Informationen LZKS

Die Praxisgründung / -übernahme muss bei beiden Körperschaften, KZVS und LZKS, angezeigt werden und ist Voraussetzung für die Aufnahme des Betriebs.
Wir haben eine Übersicht für Sie zusammengestellt.

Voraussetzungen der LZKS

Folgende Meldungen sind erforderlich:

Folgende Anzeigen sind erforderlich:

Folgende Aktivitäten sind zu beachten: