Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen
Die Landeszahnärztekammer Sachsen unterliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts der "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen" und setzt ab sofort ein Gesamtpaket an Regelungen zur Energieeinsparung um. Dieses gilt auch für die Durchführung von Kursen.
Bitte beachten Sie, dass die Seminarräume aus diesem Grund nur auf eine Temperatur von 19 Grad geheizt werden dürfen und tragen Sie temperaturgerechte Kleidung.
In Anlehnung an die aktuelle sächsische Corona-Schutz-Verordnung wurden die Corona-Regelungen für die LZKS angepasst.
- Es gilt das Abstandsgebot in Veranstaltungsräumen.
- Empfehlung zum Tragen von FFP2-Masken oder vergleichbarer Atemschutzmasken in öffentlich zugänglichen Gängen und Innenräumen (besonders Lift und Toiletten)
Allgemeines
- Geschäftsbedingungen der Fortbildungsakademie der LZKS
- Leitsätze zur zahnärztlichen Fortbildung
- Punktebewertung von Fortbildungen BZÄK, KZBV und DGZMK