsmöglichkeiten für gesetzlich versicherte Patienten eingeführt. Unter anderem sind Pflegeeinrichtungen seit 2019 zum Abschluss von Kooperationsverträgen verpflichtet. Nach Antrag einer Pflegeeinrichtung hat dabei die zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung einen Kooperationsvertrag innerhalb einer Frist von 3 Monaten zu vermitteln. Ziel der Kooperationsverträge ist die Sicherstellung einer regelmäßigen vertragszahnärztlichen Versorgung, die die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Unterstützungsbedarf berücksichtigt – und dies alles in Zusammenarbeit mit der stationären Pflegeeinrichtung. Dabei können die Einrichtungen mit mehreren Zahnärzten Verträge schließen und auch eine Zahnarztpraxis kann mit mehreren Pflegeeinrichtungen vertraglich gebunden sein.
Details zum Kooperationsvertrag, zu den Aufgaben des Kooperationszahnarztes und den gesetzlichen Grundlagen erhalten Sie im Kompendium bei Kooperationsvertrag mit stationären Pflegeeinrichtungen gem. § 119b SGB V.
Schulung von Pflegekräften
Ob mit oder ohne Kooperationsvertrag – viele Zahnärztinnen und Zahnärzte schulen das Pflegefachpersonal der Pflegeeinrichtungen, die sie betreuen. Sie vermitteln theoretisches und praktisches Wissen zur Zahnpflege und Mundhygiene. Hierfür stellt die LZKS in Leipzig, Chemnitz, Görlitz, Plauen und Dresden Demonstrationskoffer zur Verfügung. In Dresden, Leipzig und Chemnitz kann auch jeweils ein Phantomkopf ausgeliehen werden.
Die Ausleihe des Equipments ist über unser Buchungsportal möglich: www.demokoffer.lzks.de
Im Demonstrationskoffer befinden sich diverse Utensilien für die Mund-, Zahn- und Prothesenpflege sowie verschiedene Informationsmedien.
Am Phantomkopf können Pflegekräfte das Einsetzen, Herausnehmen und Reinigen von Zahnersatz erlernen und üben.
Ausgestattet ist der Phantomkopf im Unterkiefer mit einer Teleskopprothese und im Oberkiefer mit einer klammerverankerten Interimsprothese.
Als Mundhygieneplan und Hilfestellung für Pflegekräfte kann die Pflegeampel genutzt werden. Mit ihr lässt sich die tägliche Zahn-, Mund- und Zahnersatzpflege übersichtlich darstellen. Tipp: Die Pflegeampel kann im Schrank des Pflegebedürftigen angebracht werden, damit die Informationen zur Mundpflege schnell auffindbar sind.
Das Infoblatt "Mundpflege-Hilfsmittel" ist für Pflegeeinrichtungen und Angehörige von Pflegebedürftigen gedacht. Darauf abgebildet sind die Utensilien, welche für die Mundpflege der Menschen mit Unterstützungsbedarf als Basics unbedingt nötig sind und von den Angehörigen (regelmäßig) zur Verfügung gestellt werden sollten. Natürlich kann es Besonderheiten geben, die individuell mit den zahnärztlichen Experten abzusprechen sind.
Der QR-Code auf dem Infoblatt führt zu weiteren, differenzierteren Mundpflegetipps.
Kontakt:
LZKS, Frau Hecht
Telefon: 0351 8066-276
E-Mail: izz.presse@lzk-sachsen.de
Formulare
- Reihenuntersuchung
- Pflegeampel
- Zusatzanamnesebogen
- zum Verteilen bei Schulungen des Pflegepersonals: Infostreifen mit QR-Codes zu mund-pflege.net und BZÄK-Erklärvideos
Videos zur Zahnpflege
Die Bundeszahnärztekammer und das Zentrum für Qualität in der Pflege haben einige der wichtigsten Hinweise zur Mund- und Zahnpflege von Hochbetagten, Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung zusammengefasst. Um die Inhalte schnell zu erfassen, wurden 12 kurze Videos erstellt.
Die Videos können auch gut in der Zahnarztpraxis, beim Hausbesuch oder bei Schulungen in Pflegeeinrichtungen verwendet werden. Die Einbettung auf der Praxishomepage ist ebenfalls möglich.
Fundiert und immer aktuell
Einen niedrigschwelligen, digitalen Zugang zu allen relevanten Fragen zur Mundgesundheit kompetent und anschaulich aufbereitet – das bietet die neue Plattform mund-pflege.net. Sie richtet sich vor allem an professionell Pflegende. Aber auch pflegende Angehörige und Betroffene finden hier kompakte und gut verständliche Informationen.
Entwickelt wurde das E-Learning-Angebot im Rahmen des BMBF-Forschungsprojekts DO-Care an der Hochschule Neu-Ulm. Es orientiert sich am neuen Expertenstandard zur Förderung der Mundgesundheit.
Infomaterial zur Mundgesundheit von Menschen mit Unterstützungsbedarf
Im Folgenden finden Sie Links zu empfehlenswerten Broschüren. Diese eignen sich zur eigenen Information oder aber zur Verwendung in der Arbeit mit Patienten, Angehörigen und Pflegekräfte.
- Flyer "Zahnärztliche Betreuung zu Hause" (KZBV, BZÄK, bpa, Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege)
- "Handbuch der Mundhygiene für betagte Menschen, chronisch Kranke und Menschen mit Behinderungen" (BZÄK)
- ZQP-Ratgeber "Mundgesundheit - Praxishinweise für den Pflegealltag"
- ZQP-Ratgeber "Essen und Trinken – Praxistipps für den Pflegealltag"
- Zusätzliche zahnärztliche Leistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen (G-BA)
- Broschüre „Menschen mit Demenz in der Arztpraxis begleiten“ (Landesinitiative Demenz Sachsen e. V.)
Priscus-Liste
Wegen des erhöhten Risikos unerwünschter Arzneimittelereignisse gilt die Gabe bestimmter Arzneimittel bei älteren Patienten als potenziell inadäquate Medikation. Beachtenswert sind etwa bestimmte Analgetika oder Opioide. Die Priscus-Liste gibt einen Überblick darüber, welche Medikamente bei älteren Menschen nicht angewendet werden sollten und welche Alternativen es gibt. Sie enthält 83 Arzneistoffe aus 18 Arzneistoffklassen, die als potenziell inadäquat für ältere Patienten bewertet wurden.
Veröffentlicht wurde die Liste 2011 vom Lehrstuhl für Klinische Pharmakologie, Universität Witten/Herdecke, und dem Philipp Klee-Institut für Klinische Pharmakologie, HELIOS Klinikum Wuppertal. Eine Neuauflage ist in Planung.
HIV und Hepatitis in der Zahnarztpraxis
Tipps zum Umgang mit betroffenen Patienten finden Zahnärzte und Mitglieder ihr zahnmedizinisches Fachpersonal in einer Broschüre und einem Erklärvideo auf Youtube. Bei Berücksichtigung der geltenden Hygienestandards sind Ängste vor Ansteckung unbegründet. Video und Broschüre wurden von der BZÄK und der Deutschen AIDS-Hilfe erstellt. Die gedruckte Broschüre können Zahnarztpraxen hier bestellen.
Publikationen
ZahnRat
Diese Patientenzeitschrift zur Mundgesundheit wird seit über 20 Jahren gemeinsam von den Landeszahnärztekammern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie der KZV Sachsen-Anhalt herausgegeben. Mit jeder Ausgabe widmet sich der ZahnRat einem zahnmedizinischen Thema. Nachbestellungen sind auf www.zahnrat.de möglich.
Kinderstube
Zeitschrift zur Kindergesundheit für Eltern, Großeltern und Pädagogen; enthält auch zahnmedizinische Themen, an denen die Landeszahnärztekammer Sachsen mitwirkt. www.kinderstube-sachsen.de