Die Zahnärzteversorgung Sachsen ist die Pflichtversorgung für alle berufstätigen Zahnärzte in Sachsen. Sie gewährt allen Teilnehmern Altersruhegeld sowie Ruhegeld im Fall des Eintritts von Berufsunfähigkeit. Des Weiteren leistet die ZVS den Hinterbliebenen Versorgungsleistungen (Witwen-/Witwerrente, (Halb-)Waisenrente, Sterbegeld).
Sie ist ein Sondervermögen der Landeszahnärztekammer Sachsen mit berufsständischer Selbstverwaltung unter Aufsicht des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt (Rechtsaufsicht) und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (Versicherungsaufsicht).