Die TI nutzt digitale Technologien, um die Komplexität jedes Patienten besser zu erfassen. Das Potenzial der Digitalisierung bietet die Chance, die medizinische Versorgung effizienter und auf eine maßgeschneiderte Basis zu stellen.
Aktuell & Wichtig
Die ePA für alle
Am 15. Januar 2025 ist die ePA in den Testregionen (Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen) gestartet. Zunächst können nur die Testpraxen in den Pilotregionen auf die ePA eines gesetzlich versicherten Patienten zugreifen. Der bundesweite Rollout wird erst dann erfolgen, wenn alle technischen Anforderungen und aktuellen Sicherheitsvorgaben umgesetzt sind.
Das Wichtigste zum Start der ePA:
Positivliste für Primärsysteme
Die Konformitätsbewertung für Praxisverwaltungssysteme (PVS) ist ein Instrument, um festgelegte Standards in Primärsystemen zu prüfen. Das langfristige Ziel ist es, mit Hilfe des Zertifizierungsverfahrens Versorgungsprozesse digital und interoperabel zu gestalten.
Praxisverwaltungssysteme, die ein entsprechendes Zertifikat erhalten haben, werden in der Bestätigungsübersicht im gematik Fachportal aufgeführt.
TI-Monatspauschale
Notwendige Voraussetzung für die Zahlung der TI-Monatspauschale, ist der Nachweis zur Ausstattung mit TI-Komponenten. Dieser Nachweis ist in Form einer Eigenerklärung für jeden Standort auszufüllen.
Es sind alle Anwendungen aufzuführen, die in der Praxis verfügbar sind, auch wenn diese bislang tatsächlich noch nicht genutzt worden sind.
Möchten Sie die TI- Monatspauschale beantragen oder aktualisieren, dann nutzen die Eigenerklärung dafür.
Datensicherheit
Mit zunehmender Digitalisierung wird die Sicherheit von Daten immer wichtiger. Daher gilt auch in Sachen Datenschutz – Vorsorge ist besser als Nachsorge.
Die KBV stellt einen kostenfreien Praxis-Check zum Datenschutz und der Informationssicherheit bereit. Erhalten Sie mit nur 15 Fragen einen schnellen Überblick, wie gut die eigene Praxis ist.
Hier geht es zum Praxischeck für Datenschutz und Informationssicherheit.
IT Sicherheit beginnt beim Gerätekauf.
Wie smarte Geräte einfach abgesichert werden können, zeigt das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) auf seiner Kampagnenseite “Smarte Technik”.
Dauerhaft aktuelle Themen zur Datensicherheit stellt das BSI als Zentralstelle zur Verfügung.
Erfahren Sie mehr über Tipps für den digitalen Alltag, Informationen und Empfehlungen für Unternehmen oder nutzen Sie die Medien für weitere spannende Themen zur Datensicherheit. Mit dem BSI sind Sie sicher informiert.
Allgemeines
Wegweiser für Neugründer
Damit die praxisindividuelle Anbindung an die Telematikinfrastruktur gelingt, ist einiges an organisatorischem Aufwand zu beachten. Wir unterstützen Sie mit den nachfolgenden Informationen:
- Broschüre zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur
- Das Formular "Mitteilung zum Nachweis des eHBA und zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI)" ist vor Beginn der vertragszahnärztlichen Tätigkeit einzureichen.
- Der Nachweis eines elektronischen Heilberufeausweises (eHBA) ist die Grundlage zur Beantragung eines Praxisausweises (sog. SMC-B). Erst wenn der Nachweis zum eHBA vorliegt, darf die KZV Sachsen eine Identifikationsnummer zur Telematikinfrastruktur (T-ID) vergeben.
Kontaktieren Sie bei weiteren Fragen im Anbindungsprozess an die TI das Team Telematik: 0351 8053-515 (erreichbar von 10 bis 14 Uhr) oder über telematik@kzv-sachsen.de
Beantragung von SMC-B und eHBA
SMC-B (Praxisausweis)
Antragstellung:
Die SMC-B wird über die KZV Sachsen beantragt. Diese Karte identifiziert Ihre Praxis als medizinische Einrichtung gegenüber der Telematikinfrastruktur.
Die Beantragung des SMC-B erfolgt ausschließlich und nur mit dem persönlichen Vertragszahnarzt-Login im Online-Portal der KZV Sachsen.
Neubeantragung:
In vielen Praxen laufen die Zertifikate der SMC-B und oder der Geräte-Karte (gSMC-KT) des Kartenterminals in nächster Zeit ab, sodass eine Neubeantragung nötig wird.
Um einen Ausfall der Telematikinfrastruktur zu vermeiden, sollten entsprechende Hinweise unbedingt beachtet werden. Die Anzeige, dass ein Zertifikat abläuft, wird über Ihr Praxisverwaltungssystem (Zahnarztsoftware) sowie direkt am Kartenterminal ausgegeben. Außerdem informiert auch Ihr Dienstleister vor Ort bzw. der Kartenherausgeber über das ablaufende Zertifikat.
Muss ein neuer Praxisausweis (SMC-B) beantragt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich über das Online-Portal der KZV Sachsen.
Beachten Sie bei Ihrer Planung eine Bearbeitungszeit von 4-6 Wochen.
Hinweise zum Ablauf bei der Beantragung:
Checkliste zur Neubeantragung von SMC-B und gSMC-KT
Änderungen im Verzeichnisdienst (VZD):
Aufgrund vermehrter Anfragen zu diesem Anbindungsprozess möchten wir darauf hinweisen, dass die KZVen grundsätzlich keine Änderungen im Verzeichnisdienst (VZD) vornehmen können. Damit ist auch ausgeschlossen, dass KZVen KIM-Mail-Adressen „umschreiben“ können. Diese sogenannte Umregistrierung erfolgt ausschließlich durch Ihren Techniker/Dienstleister vor Ort.
Nutzungsregeln:
Zum Umgang mit der SMC-B informieren Sie sich auch über die Antrags-, Nutzungs- und Sperrregelungen der KZV Sachsen.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, die SMC-B innerhalb von vier Wochen nach Erhalt beim Kartenhersteller freizuschalten.
eHBA (elektronischen Heilberufsausweis)
Der eHBA ist bei der Landeszahnärztekammer Sachsen zu beantragen. Der Ausweis ist ein persönliches Ausweisdokument.
Auf den Hinweisseiten der Landeszahnärztekammer Sachsen finden Sie weitere Informationen zum eHBA.
TI-Lagebild und Erreichbarkeit
Das gematik Fachportal bildet zeitnahe und umfassende Informationen über aktuelle Ereignisse ab.
Aktuelle Störungen innerhalb der Telematik und deren Stand können über das Fachportal als auch über den WhatsApp-Kanal der gematik verfolgt werden.
Der WhatsApp Kanal informiert per Push-Nachricht über das aktuelle Lagebild der TI.
Im TI Live-Status wird die Erreichbarkeit aller Komponenten und Dienste aufgeführt.
Refinanzierung
Beantragung der Finanzierung:
Für die Installation und den Betrieb der Telematikinfrastruktur wird eine monatliche TI-Pauschale als Ausgleich finanziert. Die TI-Pauschale orientiert sich dabei an den vorangegangenen Finanzierungsvereinbarungen. So werden auch weiterhin die Kosten des günstigsten Produkts am Markt erstattet.
Um den Erhalt der TI-Monatspauschale zu sichern, ist je Praxisstandort eine Eigenerklärung zum Ausstattungsgrad mit TI-Komponenten einzureichen. Für die Online-Übermittlung verwenden Sie das "Formular zur Eigenerklärung".
Höhe der Erstattung:
Informationen zu Art, Umfang sowie Höhe der TI-Pauschalen entnehmen Sie den Finanzierungsvereinbarungen (FinV):
- Finanzierungsvereinbarung vom 22. Juni 2023 (Bescheid BMG Festlegung des Vereinbarungsinhalts TI-Finanzierung)
- Änderung der Festlegung (FinV) vom 1. November 2023
Die Höhe der Monatspauschale richtet sich nach der Praxisgröße, wobei es eine Staffelung nach der Anzahl der in der Praxis tätigen Zahnärzte gibt.
Die Staffelung der Pauschalen in 2024 finden Sie hier im Detail:
Hinweise:
Seit dem 1. Januar 2024 erfolgt eine jährliche Anpassung der TI-Pauschale. Diese Anpassung richtet sich nach dem Orientierungspunktwert der Ärzte (§ 87 Abs. 2e SGB V).
Digitale Gesundheit
elektronische Gesundheitskarte – eGK
Als einzig gültiger Versicherungsnachweis der gesetzlichen Krankenversicherung gilt die elektronische Gesundheitskarte (eGK).
Die eGK dient als Authentifizierungsmerkmal innerhalb der Telematikinfrastruktur. Sie ermöglicht die Nutzung von digitalen Anwendungen, wie dem Versichertenstammdatenabgleich (VSDM) oder dem Auslesen von Notfalldaten (NFDM). Sie identifiziert die Versicherten und räumt eine Rechtvergabe zur Nutzung der medizinischen Daten ein. So kann ein Versicherter die Zahnarztpraxis dazu berechtigen, auf dessen Notfalldaten zuzugreifen oder eine Apotheke dazu berechtigen das E-Rezept abzurufen.
Die eGKs der neusten Generation können bereits kontaktlos mit der sogenannten NFC-Funktion (Near-Field-Communication) genutzt werden.
Hilfen:
Gesetzliche Grundlagen:
Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI)
In der TI stehen eine Reihe digitaler Anwendungen zur Verfügung. Die darin enthaltenen medizinischen Informationen sollen als Unterstützung zum schnellen lückenlosen Austausch beitragen.
Die digitalen Anwendungen und Dienste sind in der Broschüre "Digitale Anwendungen der TI auf einen Blick" umfassend abgebildet.
Anwendungen wie das EBZ und die eAU sind keine Anwendungen der Telematikinfrastruktur. Diese nutzen jedoch den sicheren Übertragungsweg von KIM. Ein Überblick dieser Anwendungen ist dem Kompendium zu entnehmen.
Hinweise zum e-Rezept:
- Handreichung zur Freitextverordnung
- Informationen zu Verordnungsinhalt, Rezeptstrukturen und Rezepttypen
- E-Rezept - Was gilt?
- Probleme mit dem E-Rezept
Hinweise zum Notfalldatensatz:
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der KZBV unter "Digitales" sowie auf den Informationsseiten der gematik "Alle Anwendungen".
TI-Anbindung und Konnektoren
Um digitale Anwendungen nutzen zu können muss die Praxis an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sein. Zentrale Voraussetzung ist der Konnektor, welcher den Zugang zur TI ermöglicht.
Die Anbindung an die Telematik kann für verschiedene Formen eines Konnektors erfolgen. Mit der Einführung der TI wurden flächendeckend Einbox-Konnektoren, ähnlich einem DSL-Router verbaut.
Für das Jahr 2024 wird mit der Zulassung von TI-Gateways gerechnet. Dann wird der Zugang zu Highspeed-Konnektoren auch für Praxen und Pflegeheime möglich.
Über das TI-Gateway kann eine Verbindung mehrerer medizinischer Einrichtungen gleichzeitigt zur Telematik erfolgen. Einen eigenen Konnektor braucht es dann nicht mehr.
Zertifikatslaufzeiten bei TI-Komponenten:
Um die Datensicherheit innerhalb der Telematikinfrastruktur zu gewährleisten, sind alle TI-Komponenten mit Sicherheits-Zertifikaten ausgestattet. Diese Zertifikate haben eine Gültigkeit von 5 Jahren, ab Produktion.
Sobald ein Zertifikat einer TI-Komponente abgelaufen ist, wird der Zugang zur Telematikinfrastruktur gesperrt. Um einen unterbrechungsfreien Betrieb der TI zu gewährleisten, ist es erforderlich rechtzeitig zu prüfen ob eine Komponente von einem Zertifikatsablauf betroffen ist.
Überprüfen Sie daher rechtzeitig:
- Ablauf der SMC-B
- Ablauf des Konnektor-Zertifikats
- Gültigkeitsdatum des eHealth Kartenterminals
Weitere Hinweise:
TI 2.0
Das Sicherheitsmodell der TI wird aufgrund der zunehmenden Nutzung von cloudbasierten Diensten stufenweise umgebaut.
Weg von einem basierten Netzwerk, in dem alle Nutzer innerhalb der Nutzergruppe als vertrauenswürdig gelten, hin zu einem Gegenentwurf – Zero Trust (TI 2.0).
Das Zero-Trust Netzwerk misstraut allen Diensten, Personen und Geräten. Somit gilt für alle Nutzer eine Gleichbehandlung im Sinne der Vertrauenswürdigkeit.
Das Sicherheitsmodell Zero-Trust ist die Antwort auf die zunehmende Nutzung von cloudbasierten Diensten sowie den Erweiterungen innerhalb der Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Hinweise:
Mit der TI 2.0 wird der Konnektor optional, es wird keine Hardware zum Zugang zur TI benötigt.
Die TI-Gateway-Anbieter sind zukünftig für den Datenschutz und Betrieb verantwortlich.
zum Nachlesen:
Weitere Informationen zur TI 2.0 finden Sie auf der Website der gematik.
Unterstützung für die Praxis
Informationen fürs Wartezimmer
Nachstehendes Informationsmaterial kann zur Auslage im Wartezimmer genutzt werden.
Die Flyer informieren über die relevantesten Digitalen Anwendungen.
Fragen und Antworten (FAQ)
Diese Broschüren informieren umfangreich zum Themenbereich:
Wegweiser zur Praxisschließung
Soll die Anbindung an die TI gekündigt werden, ist einiges an organisatorischem Aufwand zu beachten. Die nachstehenden Informationen sollen Sie bei der Organisation unterstützen.
- Checkliste – Kündigung der TI-Anbindung
- Antrags-, Nutzungs- und Sperrregelungen der KZV Sachsen für den elektronischen
Praxisausweis (SMC-B)
Kontaktieren Sie bei weiteren Fragen zum Kündigungsprozess das Team Telematik:
0351 8053-515 (erreichbar von 10 bis 14 Uhr) oder über telematik@kzv-sachsen.de