Die Praxisgründung / -übernahme muss bei beiden Körperschaften, KZVS und LZKS, angezeigt werden und ist Voraussetzung für die Aufnahme des Betriebs.
Wir haben eine Übersicht für Sie zusammengestellt.
Voraussetzungen der LZKS
Folgende Meldungen sind erforderlich:
- Formlose Mitteilung an die LZKS Anmeldeformular Landeszahnärztekammer
- Antrag auf Zulassung als Vertragszahnarzt an den Zulassungsausschuss bei der KZVS
- Formlose Anmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung (BGW) Kontaktdaten BGW
- Formlose Mitteilung bei dem zuständigen Gesundheitsamt Formular Niederlassungsanzeige Gesundheitsamt Kontaktdaten Gesundheitsamt
- Anmeldung der Praxis zur Teilnahme an einem BuS-Dienst Informationen zum BuS-Dienst
Folgende Anzeigen sind erforderlich:
- Anzeige der Amalgamabscheider bei der Unteren Wasserbehörde Informationen Amalgamabscheider Kontaktdaten Untere Wasserbehörde
- Zugehöriges Formular Anzeige über die Einleitung von Abwasser aus Zahnarztpraxen
- Anzeige der Neuinbetriebnahme der Röntgeneinrichtungen nach erfolgter Prüfung durch den Sachverständigen bei der Aufsichtsbehörde (Strahlenschutz) Informationen zu Röntgeneinrichtungen Kontaktdaten Sachverständige für die Prüfung von Röntgeneinrichtungen Kontaktdaten Aufsichtsbehörde - Strahlenschutz
- Anzeige der Röntgeneinrichtung bei der Aufsichtsbehörde
- Anzeige der Röntgeneinrichtung nach § 129 StrlSchV bei der Zahnärztlichen Stelle
Folgende Aktivitäten sind zu beachten:
- Erstellung einer Patientenkartei unter Beachtung des Datenschutzes und der Aufbewahrungsfristen Informationen zu Aufbewahrungsfristen
- Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge des Praxispersonals Informationen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Durchführung der notwendigen Unterweisungen des Praxispersonals Informationen zu Unterweisungen
- Organisation der Aufbereitung von Medizinprodukten sowie Erstellung eines Hygieneplans der Praxis Vorlagen zur Praxishygiene
- Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses, der entsprechenden Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe sowie Durchführung einer Gefährdungsermittlung nach Gefahrstoffverordnung Vorlagen zur Gefahrstoffverordnung
- Organisation der Entsorgung von Praxisabfällen Informationen zur Entsorgung
- Erstellung eines Bestandsverzeichnisses der eingesetzten Medizinprodukte sowie Überprüfung der elektrischen Betriebsmittel Informationen zur Medizinprodukte-Betreiberverordnung Informationen zu Elektrischen Betriebsmitteln
- Kontrolle der Kenntnisse im Strahlenschutz sowie deren Aktualisierung aller beim Röntgen eingesetzten Praxismitarbeiterinnen Informationen zum Betrieb von Röntgeneinrichtungen