Berufsbild
Neben manuellem Geschick, Einfühlungsvermögen und Teamfähigkeit sollten Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) Interesse für Verwaltungsaufgaben und für Medizin haben, denn sie sind in der Assistenz bei Diagnostik und Therapie sowie in Praxisorganisation und –verwaltung tätig. Sie begleiten den Patienten durch die Behandlung, erstellen Röntgenaufnahmen und wirken selbstständig in der Praxishygiene mit. Mit unterschiedlichen Kommunikationsmethoden und vielseitigen Informationen zur Prophylaxe stehen sie den Patienten beratend zur Seite. Die Dokumentation von Behandlungsabläufen, die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen und das Qualitätsmanagement ergänzen das Aufgabenspektrum.
Grundlegende Voraussetzungen sind ein möglichst guter Haupt-, besser Realschulabschluss oder das Abitur, sowie die Bereitschaft, gern mit Menschen zusammenzuarbeiten.
Informationsfilme zum Berufsalltag einer Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA)
Aufstiegsfortbildungsmöglichkeiten
Im Freistaat Sachsen können Sie nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Berufsausbildung und nachgewiesener Berufspraxis von einem bzw. zwei Jahren an Aufstiegsfortbildungen teilnehmen zu:
Informationen zum Ausbildungsablauf
Suchen Sie einen Ausbildungsplatz als Zahnmedizinische Fachangestellte?
Bewerben Sie sich direkt bei einer Zahnarztpraxis (siehe dazu auch die Stellenangebote auf unserer Homepage).
Kommt es nach einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch zum Abschluss eines Ausbildungsvertrags, erhalten Sie die erforderlichen Unterlagen (Ausbildungsvertrag, Ausbildungsnachweisordner) von Ihrer Ausbildungspraxis.
Der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) ist während der gesamten Ausbildungszeit zu führen.
Wichtig ist auch die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung und bei Auszubildenden, die noch nicht volljährig sind, ein Gesundheitszeugnis entspr. § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz.
Die 3-jährige Ausbildung erfolgt im dualen System, d. h. sowohl in der Zahnarztpraxis als auch in der Berufsschule. Berufsschulstandorte in Sachsen sind Zwickau, Görlitz, Leipzig, Oelsnitz/Erzg., Dresden (zusätzlich auch mit 2-2-1 Modell) und Adolph-Kolping-Schule Dresden in Freier Trägerschaft sowie die Adolph-Kolping-Schule Plauen der ASG mbH in Freier Trägerschaft.
Die Ausbildungsvergütung für neu abgeschlossene Ausbildungsverträge beträgt ab 01.08.2024:
1. Ausbildungsjahr 875,- €
2. Ausbildungsjahr 1.000,- €
3. Ausbildungsjahr 1.075,- €
Weitere Informationen
Telefon: 0351 8066-250; -251; -252
ausbildung@lzk-sachsen.de
Ausbildungsverordnung für Auszubildende ab 2022
Termine/Formulare
Infoveranstaltungen für ausbildende Zahnärzte | |
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BSZ Zwickau | 17.09.2025 16:00 Uhr |
BSZ Oelsnitz | 17.09.2025 14:00 Uhr |
BSZ Dresden | 27.10.2025 17:00 Uhr |
Adolph-Kolping-Schule Dresden | 10.09.2025 14:00 Uhr |
BSZ Görlitz | 29.10.2025 14:00 Uhr |
BSZ Leipzig | 20.10.2025 17:00 Uhr |
Adolph-Kolping-Schule Plauen | 17.09.2025 18:00 Uhr |
Prüfungsaufruf
Der Prüfungsaufruf und die Prüfungstermine werden im Zahnärzteblatt Sachsen veröffentlicht. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie der Prüfungsordnung. Anmeldungen für Prüfungen bis 01.10.2025
Anmeldung zur Abschlussprüfung
Das Berichtsheft für die Winterprüfung 2026 ist bitte bis zum 11.12.2025 einzureichen!
Abschlussprüfung Winter 2026 | |
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Schriftliche Abschlussprüfung: 08.01.2026 | |
Praktische Abschlussprüfung: 26.01. - 05.02.2026 |
Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
Prüfungsaufruf Winter 2026
Die Abschlussprüfung für Auszubildende, die bis zum 28.02.2026 ihre Ausbildungszeiten zurückgelegt haben, findet
- vom 26.01.-05.02.2026 im praktischen Bereich statt.
1.Teil der Gestreckten Abschlussprüfung (GAP) |
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1. Teil Gestreckte Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r Prüfungsaufruf
2. Ausbildungsjahr
Der 1. Teil der Gestreckten Abschlussprüfung für Auszubildende im 2. Ausbildungsjahr (Nachholer) findet am 28.10.2025 in der Zeit von 9:00 Uhr – 11:15 Uhr statt.
Die Prüfung beinhaltet nach der gültigen Ausbildungsverordnung für Zahnmedizinische Fachangestellte folgende Prüfungsbereiche:
- Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten
- Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten
Die Teilnahme am Teil 1 der Gestreckten Abschlussprüfung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Teil 2 der Gestreckten Abschlussprüfung.
Druckbare Blätter für den Ausbildungsnachweis nach der Ausbildungsverordnung vom 16. März 2022
- Ausbildungsplan
- Ausbildungsnachweis
- Ausbildungsnachweis + Röntgentestatnachweis ab Schuljahr 25/26
- Anmeldung 1. Prüfungsteil
- Anmeldung 2. Prüfungsteil
Röntgentestatnachweis (ab Ausbildungsbeginn 2024)
Liebe Auszubildende, liebe Ausbildungspraxen,
für technisch Versierte haben wir den neuen Röntgentestatnachweis auch in Form einer beschreibbaren pdf-Datei zum Download erstellt. Sollten Sie die Möglichkeit nutzen, laden Sie sich diese Datei herunter und speichern diese sicher für die Dauer der Ausbildung auf Ihren Endgeräten. Die Verantwortung dafür liegt bei Ihnen. Speichern Sie unbedingt immer sorgfältig eine Kopie Ihres Röntgentestatnachweises!